23. Praktische Bedeutung der Expropriation der Arbeiter von den Beschaffungsmitteln


23. Die Expropriation aller Arbeiter von den Beschaffungsmitteln kann praktisch bedeuten:

1. Leitung durch den Verwaltungsstab eines Verbandes: auch (und gerade) jede rational sozialistische Einheitswirtschaft wrde die Expropriation aller Arbeiter beibehalten und nur durch die Expropriation der privaten Besitzer vervollstndigen;

2. Leitung kraft Appropriation der Beschaffungsmittel an Besitzer durch diese oder ihre Designatre.

Die Appropriation der Verfgung ber die Person des Leitenden an Besitzinteressenten kann bedeuten:

a) Leitung durch einen (oder mehrere) Unternehmer, die zugleich die Besitzer sind: unmittelbare Appropriation der Unternehmerstellung. Sie schliet aber nicht aus, da tatschlich die Verfgung ber die Art der Leitung kraft Kreditmacht oder Finanzierung (s. S. 93 f.) weitgehend in den Hnden betriebsfremder Erwerbsinteressenten (z.B. kreditgebender Banken oder Finanziers) liegt;

b) Trennung von Unternehmerleitung und appropriiertem Besitz, insbesondere durch Beschrnkung der Besitzinteressenten auf die Designierung des Unternehmers und anteilsmige freie (veruerliche) Appropriation des Besitzes nach Anteilen des Rechnungskapitals (Aktien, Kuxe). Dieser Zustand (der durch bergnge aller Art mit der rein persnlichen Appropriation verbunden ist) ist formal rational in dem Sinn, als er im Gegensatz zur dauernden und erblichen Appropriation der Leitung selbst an den zufllig ererbten Besitz die Auslese des (vom Rentabilittsstandpunkt aus) qualifizierten Leiters gestattet.

Aber praktisch kann dies verschiedenerlei bedeuten:

α. die Verfgung ber die Unternehmerstellung liegt kraft Besitzappropriation in den Hnden von betriebsfremden Vermgensinteressenten: Anteilsbesitzern, die vor allem: hohe Rente suchen,

β. die Verfgung ber die Unternehmerstellung liegt kraft temporren Markterwerbs in den Hnden von betriebsfremden Spekulationsinteressenten (Aktienbesitzern, die nur Gewinn durch Veruerung suchen),

γ. die Verfgung ber die Unternehmerstellung liegt kraft Markt- oder Kreditmacht in den Hnden von betriebsfremden Erwerbsinteressenten (Banken oder Einzelinteressenten z.B. den Finanziers  , welche ihren, oft dem Einzelbetrieb fremden, Erwerbsinteressen nachgehen).

Betriebsfremd heien hier diejenigen Interessenten, welche nicht primr an nachhaltiger Dauer-Rentabilitt des Unternehmens orientiert sind. Dies kann bei jeder Art von Vermgensinteresse eintreten. In spezifisch hohem Ma aber bei Interessenten, welche die Verfgung ber ihren Besitz an Anlagen und Kapitalgtern oder eines Anteils daran (Aktie, Kux) nicht als dauernde Vermgensanlage, sondern als Mittel: einen rein aktuell spekulativen Erwerbsgewinn daraus zu ziehen, verwenden. Am relativ leichtesten sind reine Renteninteressen (a) mit den sachlichen Betriebsinteressen (das heit hier: an aktueller und Dauer-Rentabilitt) auszugleichen.

Das Hineinspielen jener betriebsfremden Interessen in die Art der Verfgung ber die leitenden Stellen, gerade im Hchstfall der formalen Rationalitt ihrer Auslese, ist eine weitere spezifische materiale Irrationalitt der modernen Wirtschaftsordnung (denn es knnen sowohl ganz individuelle Vermgensinteressen wie: an ganz andern, mit dem Betrieb in keinerlei Verbindung stehenden, Zielen orientierte Erwerbsinteressen, wie endlich: reine Spiel-Interessen sich der appropriierten Besitzanteile bemchtigen und ber die Person des Leiters und vor allem die ihm oktroyierte Art der Betriebsfhrung entscheiden). Die Beeinflussung der Marktchancen, vor allem der Kapitalgter und damit der Orientierung der erwerbsmigen Gterbeschaffung durch betriebsfremde, rein spekulative Interessen ist eine der Quellen der als Krisen bekannten Erscheinungen der modernen Verkehrswirtschaft (was hier nicht weiter zu verfolgen ist).


 © textlog.de 2004 08.09.2026 12:02:49
Seite zuletzt aktualisiert: 26.09.2004 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright