24. Beruf und Arten der Berufsgliederung


24. Beruf soll jene Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person heien, welche fr sie Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- oder Erwerbschance ist. Die Berufsverteilung kann

1. durch heteronome Zuteilung von Leistungen und Zuwendung von Versorgungsmitteln innerhalb eines wirtschaftsregulierenden Verbandes (unfreie Berufsteilung), oder durch autonome Orientierung an Marktlagen fr Berufsleistungen (freie Berufsteilung) geschehen,

2. auf Leistungsspezifikation oder auf Leistungsspezialisierung beruhen,

3. wirtschaftlich autokephale oder heterokephale Verwertung der Berufsleistungen durch ihren Trger bedeuten.

Typische Berufe und typische Arten von Einkommens- Erwerbschancen stehen im Zusammenhang miteinander, wie bei Besprechung der stndischen und Klassenlagen zu errtern sein wird.

ber Berufsstnde und Klassen im allgemeinen s. Kap. IV.

1. Unfreie Berufsteilung: leiturgisch oder oikenmig durch Zwangsrekrutierung der einem Beruf Zugewiesenen innerhalb eines frstlichen, staatlichen, fronberrlichen, kommunalen Verbandes. Freie Berufsteilung: kraft erfolgreichen Angebots von Berufsleistungen auf dem Arbeitsmarkt oder erfolgreicher Bewerbung um freie Stellungen.

2. Leistungsspezifikation, wie schon 16 bemerkt: die Berufsteilung des Gewerbes im Mittelalter, Leistungsspezialisierung: die Berufsteilung in den modernen rationalen Betrieben. Die Berufsteilung in der Verkehrswirtschaft ist, methodisch angesehen, sehr vielfach technisch irrationale Leistungsspezifikation und nicht rationale Leistungsspezialisierung schon deshalb, weil sie an Absatzchancen und deshalb an Kufer-, also Verbraucher-Interessen orientiert ist, welche das Ensemble der von einem und demselben Betrieb angebotenen Leistungen abweichend von der Leistungsspezialisierung determinieren und zu Leistungsverbindungen methodisch irrationaler Art ntigen.

3. Autokephale Berufsspezialisierung: Einzelbetrieb (eines Handwerkers, Arztes Rechtsanwalts, Knstlers). Heterokephale Berufsspezialisierung: Fabrikarbeiter, Beamter.

Die Berufsgliederung gegebener Menschengruppen ist verschieden:

a) je nach dem Ma der Entwicklung von typischen und stabilen Berufen berhaupt. Entscheidend dafr ist namentlich

α. die Bedarfsentwicklung,

β. die Entwicklung der (vor allem:) gewerblichen Technik,

γ. die Entwicklung entweder

αα) von Grohaushalten: fr unfreie Berufsverteilung, oder

ββ) von Marktchancen: fr freie Berufsverteilung;

b) je nach dem Grade und der Art der berufsmigen Spezifikation oder der Spezialisierung der Wirtschaften.

Entscheidend dafr ist vor allem

α. die durch Kaufkraft bestimmte Marktlage fr die Leistungen spezialisierter Wirtschaften,

β. die Art der Verteilung der Verfgung ber Kapitalgter;

c) je nach dem Mae und der Art der Berufskontinuitt oder des Berufswechsels. Fr diesen letztgenannten Umstand sind entscheidend vor allem

α. das Ma von Schulung, welches die spezialisierten Leistungen voraussetzen,

β. das Ma von Stabilitt oder Wechsel der Erwerbschancen, welches abhngig ist von dem Ma der Stabilitt einerseits der Einkommensverteilung und von deren Art, andererseits von der Technik.

Fr alle Gestaltungen der Berufe ist schlielich wichtig: die stndische Gliederung mit den stndischen Chancen und Erziehungsformen, welche sie fr bestimmte Arten gelernter Berufe schafft.

Zum Gegenstand selbstndiger und stabiler Berufe werden nur Leistungen, welche ein Mindestma von Schulung voraussetzen und fr welche kontinuierliche Erwerbschancen bestehen. Berufe knnen traditional (erblich) berkommen oder aus zweckrationalen (insbesondere: Erwerbs-)Erwgungen gewhlt oder charismatisch eingegeben oder affektuell, insbesondere aus stndischen (Ansehens)-Interessen ausgebt werden. Die individuellen Berufe waren primr durchaus charismatischen (magischen) Charakters, der gesamte Rest der Berufsgliederung soweit Anstze einer solchen berhaupt bestanden traditional bestimmt. Die nicht spezifisch persnlichen charismatischen Qualitten wurden entweder Gegenstand von traditionaler Anschulung in geschlossenen Verbnden oder erblicher Tradition. Individuelle Berufe nicht streng charismatischen Charakters schufen zunchst leiturgisch die groen Haushaltungen der Frsten und Grundherren, dann verkehrswirtschaftlich die Stdte. Daneben aber stets: die im Anschlu an die magische oder rituelle oder klerikale Berufsschulung entstehenden literarischen und als vornehm geltenden stndischen Erziehungsformen.

Berufsmige Spezialisierung bedeutet nach dem frher Gesagten nicht notwendig: kontinuierliche Leistungen entweder 1. leiturgisch fr einen Verband (z.B. einen frstlichen Haushalt oder eine Fabrik) oder 2. fr einen vllig freien Markt. Es ist vielmehr mglich und hufig:

1. da besitzlose berufsspezialisierte Arbeiter je nach Bedarf nur als Gelegenheitsarbeitskrfte verwendet werden, [und zwar] von einem relativ gleichbleibenden Kreis

a) von haushaltsmigen Kunden (Konsumenten) oder

b) von Arbeitgeberkunden (Erwerbswirtschaften).

Zu a) In Haushaltungen: dahin gehrt

a. bei Expropriation mindestens: der Rohstoffbeschaffung, also: der Verfgung ber das Erzeugnis, vom Arbeiter:

I. Die Str

αα) als reiner Wanderbetrieb,

ββ) als sehafte, aber in einem rtlichen Kreis von Haushaltungen ambulante Arbeit;

II. das Lohnwerk : sehafte Arbeit, in eigener Werkstatt (bzw. Haushalt) fr einen Haushalt arbeitend.

In allen Fllen liefert der Haushalt den Rohstoff; dagegen pflegen die Werkzeuge dem Arbeiter appropriiert zu sein (Sensen den Schnittern, Nhwerkzeug der Nherin, alle Arten von Werkzeugen den Handwerkern).

Das Verhltnis bedeutet in den Fllen Nr. I den temporren Eintritt in den Haushalt eines Konsumenten.

Dem gegenber ist von K. Bcher der Fall der vollen Appropriation aller Beschaffungsmittel an den Arbeiter als Preiswerk bezeichnet worden.

Zu b) Gelegenheitsarbeit berufsspezialisierter Arbeiter fr Erwerbswirtschaften: bei Expropriation mindestens der Rohstoffbeschaffung, also: der Verfgung ber das Erzeugnis, vom Arbeiter:

I. Wanderarbeit in wechselnden Betrieben von Arbeitgebern,

II. gelegentliche oder Saison-Heimarbeit fr einen Arbeitgeber in eigener Haushaltung.

Beispiel zu I: Sachsengnger, Zu II: jede gelegentlich ergnzend zur Werkstattarbeit tretende Heimarbeit.

2. Das Gleiche bei Wirtschaften mit appropriierten Beschaffungsmitteln:

α. Bei Kapitalrechnung und partieller, insbesondere: auf die Anlagen beschrnkter Appropriation der Beschaffungsmittel an Besitzer; Lohnwerkstattbetriebe (Lohnfabriken) und vor allem: verlegte Fabriken erstere seit langem, letztere neuerdings hufig vorkommend.

β. Bei voller Appropriation der Beschaffungsmittel an Arbeiter

a) kleinbetrieblich, ohne Kapitalrechnung: aa) fr Haushaltungen: Kundenpreiswerker ) fr Erwerbsbetriebe: Hausindustrie ohne Expropriation der Beschaffungsmittel, also formal ungebundene, aber tatschlich an einen monopolistischen Kreis von Abnehmern absetzende Erwerbsbetriebe,

b) grobetrieblich mit Kapitalrechnung: Beschaffung fr einen festen Abnehmerkreis: Folge (regelmig, aber nicht: nur) von kartellmigen Absatzregulierungen.

Es ist schlielich noch festzustellen: da weder

a) jeder Erwerbsakt Bestandteil eines berufsmigen Erwerbens ist, noch [da]

b) alle noch so hufigen Erwerbsakte begriffsnotwendig irgendeiner kontinuierlichen gleichsinnigen Spezialisierung zugehren.

Zu a: Es gibt Gelegenheitserwerb:

α. der [die] berschsse des Hausfleies abtauschenden Hauswirtschaft. Ebenso: zahlreiche ihnen entsprechende grohaushaltungsmige, namentlich grundherrliche, Gelegenheits-Erwerbsabtausche. Von da fhrt eine kontinuierliche Reihe von mglichen Gelegenheitserwerbsakten bis:

β. zur Gelegenheitsspekulation eines Rentners, dem Gelegenheitsabdruck eines Artikels, Gedichtes usw. eines Privaten und hnlichen modernen Vorfllen. Von da wieder bis zum Nebenberuf.

Zu b: Es ist ferner zu erinnern: da es auch vollkommen wechselnde und in ihrer Art absolut unstete, zwischen allen Arten von Gelegenheitserwerb und zwar eventuell auch zwischen normalen Erwerbsakten und Bettel, Raub, Diebstahl wechselnde Formen der Existenzfristung gibt.

Eine Sonderstellung nehmen ein

a) rein karitativer Erwerb,

b) nicht karitativer Anstaltsunterhalt (insbesondere: strafweiser),

c) geordneter Gewalterwerb,

d) ordnungsfremder (krimineller) Erwerb durch Gewalt oder List. Die Rolle von b und d bietet wenig Interesse. Die Rolle von a war fr die hierokratischen Verbnde (Bettelmnchtum), die Rolle von c fr die politischen Verbnde (Kriegsbeute) und in beiden Fllen fr die Wirtschaften oft ganz ungeheuer gro. Die Wirtschaftsfremdheit ist in diesen beiden Fllen das Spezifische. Deshalb ist eine nhere Klassifikation hier nicht am Platz. Die Formen werden anderwrts zu entwickeln sein. Aus teilweise (aber nur teilweise) hnlichen Grnden ist der Beamtenerwerb (einschlielich des Offizierserwerbes, der dazu gehrt) unten (38) nur zwecks systematischer Ortsbezeichnung als Unterart des Arbeitserwerbes genannt, ohne vorerst nher kasuistisch errtert zu sein. Denn dazu gehrt die Errterung der Art der Herrschaftsbeziehung, in welcher diese Kategorien stehen.


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Seite zuletzt aktualisiert: 27.09.2004 
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