15. Typen wirtschaftlicher Leistungsverteilung


15. Jede innerhalb einer Menschengruppe typische Art von wirtschaftlich orientiertem sozialem Handeln und wirtschaftlicher Vergesellschaftung bedeutet in irgendeinem Umfang eine besondere Art von Verteilung und Verbindung menschlicher Leistungen zum Zweck der Gterbeschaffung. Jeder Blick auf die Realitten wirtschaftlichen Handelns zeigt eine Verteilung verschiedenartiger Leistungen auf verschiedene Menschen und eine Verbindung dieser zu gemeinsamen Leistungen in hchst verschiedenen Kombinationen mit den sachlichen Beschaffungsmitteln. In der unendlichen Mannigfaltigkeit dieser Erscheinungen lassen sich immerhin einige Typen unterscheiden.

Menschliche Leistungen wirtschaftlicher Art knnen unterschieden werden als

a) disponierende, oder

b) an Dispositionen orientierte: Arbeit (in diesem, hier weiterhin gebrauchten, Sinne des Wortes).

 

Disponierende Leistung ist selbstverstndlich auch und zwar im strksten denkbaren Mae Arbeit, wenn Arbeit gleich Inanspruchnahme von Zeit und Anstrengung gesetzt wird. Der nachfolgend gewhlte Gebrauch des Ausdrucks im Gegensatz zur disponierenden Leistung ist aber heute aus sozialen Grnden sprachgebruchlich und wird nachstehend in diesem besonderen Sinne gebraucht. Im allgemeinen soll aber von Leistungen gesprochen werden.

 

Die Arten, wie innerhalb einer Menschengruppe Leistung und Arbeit sich vollziehen knnen, unterscheiden sich in typischer Art:

1. technisch, je nach der Art, wie fr den technischen Hergang von Beschaffungsmanahmen die Leistungen mehrerer Mitwirkender untereinander verteilt und unter sich und mit sachlichen Beschaffungsmitteln verbunden sind;

2. sozial, und zwar:

A) je nach der Art, wie die einzelnen Leistungen

Gegenstand autokephaler und autonomer Wirtschaften sind oder nicht, und je nach dem konomischen Charakter dieser Wirtschaften; damit unmittelbar zusammenhngend:

B) je nach Ma und Art, in welchen a) die einzelnen Leistungen, b) die sachlichen Beschaffungsmittel, c) die konomischen Erwerbschancen (als Erwerbsquellen oder -Mittel) appropriiert sind oder nicht, und der dadurch bedingten Art a) der Berufsgliederung (sozial) und ) der Marktbildung (konomisch).

Endlich

3. mu bei jeder Art der Verbindung von Leistungen unter sich und mit sachlichen Beschaffungsmitteln und bei der Art ihrer Verteilung auf Wirtschaften und Appropriation konomisch gefragt werden: handelt es sich um haushaltsmige oder um erwerbsmige Verwendung?

 

Zu diesem und den weiter folgenden ist vor allem zu vergleichen die dauernd magebende Darstellung von K. Bcher in dem Art. Gewerbe im HWB. d. Staatswiss. und von demselben Die Entstehung der Volkswirtschaft: grundlegende Arbeiten, von deren Terminologie und Schema nur aus Zweckmigkeitsgrnden in manchem abgewichen wird.

Sonstige Zitate htten wenig Zweck, da im nachstehenden ja keine neuen Ergebnisse, sondern ein fr uns zweckmiges Schema vorgetragen wird.

1. Es sei nachdrcklich betont, da hier nur wie dies in den Zusammenhang gehrt die soziologische Seite der Erscheinungen in tunlichster Krze rekapituliert wird, die konomische aber nur so weit, als sie eben in formalen soziologischen Kategorien Ausdruck findet. Material konomisch wrde die Darstellung erst durch Einbeziehung der bisher lediglich theoretisch berhrten Preis- und Marktbedingungen. Es lieen sich diese materialen Seiten der Problematik aber nur unter sehr bedenklichen Einseitigkeiten in Thesenform in eine derartige allgemeine Vorbemerkung hineinarbeiten. Und die rein konomischen Erklrungsmethoden sind ebenso verfhrerisch wie anfechtbar. Beispielsweise so: Die fr die Entstehung der mittelalterlichen, verbandsregulierten, aber freien Arbeit entscheidende Zeit sei die dunkle Epoche vom 10.-12. Jahrhundert und insbesondere die an Rentenchancen der Grund-, Leibund Gerichtsherren lauter partikulrer, um diese Chancen konkurrierender Gewalten orientierte Lage der qualifizierten: buerlichen, bergbaulichen, gewerblichen Arbeit. Die fr die Entfaltung des Kapitalismus entscheidende Epoche sei die groe chronische Preisrevolution des 16. Jahrhunderts. Sie bedeute absolute und relative Preissteigerung fr (fast) alle (okzidentalen) Bodenprodukte, damit nach bekannten Grundstzen der landwirtschaftlichen konomik sowohl Anreiz wie Mglichkeit der Absatzunternehmung und damit des teils (in England) kapitalistischen, teils (in den Zwischengebieten zwischen der Elbe und Ruland) fronhofsmigen groen Betriebs. Andererseits bedeute sie zwar teilweise (und zwar meist) absolute, nicht aber (im allgemeinen) relative Preissteigerung, sondern umgekehrt in typischer Art relative Preissenkung von wichtigen gewerblichen Produkten und damit, soweit die betriebsmigen und sonstigen ueren und inneren Vorbedingungen dazu gegeben waren, was in Deutschland, dessen Niedergang konomisch eben deshalb damit einsetze, nicht der Fall gewesen sei: Anreiz zur Schaffung konkurrenzfhiger Marktbetriebsformen. Weiterhin spter in deren Gefolge: der kapitalistischen gewerblichen Unternehmungen. Vorbedingung dafr sei die Entstehung von Massenmrkten. Dafr, da diese im Entstehen gewesen seien, seien vor allem bestimmte Wandlungen der englischen Handelspolitik ein Symptom (von andern Erscheinungen abgesehen). Derartige und hnliche Behauptungen mten zum Beleg theoretischer Erwgungen ber die materialen konomischen Bedingtheiten der Entwicklung der Wirtschaftsstruktur verwertet werden. Das aber geht nicht an. Diese und zahlreiche hnliche, durchweg bestreitbare, Thesen knnen nicht in diese absichtlich nur soziologischen Begriffe hineingenommen werden, auch soweit sie nicht ganz falsch sein sollten. Mit dem Verzicht auf diesen Versuch in dieser Form verzichten aber die folgenden Betrachtungen dieses Kapitels auch (ganz ebenso wie die vorangegangenen durch den Verzicht auf Entwicklung der Preis- und Geldtheorie) vorerst bewut auf wirkliche Erklrung und beschrnken sich (vorlufig) auf soziologische Typisierung.

Dies ist sehr stark zu betonen. Denn nur konomische Tatbestnde liefern das Fleisch und Blut fr eine wirkliche Erklrung des Ganges auch der soziologisch relevanten Entwicklung. Es soll eben vorerst hier nur ein Gerippe gegeben werden, hinlnglich, um mit leidlich eindeutig bestimmten Begriffen operieren zu knnen.

Da an dieser Stelle, also bei einer schematischen Systematik, nicht nur die empirisch-historische, sondern auch die typisch- genetische Aufeinanderfolge der einzelnen mglichen Formen nicht zu ihrem Recht kommt, ist selbstverstndlich.

2. Es ist hufig und mit Recht beanstandet worden, da in der nationalkonomischen Terminologie Betrieb und Unternehmung oft nicht getrennt werden. Betrieb ist auf dem Gebiet des wirtschaftlich orientierten Handelns an sich eine technische, die Art der kontinuierlichen Verbindung bestimmter Arbeitsleistungen untereinander und mit sachlichen Beschaffungsmitteln bezeichnende Kategorie. Sein Gegensatz ist: entweder a) unstetes oder b) technisch diskontinuierliches Handeln, wie es in jedem rein empirischen Haushalt fortwhrend vorkommt. Der Gegensatz zu Unternehmen: einer Art der wirtschaftlichen Orientierung (am Gewinn) ist dagegen: Haushalt (Orientierung an Bedarfsdeckung). Aber der Gegensatz von Unternehmen und Haushalt ist nicht erschpfend. Denn es gibt Erwerbshandlungen, welche nicht unter die Kategorie des Unternehmens fallen: aller nackte Arbeitserwerb, der Schriftsteller-, Knstler-, Beamten-Erwerb sind weder das eine, noch das andre. Whrend der Bezug und Verbrauch von Renten offenkundig Haushalt ist.

Vorstehend ist, trotz jener Gegenstzlichkeit, von Erwerbsbetrieb berall da gesprochen worden, wo ein kontinuierlich zusammenhngendes, dauerndes Unternehmer handeln stattfindet: ein solches ist in der Tat ohne Konstituierung eines Betriebes (eventuell: Alleinbetriebes ohne allen Gehilfenstab) nicht denkbar. Und es kam hier hauptschlich auf die Betonung der Trennung von Haushalt und Betrieb an. Passend (weil eindeutig) ist aber wie jetzt festzustellen ist der Ausdruck Erwerbsbetrieb statt: kontinuierliches Erwerbsunternehmen nur fr den einfachsten Fall des Zusammenfallens der technischen Betriebseinheit mit der Unternehmungseinheit. Es knnen aber in der Verkehrswirtschaft mehrere, technisch gesonderte, Betriebe zu einer Unternehmungseinheit verbunden sein. Diese letztere ist dann aber natrlich nicht durch die bloe Personalunion des Unternehmers, sondern wird durch die Einheit der Ausrichtung auf einen irgendwie einheitlich gestalteten Plan der Ausnutzung zu Erwerbszwecken konstituiert (bergnge sind daher mglich). Wo nur von Betrieb die Rede ist, soll jedenfalls darunter immer jene technisch in Anlagen, Arbeitsmitteln, Arbeitskrften und (eventuell: heterokephaler und heteronomer) technischer Leitung gesonderte Einheit verstanden werden, die es ja auch in der kommunistischen Wirtschaft (nach dem schon jetzt gelufigen Sprachgebrauch) gibt. Der Ausdruck Erwerbsbetrieb soll fortan nur da verwendet werden, wo technische und konomische (Unternehmungs-)Einheit identisch sind.

Die Beziehung von Betrieb und Unternehmung wird terminologisch besonders akut bei solchen Kategorien wie Fabrik und Hausindustrie. Die letztere ist ganz klar eine Kategorie der Unternehmung. Betriebsmig angesehen stehen ein kaufmnnischer Betrieb und Betriebe als Teil der Arbeiterhaushaltungen (ohne auer bei Zwischenmeisterorganisation Werkstattarbeit) mit spezifizierten Leistungen an den kaufmnnischen Betrieb und umgekehrt dieses an jene nebeneinander; der Vorgang ist also rein betriebsmig gar nicht verstndlich, sondern es mssen die Kategorien: Markt, Unternehmung, Haushalt (der Einzelarbeiter), erwerbsmige Verwertung der entgoltenen Leistungen dazutreten. Fabrik knnte man an sich wie dies oft vorgeschlagen ist konomisch indifferent insofern definieren, als die Art der Arbeiter (frei oder unfrei), die Art der Arbeitsspezialisierung (innere technische Spezialisierung oder nicht) und der verwendeten Arbeitsmittel (Maschinen oder nicht) beiseite gelassen werden kann. Also einfach: als Werkstattarbeit. Immerhin mu aber auerdem die Art der Appropriation der Werksttte und der Arbeitsmittel (an einen Besitzer) in die Definition aufgenommen werden, sonst zerfliet der Begriff wie der des Ergasterion. Und geschieht einmal dies, dann scheint es prinzipiell zweckmiger, Fabrik wie Hausindustrie zu zwei streng konomischen Kategorien der Kapitalrechnungsunternehmung zu stempeln. Bei streng sozialistischer Ordnung wrde die Fabrik dann so wenig wie die Hausindustrie vorkommen, sondern nur: naturale Werksttten, Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Werkstatt- und Heimarbeitsleistungen aller Art.

3. Es ist nachstehend ber das Problem der konomischen Entwicklungsstufen noch nichts bzw. nur, soweit nach der Natur der Sache absolut unvermeidlich, und beilufig etwas zu sagen. Nur soviel sei hier vorweg bemerkt:

Mit Recht zwar unterscheidet man neuerdings genauer: Arten der Wirtschaft und Arten der Wirtschaftspolitik. Die von Schnberg prludierten Schmollerschen und seitdem abgewandelten Stufen: Hauswirtschaft, Dorfwirtschaft dazu als weitere Stufe: grundherrliche und patrimonialfrstliche Haushalts-Wirtschaft , Stadtwirtschaft, Territorialwirtschaft, Volkswirtschaft waren in seiner Terminologie bestimmt durch die Art des wirtschaftsregulierenden Verbandes. Aber es ist nicht gesagt, da auch nur die Art dieser Wirtschaftsregulierung bei Verbnden verschiedenen Umfangs verschieden wre. So ist die deutsche Territorialwirtschaftspolitik in ziemlich weitgehendem Umfang nur eine bernahme der stadtwirtschaftlichen Regulierungen gewesen und waren ihre neuen Manahmen nicht spezifisch verschieden von der merkantilistischen Politik spezifisch patrimonialer, dabei aber schon relativ rationaler Staatenverbnde (also insoweit Volkswirtschaftspolitik nach dem blichen, wenig glcklichen Ausdruck). Vollends aber ist nicht gesagt, da die innere Struktur der Wirtschaft: die Art der Leistungsspezifikation oder -Spezialisierung und -Verbindung, die Art der Verteilung dieser Leistungen auf selbstndige Wirtschaften und die Art der Appropriation von Arbeitsverwertung, Beschaffungsmitteln und Erwerbschancen mit demjenigen Umfang des Verbandes parallel ging, der (mglicher!) Trger einer Wirtschaftspolitik war und vollends: da sie mit dem Umfang dieses immer gleichsinnig wechsle. Die Vergleichung des Okzidents mit Asien und des modernen mit dem antiken Okzident wrde das Irrige dieser Annahme zeigen. Dennoch kann bei der konomischen Betrachtung niemals die Existenz oder Nicht-Existenz material wirtschaftsregulierender Verbnde aber freilich nicht nur gerade: politischer Verbnde und der prinzipielle Sinn ihrer Regulierung beiseite gelassen werden. Die Art des Erwerbs wird dadurch sehr stark bestimmt.

4. Zweck der Errterung ist auch hier vor allem: Feststellung der optimalen Vorbedingungen formaler Rationalitt der Wirtschaft und ihrer Beziehung zu materialen Forderungen gleichviel welcher Art.


 © textlog.de 2004 08.09.2026 11:13:01
Seite zuletzt aktualisiert: 25.09.2004 
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