c. Die Kollision

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In der nheren Wrdigung nun solch einer Kollision sind die wesentlichen Seiten diese:
Erstens mu das Individuum mit seinen geistigen Qualitten die Naturschranke, deren Macht seinen Wnschen und Zwecken weichen soll, bereits wirklich berstiegen haben, sonst wird seine Forderung ebensosehr wieder eine Torheit. Wenn z. B. ein Bedienter, der nur die Bildung und Geschicklichkeit eines Bedienten hat, sich in eine Prinzessin oder vornehme Frau verliebt, oder diese in ihn, so ist solche Liebschaft nur absurd und abgeschmackt, wenn die Darstellung dieser Leidenschaftlichkeit auch mit aller Tiefe und dem vollen Interesse des glhenden Herzens umgeben wird. Denn hier ist es dann nicht der Unterschied der Geburt, welcher das eigentlich Trennende ausmacht, sondern der ganze Kreis der hheren Interessen, der erweiterten Bildung, Lebenszwecke und Empfindungsweisen, welche eine in Stand, Vermgen und Geselligkeit hochgestellte Frau von einem Bedienten abscheidet. Die Liebe, wenn sie den einzigen Punkt der Vereinigung bildet und in sich nicht auch den brigen Umfang dessen aufnimmt, was der Mensch seiner geistigen Bildung und den Verhltnissen seines Standes nach zu durchleben hat, bleibt leer, abstrakt und betrifft nur die Seite der Sinnlichkeit. Um voll und ganz zu sein, mte sie mit dem gesamten sonstigen Bewutsein, dem vollen Adel der Gesinnung und der Interessen zusammenhngen.
Der zweite Fall, der hierher gehrt, besteht nun darin, da der in sich freien Geistigkeit und ihren berechtigten Zwecken die Abhngigkeit der Geburt als eine gesetzlich hemmende Fessel angelegt ist. Auch diese Kollision hat etwas Unsthetisches in sich, das dem Begriff des Ideals widerspricht, wie beliebt sie auch sein mag und wie leicht es sich ihrer zu bedienen einfallen kann. Sind nmlich die Unterschiede der Geburt durch positive Gesetze und deren Gltigkeit zu einem festen Unrecht geworden, wie z. B. die Geburt als Paria, Jude usf., so ist es einerseits die ganz richtige Ansicht, da der Mensch in der sich gegen solch ein Hindernis emprenden Freiheit seines Innern sie fr auflsbar hlt und sich als frei davon erkennt. Sie zu bekmpfen erscheint deshalb als eine absolute Berechtigung. Insofern nun durch die Macht der bestehenden Zustnde dergleichen Schranken unbersteigbar werden und sich zu einer unbesiegbaren Notwendigkeit verfestigen, so kann dies nur eine Situation des Unglcks und des in sich selber Falschen geben. Denn dem Notwendigen mu sich der vernnftige Mensch, insofern er die Kraft desselben zu beugen nicht die Mittel hat, unterwerfen, d. h. er mu nicht dagegen reagieren, sondern das Unvermeidliche ruhig ber sich ergehen lassen; er mu das Interesse und Bedrfnis, welches an solcher Schranke zugrunde geht, aufgeben und so das Unberwindliche mit dem stillen Mut der Passivitt und Duldung ertragen. Wo ein Kampf nichts hilft, besteht das Vernnftige darin, dem Kampfe aus dem Wege zu gehen, um sich wenigstens in die formelle Selbstndigkeit der subjektiven Freiheit zurckziehen zu knnen. Dann hat die Macht des Unrechts keine Macht mehr ber ihn, whrend er sogleich seine ganze Abhngigkeit erfhrt, wenn er sich ihr entgegenstellt. Doch weder diese Abstraktion einer rein formellen Selbstndigkeit noch jenes resultatlose Abkmpfen ist wahrhaft schn.
Ebenso entfernt sich ein dritter Fall, der mit dem zweiten unmittelbar zusammenhngt, von dem echten Ideal. Er besteht darin, da Individuen, denen die Geburt ein zwar durch religise Vorschriften, positive Staatsgesetze, gesellschaftliche Zustnde gltiges Vorrecht zugeteilt hat, dies Vorrecht behaupten und geltend machen wollen. Dann nmlich ist zwar die Selbstndigkeit der positiven ueren Wirklichkeit nach vorhanden, aber sie ist als das Bestehen des in sich selbst Unberechtigten und Unvernnftigen eine falsche, ebenso rein formelle Selbstndigkeit, und der Begriff des Ideals ist verschwunden. Man knnte allerdings glauben, das Ideale sei erhalten, insofern ja die Subjektivitt mit dem Allgemeinen und Gesetzlichen Hand in Hand gehe und mit demselben in konsistenter Einheit bleibe; einerseits jedoch hat in diesem Falle das Allgemeine seine Kraft und Macht nicht in diesem Individuum, wie das Ideal des Heroischen es erfordert, sondern nur in der ffentlichen Autoritt der positiven Gesetze und ihrer Handhabung; andererseits behauptet das Individuum nur ein Unrecht, und es geht ihm daher diejenige Substantialitt ab, welche gleichfalls, wie wir sahen, im Begriffe des Ideals liegt. Die Sache des idealen Subjekts mu in sich selber wahr und berechtigt sein. Hierher gehrt z. B. die gesetzliche Herrschaft ber Sklaven, Leibeigne, das Recht, Fremde ihrer Freiheit zu berauben oder den Gttern zu opfern usf. - Ein solches Recht kann freilich von Individuen unbefangen in dem Glauben, ihr gutes Recht zu verteidigen, durchgefhrt werden, wie in Indien z. B. die hheren Kasten sich ihrer Vorrechte bedienen oder wie Thoas den Orestes zu opfern befiehlt oder in Ruland die Herren ber ihre Leibeigenen schalten; ja diejenigen, welche an der Spitze stehen, knnen dergleichen Rechte aus dem Interesse fr dieselben als Rechte und Gesetze durchsetzen wollen. Dann aber ist ihr Recht nur ein rechtloses Recht der Barbarei, und sie selber erscheinen fr uns wenigstens als Barbaren, welche das an und fr sich Unrechte beschlieen und vollbringen. Die Gesetzlichkeit, worauf das Subjekt sich sttzt, ist fr seine Zeit und deren Geist und Standpunkt der Bildung wohl zu respektieren und zu rechtfertigen, aber fr uns ist sie durch und durch positiv und ohne Gltigkeit und Macht. Benutzt das bevorrechtigte Individuum nun gar sein Recht nur zu seinen Privatzwecken, aus partikulrer Leidenschaft und aus Absichten der Eigenliebe, so haben wir neben der Barbarei noch auerdem einen schlechten Charakter vor uns.
Man hat durch dergleichen Konflikte hufig das Mitleiden und auch wohl Furcht erwecken wollen - nach dem Gesetze des Aristoteles, welcher Furcht und Mitleid als Zweck der Tragdie feststellt; aber wir hegen weder Furcht noch Ehrfurcht vor der Macht solcher aus der Barbarei und dem Unglck der Zeiten hervorgegangenen Rechte, und das Mitleid, das wir empfinden knnten, verwandelt sich sogleich in Widerwillen und Emprung.
Der einzig wahre Ausgang solch eines Konfliktes kann deshalb auch nur darin bestehen, da sich dergleichen falsche Rechte nicht durchsetzen, wie z. B. weder Iphigenie noch Orestes in Aulis und Tauris geopfert wird.
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