
41. Wirtschaften und Interesse
41. Alles Wirtschaften wird in der Verkehrswirtschaft von den einzelnen Wirtschaftenden zur Deckung eigener, ideeller oder materieller, Interessen unternommen und durchgefhrt. Auch dann natrlich, wenn es sich an den Ordnungen von wirtschaftenden, Wirtschafts- oder wirtschaftsregulierenden Verbnden [Kap. II, 5] orientiert, was merkwrdigerweise oft verkannt wird.
In einer sozialistisch organisierten Wirtschaft wre dies nicht prinzipiell anders. Das Disponieren freilich wrde in den Hnden der Verbandsleitung liegen, die Einzelnen innerhalb der Gterbeschaffung auf lediglich technische Leistungen: Arbeit in diesem Sinn des Worts (Kap. II, 15) beschrnkt sein. Dann und solange nmlich, als sie diktatorisch, also autokratisch verwaltet wrden, ohne gefragt zu werden. Jedes Recht der Mitbestimmung wrde sofort auch formell die Austragung von Interessenkonflikten ermglichen, die sich auf die Art des Disponierens, vor allem aber: auf das Ma des Sparens (Rcklagen) erstrecken wrden. Aber das ist nicht das Entscheidende. Entscheidend ist: da der Einzelne auch dann primr fragen wrde: ob ihm die Art der zugewiesenen Rationen und der zugewiesenen Arbeit, verglichen mit anderem, seinen Interessen entsprechend erscheine. Darnach wrde er sein Verhalten einrichten, und gewaltsame Machtkmpfe um nderung oder Erhaltung der einmal zugewiesenen Rationen (z.B. Schwerarbeiterzulagen), Appropriation oder Expropriation beliebter, durch die Entgeltrationierung oder durch angenehme Arbeitsbedingungen beliebter Arbeitsstellen, Sperrung der Arbeit (Streik oder Exmission aus den Arbeitsstellen), Einschrnkung der Gterbeschaffung zur Erzwingung von nderungen der Arbeitsbedingungen bestimmter Branchen, Boykott und gewaltsame Vertreibung unbeliebter Arbeitsleiter, kurz: Appropriationsvorgnge aller Art und Interessenkmpfe wren auch dann das Normale. Da sie meist verbandsweise ausgefochten werden, da dabei die mit besonders lebenswichtigen Arbeiten Befaten und die rein krperlich Krftigsten bevorzugt wren, entsprche dem bestehenden Zustand. Immer aber stnde dies Interesse des Einzelnen eventuell: die gleichartigen, aber gegen andere antagonistischen Interessen vieler Einzelner hinter allem Handeln. Die Interessenkonstellationen wren abgendert, die Mittel der Interessenwahrnehmung andere, aber jenes Moment wrde ganz ebenso zutreffen. So sicher es ist, da rein ideologisch an fremden Interessen orientiertes wirtschaftliches Handeln vorkommt, so sicher ist auch: da die Masse der Menschen nicht so handelt und nach aller Erfahrung nicht so handeln kann und also: wird.
In einer vollsozialistischen (Plan-)Wirtschaft wre Raum nur fr:
a) eine Verteilung von Naturalgtern nach einem rationierten Bedarfs plan,
b) eine Herstellung dieser Naturalgter nach einem Produktions plan. Die geldwirtschaftliche Kategorie des Einkommens mte notwendig fehlen.
Rationierte Einknfte wren mglich.
In einer Verkehrswirtschaft ist das Streben nach Einkommen die unvermeidliche letzte Triebfeder alles wirtschaftlichen Handelns. Denn jede Disposition setzt, soweit sie Gter oder Nutzleistungen, die dem Wirtschaftenden nicht vollverwendungsbereit zur Verfgung stehen, in Anspruch nimmt, Erwerbung und Disposition ber knftiges Einkommen, und fast jede bestehende Verfgungsgewalt setzt frheres Einkommen voraus. Alle erwerbswirtschaftlichen Betriebs- Gewinne verwandeln sich auf irgendeiner Stufe in irgendeiner Form in Einkommen von Wirtschaftenden. In einer regulierten Wirtschaft ist die Sorge der Regulierungsordnung, normalerweise, die Art der Verteilung des Einkommens. (In Naturalwirtschaften ist hier nach der festgestellten Terminologie kein Einkommen, sondern sind Einknfte in Naturalgtern und -leistungen da, welche nicht in einem Einheitstauschmittel abschtzbar sind).
Einkommen und Einknfte knnen soziologisch angesehen folgende Haupt formen annehmen und aus folgenden typischen Hauptquellen flieen:
A. Leistungs-Einkommen und -Einknfte (geknpft an spezifizierte oder spezialisierte Leistungen).
I. Lhne:
1. frei bedungene feste Lohn-Einkommen und - Einknfte (nach Arbeits perioden berechnet);
2. skalierte feste Einkommen und Einknfte (Gehlter, Deputate von Beamten);
3. bedungene Akkordarbeitsertrge angestellter Arbeiter;
4. ganz freie Arbeitsertrge.
II. Gewinne:
1. freie Tauschgewinne durch unternehmungsweise Beschaffung von Sachgtern oder Arbeitsleistungen;
2. regulierte Tauschgewinne ebenso. In diesen Fllen (1 und 2): Abzug der Kosten: Reinertrge.
3. Beutegewinne;
4. Herrschafts-, Amtssportel-, Bestechungs-, Steuerpacht- und hnliche Gewinne aus der Appropriation von Gewaltrechten.
Kostenabzug in den Fllen 3 und 4 bei dauerndem betriebsmigem Erwerb dieser Art, sonst nicht immer.
B. Besitzeinkommen und -Einknfte (geknpft an die Verwertung von Verfgungsgewalt ber wichtige Beschaffungsmittel).
I. Normalerweise Reinrenten nach Kostenabzug:
1. Menschenbesitzrenten (von Sklaven oder Hrigen oder Freigelassenen), in Natura oder Geld, fest oder in Erwerbsanteilen (Abzug der Unterhaltskosten);
2. appropriierte Herrschaftsrenten (Abzug der Verwaltungskosten), ebenso:
3. Grundbesitzrenten (Teilpacht, feste Zeitpacht, in Natura oder Geld, grundherrliche Renteneinknfte Abzug der Grundsteuerkosten und Erhaltungskosten), ebenso
4. Hausrenten (Abzug der Unterhaltungskosten), ebenso
5. Renten aus appropriierten Monopolen (Bannrechten, Patenten Abzug der Gebhren), ebenso
II. normalerweise ohne Kostenabzug:
6. Anlagerenten (aus Hingabe der Nutzung von Anlagen (Kap. II, 11) gegen sogenannten Zins an Haushaltungen oder Erwerbswirtschaften).
7. Viehrenten, ebenso
8. Naturaldarlehns-Zinsen und bedungene Deputatrenten, in natura,
9. Gelddarlehns-Zinsen,
10. Hypothekenrenten, in Geld,
11. Wertpapierrenten, in Geld und zwar:
a) feste (sog. Zinsen),
b) nach einem Rentabilittsertrag schwankende (Typus: sog. Dividenden).
12. Andere Gewinnanteile (s. A. II, 1):
1. Gelegenheitsgewinnanteile und rationale Spekulationsgewinnanteile,
2. rationale Dauer-Rentabilittsgewinnanteile an Unternehmen aller Art.
Alle Gewinne und die Renten aus Wertpapieren sind nicht bedungene, bzw. nur in den Voraussetzungen (Tauschpreisen, Akkordstzen) bedungene Einkommen. Feste Zinsen und Lhne, Grundbesitzpachten, Mieten sind bedungene Einkommen, die Herrschafts-, Menschenbesitz-, Grundherrschafts- und Beutegewinne gewaltsam appropriierte Einkommen oder Einknfte. Besitzeinkommen kann berufloses Einkommen sein, falls der Beziehende den Besitz durch andere verwerten lt. Lhne, Gehlter, Arbeitsgewinne, Unternehmergewinne sind Berufseinkommen; die anderen Arten von Renten und Gewinnen knnen sowohl das eine wie das andere sein (eine Kasuistik ist hier noch nicht beabsichtigt).
Eminent dynamischen wirtschaftsrevolutionierenden Charakters sind von allen diesen Einkommensarten die aus Unternehmer gewinn (A II, 1) und bedungenen oder freien Arbeitsertrgen (A I, 3 und 4) abgeleiteten, demnchst die freien Tausch- und, in anderer Art, unter Umstnden: die Beutegewinne (A II, 3).
Eminent statisch wirtschaftskonservativ sind skalierte Einkommen (Gehlter), Zeitlhne, Amtsgewaltgewinne, (normalerweise) alle Arten von Renten.
konomische Quelle von Einkommen (in der Tauschwirtschaft) ist in der Masse der Flle die Tauschkonstellation auf dem Markt fr Sachgter und Arbeit, also letztlich: Konsumentenschtzungen, in Verbindung mit mehr oder minder starker natrlicher oder gesatzter monopolistischer Lage des Erwerbenden.
konomische Quelle von Einknften (in der Naturalwirtschaft) ist regelmig monopolistische Appropriation von Chancen: Besitz oder Leistungen gegen Entgelt zu verwerten.
Hinter allen diesen Einkommen steht nur die Eventualitt der Gewaltsamkeit des Schutzes der appropriierten Chancen (s. oben Kap. II, 1 Nr. 4). Die Beute- und die ihnen verwandten Erwerbsarten sind Ertrag aktueller Gewaltsamkeit. Alle Kasuistik mute bei dieser ganz rohen Skizze vorerst noch ausgeschaltet werden.
Ich halte von R. Liefmanns Arbeiten bei vielen Abweichungen der Einzelansichten die Partien ber Einkommen fr mit am wertvollsten. Hier soll auf das konomische Problem gar nicht nher eingegangen werden. Die Zusammenhnge der konomischen Dynamik mit der Gesellschaftsordnung werden s.Z. stets erneut errtert werden.