
b. Gegenwrtige prosaische Zustnde
Sehen wir nun in allen diesen bisher angedeuteten Beziehungen auf die Gegenwart unseres heutigen Weltzustandes und seiner ausgebildeten rechtlichen, moralischen und politischen Verhltnisse, so ist in der jetzigen Wirklichkeit der Kreis fr ideale Gestaltungen nur sehr begrenzter Art. Denn die Bezirke, in welchen fr die Selbstndigkeit partikulrer Entschlsse ein freier Spielraum brigbleibt, ist in Anzahl und Umfang gering. Die Hausvterlichkeit und Rechtschaffenheit, die Ideale von redlichen Mnnern und braven Frauen - insoweit deren Wollen und Handeln sich auf Sphren beschrnkt, in welchen der Mensch als individuelles Subjekt noch frei wirkt, d. h. nach seiner individuellen Willkr ist, was er ist, und tut, was er tut - machen in dieser Rcksicht den hauptschlichsten Stoff aus.
Doch auch diesen Idealen fehlt es an tieferem Gehalt, und so bleibt das eigentlich Wichtigste nur die subjektive Seite der Gesinnung. Der objektivere Inhalt ist durch die sonst schon vorhandenen festen Verhltnisse gegeben, und so mu denn die Art und Weise, wie er in den Individuen und ihrer inneren Subjektivitt, Moralitt usw. erscheint, das wesentlichste Interesse bleiben. Dagegen wrde es unpassend sein, auch fr unsere Zeit noch Ideale, z. B. von Richtern oder Monarchen, aufstellen zu wollen. Wenn ein Justizbeamter sich benimmt und handelt, wie es Amt und Pflicht erfordert, so tut er damit nur seine bestimmte, der Ordnung geme, durch Recht und Gesetz vorgeschriebene Schuldigkeit; was dergleichen Staatsbeamte dann weiter noch von ihrer Individualitt hinzubringen, Milde des Benehmens, Scharfsinnigkeit usf., ist nicht die Hauptsache und der substantielle Inhalt, sondern das Gleichgltigere und Beilufige. Ebenso sind die Monarchen unserer Zeit nicht mehr, wie die Heroen der mythischen Zeitalter, eine in sich konkrete Spitze des Ganzen, sondern ein mehr oder weniger abstrakter Mittelpunkt innerhalb fr sich bereits ausgebildeter und durch Gesetz und Verfassung feststehender Einrichtungen. Die wichtigsten Regentenhandlungen haben die Monarchen unserer Zeit aus den Hnden gegeben; sie sprechen nicht selber mehr Recht, die Finanzen, brgerliche Ordnung und Sicherheit sind nicht mehr ihr eigenes spezielles Geschft, Krieg und Frieden werden durch die allgemeinen auswrtigen politischen Verhltnisse bestimmt, welche ihrer partikulren Leitung und Macht nicht angehren; und wenn ihnen auch in betreff auf alle diese Beziehungen die letzte, oberste Entscheidung zukommt, so gehrt doch der eigentliche Inhalt der Beschlsse im ganzen weniger der Individualitt ihres Willens an, als er bereits fr sich selber feststeht, so da die Spitze des eigenen subjektiven monarchischen Willens in Rcksicht auf das Allgemeine und ffentliche nur formeller Art ist. In gleicher Weise ist auch ein General und Feldherr in unserer Zeit wohl von groer Macht, die wesentlichsten Zwecke und Interessen werden in seine Hand gelegt, und seine Umsicht, sein Mut, seine Entschlossenheit, sein Geist hat ber das Wichtigste zu entscheiden. Dennoch aber ist das, was seinem subjektiven Charakter als dessen persnliches Eigentum in dieser Entscheidung zuzuschreiben wre, nur von geringem Umfange. Denn einerseits sind ihm die Zwecke gegeben und finden ihren Ursprung statt in seiner Individualitt in Verhltnissen, welche auer dem Bezirk seiner Macht liegen; andererseits schafft er sich auch die Mittel zur Ausfhrung dieser Zwecke nicht durch sich selber; im Gegenteil, sie werden ihm verschafft, da sie ihm nicht unterworfen und im Gehorsam seiner Persnlichkeit sind, sondern in ganz anderer Stellung als in der zu dieser militrischen Individualitt stehen.
So kann denn berhaupt in unserem gegenwrtigen Weltzustande das Subjekt allerdings nach dieser oder jener Seite hin aus sich selber handeln, aber jeder Einzelne gehrt doch, wie er sich wenden und drehen mge, einer bestehenden Ordnung der Gesellschaft an und erscheint nicht als die selbstndige, totale und zugleich individuell lebendige Gestalt dieser Gesellschaft selber, sondern nur als ein beschrnktes Glied derselben. Er handelt deshalb auch nur als befangen in derselben, und das Interesse an solcher Gestalt wie der Gehalt ihrer Zwecke und Ttigkeit ist unendlich partikulr. Denn am Ende beschrnkt es sich immer darauf, zu sehen, wie es diesem Individuum ergehe, ob es seinen Zweck glcklich erreiche, welche Hindernisse, Widerwrtigkeiten sich entgegenstellen, welche zuflligen oder notwendigen Verwicklungen den Ausgang hemmen und herbeifhren usf. Und wenn nun auch die moderne Persnlichkeit in ihrem Gemt und Charakter sich als Subjekt unendlich ist und in ihrem Tun und Leiden Recht, Gesetz, Sittlichkeit usw. erscheint, so ist doch das Dasein des Rechts in diesem Einzelnen ebenso beschrnkt wie der Einzelne selbst und nicht wie in dem eigentlichen Heroenzustande das Dasein des Rechts, der Sitte, Gesetzlichkeit berhaupt. Der Einzelne ist jetzt nicht mehr der Trger und die ausschlieliche Wirklichkeit dieser Mchte wie im Heroentum.