b. Die Gesetzmigkeit


Nher nun aber von dieser abstrakteren Form ist die Gesetzmigkeit zu unterscheiden, insofern sie schon auf einer hheren Stufe steht und den bergang zu der Freiheit des Lebendigen, sowohl des natrlichen als auch des geistigen, ausmacht. Fr sich jedoch betrachtet, ist die Gesetzmigkeit zwar noch nicht die subjektive totale Einheit und Freiheit selber, doch ist sie bereits eine Totalitt wesentlicher Unterschiede, welche nicht nur als Unterschiede und Gegenstze sich hervorkehren, sondern in ihrer Totalitt Einheit und Zusammenhang zeigen. Solche gesetzmige Einheit und ihre Herrschaft, obschon sie noch im Quantitativen sich geltend macht, ist nicht mehr auf an sich selbst uerliche und nur zhlbare Unterschiede der bloen Gre zurckzufhren, sondern lt schon ein qualitatives Verhalten der unterschiedenen Seiten eintreten. Dadurch zeigt sich in ihrem Verhltnis weder die abstrakte Wiederholung ein und derselben Bestimmtheit noch eine gleichmige Abwechslung von Gleichem und Ungleichem, sondern das Zusammentreten wesentlich verschiedener Seiten. Sehen wir nun diese Unterschiede in ihrer Vollstndigkeit beisammen, so sind wir befriedigt. In dieser Befriedigung liegt das Vernnftige, da sich der Sinn nur durch die Totalitt, und zwar durch die dem Wesen der Sache nach erforderliche Totalitt von Unterschieden, genugtun lt. Doch bleibt der Zusammenhang wiederum nur als geheimes Band, das fr die Anschauung eine Sache teils der Gewohnheit, teils der tieferen Ahnung ist.

Was den bestimmteren bergang der Regelmigkeit zur Gesetzmigkeit anbetrifft, so lt er sich leicht durch einige Beispiele klarmachen. Parallellinien z. B. von gleicher Gre sind abstrakt regelmig. Ein weiterer Schritt dagegen ist schon die bloe Gleichheit der Verhltnisse bei ungleicher Gre, wie z. B. bei hnlichen Dreiecken. Die Neigung der Winkel, das Verhltnis der Linien ist dasselbe; die Quanta aber haben Verschiedenheit. - Der Kreis hat gleichfalls nicht die Regelmigkeit der geraden Linie, aber steht ebenfalls noch unter der Bestimmung abstrakter Gleichheit, denn alle Radien haben dieselbe Lnge. Der Kreis ist deshalb eine noch wenig interessante krumme Linie. Dagegen zeigen Ellipse und Parabel schon weniger Regelmigkeit und sind nur aus ihrem Gesetz zu erkennen. So sind z. B. die radii vectores der Ellipse ungleich, aber gesetzmig, ebenso die groe und kleine Achse von wesentlichem Unterschiede, und die Brennpunkte fallen nicht in das Zentrum wie beim Kreise. Hier zeigen sich also schon qualitative, im Gesetz dieser Linie begrndete Unterschiede, deren Zusammenhang das Gesetz ausmacht. Teilen wir aber die Ellipse nach der groen und kleinen Achse, so erhalten wir dennoch vier gleiche Stcke; im ganzen herrscht also auch hier noch die Gleichheit vor. - Von hherer Freiheit bei innerer Gesetzmigkeit ist die Eilinie. Sie ist gesetzmig, und doch hat man von ihr mathematisch das Gesetz nicht auffinden und berechnen knnen. Sie ist keine Ellipse, sondern oben anders gekrmmt als unten. Doch auch diese freiere Linie der Natur, wenn wir sie nach der groen Achse teilen, gibt noch zwei gleiche Hlften.

Das letzte Aufheben des nur Regelmigen bei der Gesetzmigkeit findet sich in Linien, welche, gleichsam Eilinien, dennoch, ihrer groen Achse nach zerschnitten, ungleiche Hlften liefern, indem sich die eine Seite auf der anderen nicht wiederholt, sondern anders schwingt. Von dieser Art ist die sogenannte Wellenlinie, wie sie Hogarth als Linie der Schnheit bezeichnet hat. So sind z. B. die Linien des Arms auf der einen Seite anders als auf der anderen geschwungen. Hier ist Gesetzmigkeit ohne bloe Regelmigkeit. Solche Art der Gesetzmigkeit bestimmt die Formen der hheren lebendigen Organismen in groer Mannigfaltigkeit.

Die Gesetzmigkeit nun ist das Substantielle, welches die Unterschiede und ihre Einheit feststellt, aber einerseits selber abstrakt nur herrscht und die Individualitt in keiner Weise zu freier Regung kommen lt, andererseits selbst noch die hhere Freiheit der Subjektivitt entbehrt und deren Beseelung und Idealitt deshalb noch nicht vermag zur Erscheinung zu bringen.


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.09.2004 
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