
29. Formen des Handels. Freier Eigenhandel
29. Freier Eigenhandel (Fall 4) von dem zunchst allein die Rede sein soll ist stets Erwerbsbetrieb, nie Haushalt, und also unter allen normalen Verhltnissen (wenn auch nicht unvermeidlich): Geldtauscherwerb in Form von Kauf- und Verkauf- Vertrgen. Aber er kann sein:
a) Nebenbetrieb eines Haushalts,
Beispiel: Abtausch von Hausgewerbe-berschssen durch eigens dafr bestimmte Hausgenossen auf deren Rechnung. Der bald von diesen, bald von jenen Genossen betriebene Abtausch ist dagegen nicht einmal Nebenbetrieb. Wenn die betreffenden Genossen sich auf eigene Rechnung nur dem Abtausch (oder Eintausch) widmen, liegt der Fall Nr. 4 (modifiziert) vor, wenn sie auf Rechnung der Gesamtheit handeln, der Fall Nr. 1.
b) untrennbarer Bestandteil einer Gesamtleistung, welche durch eigene Arbeit (rtliche) Genureife herstellt.
Beispiel: Die Hausierer und die ihnen entsprechenden mit den Waren reisenden, primr die rtliche Bewegung an den Marktort besorgenden Kleinhndler, die deshalb frher unter Transport miterwhnt sind. Die reisenden Kommendahndler bilden zuweilen den bergang zu Nr. 3. Wann die Transportleistung primr ist, der Handelsgewinn sekundr und wann umgekehrt, ist ganz flssig. Hndler sind alle diese Kategorien in jedem Fall.
Eigenhandel (Fall 4) wird betrieben stets auf Grundlage der Appropriation der Beschaffungsmittel, mag die Verfgungsgewalt auch durch Kreditnahme beschafft sein. Stets trifft das Kapitalrisiko den Eigenhndler als Eigenrisiko, und stets ist ihm die Gewinnchance, kraft Appropriation der Beschaffungsmittel, appropriiert.
Die Spezifizierung und Spezialisierung innerhalb des freien Eigenhandels (Fall 4) ist unter sehr verschiedenen Gesichtspunkten mglich. Es interessieren konomisch vorerst nur die Arten:
a) nach dem Typus der Wirtschaften, von denen und an welche der Hndler tauscht.
1. Handel zwischen berschuhaushaltungen und Konsumhaushaltungen.
2. Handel zwischen Erwerbswirtschaften (Produzenten oder Hndlern) und Haushaltungen: Konsumenten, mit Einschlu, natrlich, aller Verbnde, insbesondere: der politischen.
3. Handel zwischen Erwerbswirtschaften und anderen Erwerbswirtschaften.
Die Flle 1 und 2 entsprechen dem Begriff Detailhandel, der bedeutet: Absatz an Konsumenten (einerlei: woher gekauft), der Fall 3 entspricht dem Begriff Grohandel oder Kaufmannshandel.
Der Handel kann sich vollziehen
a) marktmig
α. auf dem Markt fr Konsumenten, normalerweise in Anwesenheit der Ware (Marktdetailhandel),
β. auf dem Markt fr Erwerbswirtschaften,
αα) in Anwesenheit der Ware (Mehandel),
Meist, aber nicht begriffsnotwendig, saisonmig.
ββ) in Abwesenheit der Ware (Brsenhandel);
Meist, aber nicht begriffsnotwendig, stndig.
b) kundenmig, bei Versorgung fester Abnehmer, und zwar entweder a. Haushaltungen (Kundendetailhandel), oder
β. Erwerbswirtschaften, und zwar entweder
αα) produzierende (Grossist), oder
ββ) detaillierende (Engrossortimenter), oder endlich
γγ) andere grossierende: erste, zweite usw. Hand im Grohandel (Engroszwischenhandel).
Er kann sein, je nach dem rtlichen Bezug der am Ort abgesetzten Gter:
a) interlokaler Handel,
b) Platzhandel. Der Handel kann material oktroyieren
a) seinen Einkauf den an ihn kundenmig absetzenden Wirtschaften (Verlagshandel),
b) seinen Verkauf den von ihm kaufenden Wirtschaften (Absatzmonopolhandel).
Der Fall a steht der Verlagsform des Gewerbebetriebs nahe und ist meist mit ihr identisch.
Der Fall b ist material regulierter Handel (Nr. 4 Fall b). Der eigene Gterabsatz ist selbstverstndlich Bestandteil jedes marktmigen Erwerbsbetriebes, auch eines primr produzierenden. Dieser Absatz aber ist nicht Vermittlung im Sinne der Definition, solange nicht eigens dafr spezialisiert bestimmte Verwaltungsstabsmitglieder (z.B.: Kommis) vorhanden sind, also eine eigene berufsmige hndlerische Leistung stattfindet. Alle bergnge sind vllig flssig.
Die Kalkulation des Handels soll spekulativ in dem Grade heien, als sie an Chancen sich orientiert, deren Realisierung als zufllig und in diesem Sinn unberechenbar gewertet werden und daher die bernahme eines Zufalls-Risiko bedeutet. Der bergang von rationaler zu (in diesem Sinn) spekulativer Kalkulation ist vllig flssig, da keine auf die Zukunft abgestellte Berechnung vor unerwarteten Zufllen objektiv gesichert ist. Der Unterschied bedeutet also nur verschiedene Grade der Rationalitt.
Die technische und konomische Leistungs- Spezialisierung und -Spezifikation des Handels bietet keine Sondererscheinungen. Der Fabrik entspricht durch ausgiebigste Verwendung innerer Leistungsspezialisierung das Warenhaus.