
6. Tauschmittel, Zahlungsmittel, Geld
6. Tauschmittel soll ein sachliches Tauschobjekt insoweit heien, als dessen Annahme beim Tausch in typischer Art primr an der Chance fr den Annehmenden orientiert ist, da dauernd das heit: fr die in Betracht gezogene Zukunft die Chance bestehen werde, es gegen andre Gter in einem seinem Interesse entsprechenden Austauschverhltnis in Tausch zu geben, sei es gegen alle (allgemeines Tauschmittel), sei es gegen bestimmte (spezifisches Tauschmittel). Die Chance der Annahme in einem abschtzbaren Tauschverhltnis zu anderen (spezifisch angebbaren) Gtern soll materiale Geltung des Tauschmittels im Verhltnis zu diesen heien, formale Geltung die Verwendung an sich.
Zahlungsmittel soll ein typisches Objekt insoweit heien, als fr die Erfllung bestimmter paktierter oder oktroyierter Leistungspflichten die Geltung seiner Hingabe als Erfllung konventional oder rechtlich garantiert ist (formale Geltung des Zahlungsmittels, die zugleich formale Geltung als Tauschmittel bedeuten kann).
Chartal sollen Tauschmittel oder Zahlungsmittel heien, wenn sie Artefakte sind, kraft der ihnen gegebenen Form ein konventionelles, rechtliches, paktiertes oder oktroyiertes Ausma formaler Geltung innerhalb eines personalen oder regionalen Bereichs haben und gestckelt sind, das heit: auf bestimmte Nennbetrge oder Vielfache oder Bruchteile von solchen lauten, so da rein mechanische Rechnung mit ihnen mglich ist.
Geld soll ein chartales Zahlungsmittel heien, welches Tauschmittel ist.
Tauschmittel-, Zahlungsmittel- oder Geld-Verband soll ein Verband heien mit Bezug auf Tauschmittel, Zahlungsmittel oder Geld, welche und soweit sie innerhalb des Geltungsbereichs seiner Ordnungen durch diese in einem relevanten Ma wirksam als konventional oder rechtlich (formal) geltend oktroyiert sind: Binnengeld, bzw. Binnen-Tausch- bzw. - Zahlungsmittel. Im Tausch mit Ungenossen verwendete Tauschmittel sollen Auen-Tauschmittel heien.
Naturale Tausch- oder Zahlungsmittel sollen die nicht chartalen heien. In sich sind sie unterschieden:
a) technisch: 1. je nach dem Naturalgut, welches sie darstellt (insbesondere: Schmuck, Kleider, Nutzobjekte und Gerte) , oder [nach]
2. der Verwendung in Form der Wgung (pensatorisch) oder nicht;
b) konomisch: je nach ihrer Verwendung
1. primr fr Tauschzwecke oder fr stndische Zwecke (Besitzprestige),
2. primr als Binnen- oder als Auentausch- bzw. -zahlungsmittel.
Zeichenmig heien Tausch- und Zahlungsmittel oder Geld insoweit, als sie primr eine eigene Schtzung auerhalb ihrer Verwendung als Tausch- oder Zahlungsmittel nicht (in der Regel: nicht mehr) genieen, stoffmig insoweit, als ihre materiale Schtzung als solche durch die Schtzung ihrer Verwendbarkeit als Nutzgter beeinflut wird oder doch werden kann.
Geld ist entweder:
a) monetr: Mnze, oder
b) notal: Urkunde.
Das notale Geld pflegt durchweg in seiner Form einer monetren Stckelung angepat oder im Nennbetrag historisch auf eine solche bezogen zu sein. Monetres Geld soll heien:
1. freies oder Verkehrsgeld, wenn von der Geldausgabestelle auf Initiative jedes Besitzers des monetren Stoffs dieser in beliebigen Mengen in chartale Mnz-Form verwandelt wird, material also die Ausgabe an Zahlungsbedrfnissen von Tauschinteressenten orientiert ist,
2. gesperrtes oder Verwaltungsgeld, wenn die Verwandlung in chartale Form nach dem formell freien, material primr an Zahlungsbedrfnissen der Verwaltungsleitung eines Verbandes orientierten, Belieben dieser erfolgt,
3. reguliertes, wenn die Verwandlung zwar gesperrt, die Art und das Ausma der Schaffung [von monetrem Geld] aber durch Normen wirksam geregelt ist.
Umlaufsmittel soll eine als notales Geld fungierende Urkunde heien, wenn ihre Annahme als provisorisches Geld sich an der Chance orientiert: da ihre jederzeitige Einlsung in definitives: Mnzen oder pensatorische Metalltauschmittel fr alle normalen Verhltnisse gesichert sei. Zertifikat dann, wenn dies durch Regulierungen bedingt ist, welche Vorratshaltung im Betrag voller Deckung in Mnze oder Metall sicherstellen.
Tausch- oder Zahlungsmittelskalen sollen die innerhalb eines Verbandes konventionalen oder rechtlich oktroyierten gegenseitigen Tarifierungen der einzelnen naturalen Tausch- und Zahlungsmittel heien.
Kurantgeld sollen die von der Ordnung eines Geld- Verbands mit nach Art und Ma unbeschrnkter Geltung als Zahlungsmittel ausgestatteten Geldarten heien, Geldmaterial das Herstellungsmaterial eines Geldes, Whrungsmetall das gleiche bei Verkehrsgeld, Geldtarifierung die bei der Stckelung und Benennung zugrunde gelegte Bewertung der einzelnen, unter einander stoffverschiedenen notalen oder [monetren] Verwaltungsgeldarten, Whrungsrelation das gleiche zwischen stoffverschiedenen Verkehrsgeldarten.
Intervalutarisches Zahlungsmittel soll dasjenige Zahlungsmittel heien, welches zum Ausgleich des Zahlungssaldos zwischen verschiedenen Geldverbnden jeweils letztlich das heit wenn nicht durch Stundung die Zahlung hinausgeschoben wird dient.
Jede neugeschaffene Verbandsordnung des Geldwesens legt unvermeidlich die Tatsache zugrunde: da bestimmte Zahlungsmittel fr Schulden verwendet wurden. Sie begngt sich entweder mit deren Legalisierung als Zahlungsmittel oder bei Oktroyierung neuer Zahlungsmittel rechnet bestimmte bisherige naturale oder pensatorische oder chartale Einheiten in die neuen Einheiten um (Prinzip der sogenannten historischen Definition des Geldes als Zahlungsmittel, von der hier vllig dahingestellt bleibt, wieweit sie auf die Austauschrelation des Geldes als Tauschmittel zu den Gtern zurckwirkt).
Es sei nachdrcklich bemerkt: da hier nicht eine Geldtheorie beabsichtigt ist, sondern eine mglichst einfache terminologische Feststellung von Ausdrcken, die spter fter gebraucht werden.
Weiterhin kommt es vorerst auf gewisse ganz elementare soziologische Folgen des Geldgebrauchs an. (Die mir im ganzen annehmbarste materiale Geldtheorie ist die von Mises. Die Staatliche Theorie G. F. Knapps das groartigste Werk des Fachs lst ihre formale Aufgabe in ihrer Art glnzend. Fr materiale Geldprobleme ist sie unvollstndig; s. spter. Ihre sehr dankenswerte und terminologisch wertvolle Kasuistik wurde hier noch beiseite gelassen).
1. Tauschmittel und Zahlungsmittel fallen historisch zwar sehr oft, aber doch nicht immer zusammen. Namentlich nicht auf primitiven Stufen. Die Zahlungsmittel fr Mitgiften, Tribute, Pflichtgeschenke, Buen, Wergelder z.B. sind oft konventional oder rechtlich eindeutig, aber ohne Rcksicht auf das tatschlich umlaufende Tauschmittel bestimmt. Nur bei geldwirtschaftlichem Verbandshaushalt ist die Behauptung von Mises, Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel (Mnchen 1912) richtig, da auch der Staat die Zahlungsmittel nur als Tauschmittel begehre. Nicht fr Flle, wo der Besitz bestimmter Zahlungsmittel primr stndisches Merkmal war. (S. dazu H. Schurtz, Grundri einer Entstehungsgeschichte des Geldes, 1898). Mit dem Beginn staatlicher Geldsatzungen wird Zahlungsmittel der rechtliche, Tauschmittel der konomische Begriff.
2. Die Grenze zwischen einer Ware, welche gekauft wird, nur weil knftige Absatzchancen in Betracht gezogen werden, und einem Tauschmittel ist scheinbar flssig. Tatschlich pflegen aber bestimmte Objekte derart ausschlielich die Funktion als Tauschmittel zu monopolisieren, und zwar schon unter sonst primitiven Verhltnissen , da ihre Stellung als solche eindeutig ist. (Terminweizen ist dem gemeinten Sinn nach bestimmt, einen endgltigen Kufer zu finden, also weder ein Zahlungs, noch gar Tauschmittel, noch vollends Geld).
3. Die Art der Tauschmittel ist, solange chartales Geld nicht besteht, in ihrer Entstehung primr durch Sitte, Interessenlage und Konventionen aller Art bestimmt, an denen sich die Vereinbarungen der Tauschpartner orientieren. Diese hier nicht nher zu errternden Grnde, aus denen Tauschmittel primr diese Qualitt erlangten, waren sehr verschiedene, und zwar auch nach der Art des Tausches, um den es sich typisch handelte. Nicht jedes Tauschmittel war notwendig (auch nicht innerhalb des Personenkreises, der es als solches verwendete) universell fr Tausch jeder Art anwendbar (z.B. war Muschel- Geld nicht spezifisches Tauschmittel fr Weiber und Vieh).
4. Auch Zahlungsmittel, welche nicht die blichen Tauschmittel waren, haben in der Entwicklung des Geldes zu seiner Sonderstellung eine beachtliche Rolle gespielt. Die Tatsache, da Schulden existierten (G. F. Knapp): Tributschulden, Mitgift- und Brautpreisschulden, konventionale Geschenkschulden an Knige oder umgekehrt von Knigen an ihresgleichen, Wergeldschulden und andere und da diese oft (nicht immer) in spezifischen typischen Gterarten abzuleisten waren (konventional oder kraft Rechtszwangs), schuf diesen Gterarten (nicht selten: durch ihre Form spezifizierten Artefakten) eine Sonderstellung.
5. Geld (im Sinne dieser Terminologie) knnten auch die Fnftelschekelstcke mit dem Stempel des (Hndler-)Hauses sein, die sich in babylonischen Urkunden finden. Vorausgesetzt, da sie Tauschmittel waren. Dagegen rein pensatorisch verwendete, nicht gestckelte Barren sollen hier nicht als Geld, sondern als pensatorisches Tausch- und Zahlungsmittel bezeichnet werden, so ungemein wichtig die Tatsache der Wgbarkeit fr die Entwicklung der Rechenhaftigkeit war. Die bergnge (Annahme von Mnzen nur nach Gewicht usw.) sind natrlich massenhaft.
6. Chartal ist ein Ausdruck, den Knapps Staatliche Theorie des Geldes eingefhrt hat. Alle Arten durch Rechtsordnung oder Vereinbarung mit Geltung versehene gestempelte und gestckelte Geldsorten, metallische ebenso wie nichtmetallische, gehren nach ihm dahin. Nicht abzusehen ist, warum nur staatliche Proklamation, nicht auch Konvention oder paktierter Zwang zur Annahme fr den Begriff ausreichen sollen. Ebensowenig knnte natrlich die Herstellung in Eigenregie oder unter Kontrolle der politischen Gewalt die in China wiederholt ganz fehlte, im Mittelalter nur relativ bestand, entscheidend sein, sofern nur Normen fr die entscheidende Formung bestehen. (So auch Knapp.) Die Geltung als Zahlungs- und die formale Benutzung als Tauschmittel im Verkehr innerhalb des Machtgebietes des politischen Verbandes kann durch die Rechtsordnung erzwungen werden. S. spter.
7. Die naturalen Tausch- und Zahlungsmittel sind primr teils das Eine, teils das Andere, teils mehr Binnen-, teils mehr Auen-Tausch- und -Zahlungs- Mittel. Die Kasuistik gehrt nicht hierher. Ebenso noch nicht die Frage der materialen Geltung des Geldes.
8. Ebensowenig gehrt eine materiale Theorie des Geldes in bezug auf die Preise schon an diese Stelle (soweit sie berhaupt in die Wirtschaftssoziologie gehrt). Hier mu zunchst die Konstatierung der Tatsache des Geldgebrauchs (in seinen wichtigsten Formen) gengen, da es auf die ganz allgemeinen soziologischen Konsequenzen dieser an sich, konomisch angesehen, formalen Tatsache ankommt. Festgestellt sei vorerst nur, da Geld niemals nur eine harmlose Anweisung oder eine blo nominale Rechnungseinheit sein wird und kann, solange es eben: Geld ist. Seine Wertschtzung ist (in sehr verwickelter Form) stets auch eine Seltenheits- (oder bei Inflation: Hufigkeits-) Wertschtzung, wie gerade die Gegenwart, aber auch jede Vergangenheit zeigt.
Eine sozialistische, etwa auf dem Grund von (als ntzlich anerkannter) Arbeit eines bestimmten Maes emittierte Anweisung auf bestimmte Gter knnte zum Gegenstand der Thesaurierung oder des Tausches werden, wrde aber den Regeln des (eventuell: indirekten) Naturaltausches folgen.
9. Die Beziehungen zwischen monetrer und nicht monetrer Benutzung eines technischen Geldstoffes lassen sich an der chinesischen Geldgeschichte in ihren weittragenden Folgen fr die Wirtschaft am deutlichsten verfolgen, weil bei Kupferwhrung mit hohen Herstellungskosten und stark schwankender Ausbeute des Whrungsmaterials die Bedingungen dort besonders klarlagen.