c. Die Kollision

 

β) Insofern nun aber die uerliche Naturmacht als solche in den Interessen und Gegenstzen des Geistigen nicht das Wesentliche ist, so tritt sie zweitens auch nur, wo sie sich mit geistigen Verhltnissen verknpft zeigt, als der Boden hervor, auf welchem die eigentliche Kollision zum Bruch und Zwiespalt fhrt. Hierher gehren alle Konflikte, deren Grundlage die natrliche Geburt ausmacht. Wir knnen hier im allgemeinen drei Flle nher unterscheiden. aa) Erstens ein an die Natur geknpftes Recht, wie z. B. Verwandtschaft, Recht der Erbfolge usf., welches, eben weil es in Verbindung mit der Natrlichkeit steht, sogleich eine Mehrheit von Naturbestimmungen zult, whrend das Recht, die Sache, nur eine ist. Das wichtigste Beispiel ist in dieser Beziehung das Recht zur Thronfolge. Dies Recht, als Anla fr die hierhergehrigen Kollisionen, mu noch nicht fr sich reguliert und festgestellt sein, weil sonst sogleich der Konflikt ganz anderer Art wird. Ist nmlich durch positive Gesetze und deren geltende Ordnung die Erbfolge noch nicht befestigt, so kann es an und fr sich nicht als Unrecht angesehen werden, da ebensogut wie der ltere auch der jngere Bruder oder ein anderer Verwandter des Knigshauses herrschen solle. Da nun die Herrschaft etwas Qualitatives ist und nicht quantitativ wie Geld und Gut, das seiner Natur nach vollkommen gerecht geteilt werden kann, so ist bei solcher Erbschaft sogleich Hader und Streit vorhanden. Als dipus z. B. den Thron ohne Herrscher zurcklt, stehen sich die Shne, das thebanische Paar, mit denselben Rechten und Ansprchen gegenber; die Brder vergleichen sich zwar, von Jahr zu Jahr in der Herrschaft zu wechseln, doch Eteokles bricht den Vergleich, und Polyneikes rckt, um sein Recht zu verfechten, gegen Theben heran. Bruderfeindschaft ist berhaupt eine durch alle Zeiten der Kunst fortgreifende Kollision, die schon mit Kain beginnt, der den Abel erschlug. Auch im Schah-nameh, dem ersten persischen Heldenbuche, macht ein Streit um die Thronfolge den Ausgangspunkt der mannigfaltigsten Kmpfe. Feridu verteilte die Erde unter seine drei Brder: Selm erhielt Rum und Chawer, dem Thur ward Turan und Dshin zugeteilt und Iredsh sollte ber die Erde von Iran herrschen; aber jeder macht auf das Land des anderen Anspruch, und die hieraus entspringenden Zwiesplte und Kriege nehmen kein Ende. Auch im christlichen Mittelalter sind die Entzweiungsgeschichten in Familien und Dynastien ohne Zahl. Solche Mihelligkeiten aber erscheinen selber als zufllig; denn an und fr sich ist es nicht notwendig, da Brder in Feindschaft geraten, sondern es mssen noch besondere Umstnde und hhere Ursachen hinzukommen, wie z. B. die in sich feindselige Geburt der Shne des dipus, oder wie auch in der Braut von Messina der Versuch gemacht ist, den Zwist der Brder auf ein hheres Schicksal hinauszuschieben. In Shakespeares Macbeth liegt eine hnliche Kollision zugrunde. Duncan ist Knig, Macbeth sein nchster ltester Verwandter und deshalb der eigentliche Erbe des Throns noch vor den Shnen Duncans. Und so ist auch die erste Veranlassung zu Macbeths Verbrechen das Unrecht, das ihm der Knig getan, seinen eigenen Sohn zum Thronfolger zu ernennen. Diese Berechtigung Macbeths, welche aus den Chroniken hervorgeht, hat Shakespeare ganz fortgelassen, weil es nur sein Zweck war, das Schauderhafte in Macbeths Leidenschaft herauszustellen, um dem Knige Jakob ein Kompliment zu machen, fr den es von Interesse sein mute, den Macbeth als Verbrecher dargestellt zu sehen. Deshalb bleibt es nach Shakespeares Behandlung unmotiviert, da Macbeth nicht auch Duncans Shne ermordet, sondern sie entfliehen lt, und da auch keiner der Groen ihrer gedenkt. Doch die ganze Kollision, um welche es sich in Macbeth handelt, geht schon ber die Stufe der Situation hinaus, welche hier sollte angedeutet werden.

ββ) Das Umgekehrte nun zweitens innerhalb dieses Kreises besteht darin, da Unterschieden der Geburt, welche an sich ein Unrecht enthalten, dennoch durch Sitte oder Gesetz die Gewalt einer unberwindlichen Schranke zugeteilt wird, so da sie gleichsam als ein zur Natur gewordenes Unrecht auftreten und dadurch Kollisionen veranlassen. Sklaverei, Leibeigenschaft, Kastenunterschiede, das Verhltnis der Juden in vielen Staaten und in gewissem Sinne selbst der Gegensatz adliger und brgerlicher Geburt sind hierher zu rechnen. Der Konflikt liegt hier darin, da auf der einen Seite der Mensch Rechte, Verhltnisse, Wnsche, Zwecke und Forderungen hat, welche ihm als Menschen seinem Begriff nach angehren, denen sich aber irgendeiner jener erwhnten Unterschiede der Geburt als Naturmacht hemmend oder gefahrbringend entgegenstemmt. ber diese Art der Kollision ist folgendes zu sagen. Die Unterschiede der Stnde, der Regierenden und Regierten usf. sind allerdings wesentlich und vernnftig, denn sie haben ihren Grund in der notwendigen Gliederung des gesamten Staatslebens und machen sich durch die bestimmte Art der Beschftigung, Richtung, Sinnesweise und gesamten geistigen Bildung nach allen Seiten hin geltend. Ein anderes aber ist es, wenn diese Unterschiede in Ansehung der Individuen durch die Geburt sollen bestimmt werden, so da der einzelne Mensch von Hause aus nicht durch sich, sondern durch den Zufall der Natur in irgendeinen Stand, eine Kaste unwiderruflich hineingeworfen ist. Dann erweisen sich diese Unterschiede als nur natrliche und sind dennoch mit der hchsten bestimmenden Macht bekleidet. Auf die Entstehungsweise dieser Festigkeit und Gewalt kommt es dabei nicht an. Denn die Nation kann ursprnglich eine gewesen sein und der Naturunterschied von Freien und Leibeigenen z. B. sich erst spter ausgebildet haben, oder der Unterschied der Kasten, Stnde, Bevorrechtigungen usf. geht aus ursprnglichen National- und Stammunterschieden hervor, wie man bei den Kastenunterschieden der Inder hat behaupten wollen. Fr uns gilt dies hier gleich; der Hauptpunkt liegt nur darin, da dergleichen Lebensverhltnisse, welche das ganze Dasein des Menschen regulieren, aus der Natrlichkeit und Geburt ihren Ursprung entnehmen sollen. Dem Begriff der Sache nach ist allerdings der Unterschied des Standes als berechtigt anzusehen, zugleich aber darf auch dem Individuum nicht das Recht geraubt werden, aus seiner eigenen Freiheit heraus sich diesem oder jenem Stande einzuordnen. Anlage, Talent, Geschicklichkeit und Bildung allein haben dabei den Entschlu zu leiten und zu entscheiden. Wird aber das Recht der Wahl von vornherein bereits durch die Geburt annulliert und ist der Mensch dadurch von der Natur und deren Zuflligkeit abhngig gemacht, so kann innerhalb dieser Unfreiheit ein Konflikt zwischen der dem Subjekt durch die Geburt angewiesenen Stellung und zwischen der sonstigen geistigen Ausbildung und deren berechtigten Forderungen entstehen. Dies ist eine traurige, unglckliche Kollision, indem sie an und fr sich auf einem Unrecht beruht, das die wahre freie Kunst nicht zu respektieren hat. Unseren heutigen Verhltnissen nach sind die Standesunterschiede, einen kleinen Kreis ausgenommen, nicht an die Geburt geknpft. Die herrschende Dynastie und die Pairie allein gehrt aus hheren, im Begriff des Staates selber begrndeten Rcksichten dieser Ausnahme an. Im brigen macht die Geburt keinen wesentlichen Unterschied in betreff auf den Stand, in welchen ein Individuum eintreten kann oder will. Deshalb verknpfen wir denn aber auch mit der Forderung dieser vollkommenen Freiheit zugleich die weitere Forderung, da in Bildung, Kenntnis, Geschicklichkeit und Gesinnung das Subjekt sich dem Stande, den es ergreift, angemessen mache. Stellt sich die Geburt jedoch als ein unberwindliches Hindernis den Ansprchen gegenber, die der Mensch ohne diese Beschrnkung durch seine geistige Kraft und Ttigkeit befriedigen knnte, so gilt uns dies nicht nur als ein Unglck, sondern wesentlich als ein Unrecht, das er erleidet. Eine blo natrliche und fr sich rechtlose Scheidewand, ber welche ihn Geist, Talent, Empfindung, innere und uere Bildung erhoben haben, trennt ihn von dem ab, was er zu erreichen befhigt wre, und das Natrliche, das nur durch Willkr zu dieser rechtlichen Bestimmtheit befestigt ist, mat es sich an, der in sich berechtigten Freiheit des Geistes unbersteigliche Schranken entgegenzusetzen.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.09.2004 
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