2. Nutzleistung


2. Unter Nutzleistungen sollen stets die von einem oder mehreren Wirtschaftenden als solche geschtzten konkreten einzelnen zum Gegenstand der Frsorge werdenden (wirklichen oder vermeintlichen) Chancen gegenwrtiger oder knftiger Verwendungsmglichkeiten gelten, an deren geschtzter Bedeutung als Mittel fr Zwecke des (oder der) Wirtschaftenden sein (oder ihr) Wirtschaften orientiert wird.

Die Nutzleistungen knnen Leistungen nicht menschlicher (sachlicher) Trger oder Leistungen von Menschen sein. Die im Einzelfall sprachgebruchlich gemeinten Trger mglicher sachlicher Nutzleistungen gleichviel welcher Art sollen Gter, die menschlichen Nutzleistungen, sofern sie in einem aktiven Handeln bestehen, Leistungen heien.

Gegenstand wirtschaftender Vorsorge sind aber auch soziale Beziehungen, welche als Quelle gegenwrtiger oder knftiger mglicher Verfgungsgewalt ber Nutzleistungen geschtzt werden. Die durch Sitte, Interessenlage oder (konventionell oder rechtlich) garantierte Ordnung zugunsten einer Wirtschaft in Aussicht gestellten Chancen sollen konomische Chancen heien.

 

Vgl. v. Bhm-Bawerk, Rechte und Verhltnisse vom Standpunkt der volksw. Gterlehre (Innsbruck 1881).

1. Sachgter und Leistungen erschpfen nicht den Umkreis derjenigen Verhltnisse der Auenwelt, welche fr einen wirtschaftenden Menschen wichtig und Gegenstand der Vorsorge sein knnen. Das Verhltnis der Kundentreue oder das Dulden von wirtschaftlichen Manahmen seitens derer, die sie hindern knnten, und zahlreiche andere Arten von Verhaltensweisen knnen ganz die gleiche Bedeutung fr das Wirtschaften haben und ganz ebenso Gegenstand wirtschaftender Vorsorge und z.B. von Vertrgen werden. Es ergbe aber unprzise Begriffe, wollte man sie mit unter eine dieser beiden Kategorien bringen. Diese Begriffsbildung ist also lediglich durch Zweckmigkeitsgrnde bestimmt.

2. Ganz ebenso unprzis wrden die Begriffe werden (wie v. Bhm-Bawerk richtig hervorgehoben hat), wenn man alle anschaulichen Einheiten des Lebens und des Alltagssprachgebrauches unterschiedslos als Gter bezeichnen und den Gterbegriff dann mit den sachlichen Nutzleistungen gleichstellen wollte. Gut im Sinn von Nutzleistung im strengen Sprachgebrauch ist nicht das Pferd oder etwa ein Eisenstab, sondern deren einzelne als begehrenswert geschtzte und geglaubte Verwendungsmglichkeiten, z.B. als Zugkraft oder als Tragkraft oder als was immer sonst. Erst recht nicht sind fr diese Terminologie die als wirtschaftliche Verkehrsobjekte (bei Kauf und Verkauf usw.) fungierenden Chancen wie: Kundschaft, Hypothek, Eigentum Gter. Sondern die Leistungen, welche durch diese von seiten der Ordnung (traditionaler oder statutarischer) in Aussicht gestellten oder garantierten Chancen von Verfgungsgewalten einer Wirtschaft ber sachliche und persnliche Nutzleistungen dargeboten werden, sollen der Einfachheit halber als konomische Chancen (als Chancen schlechtweg, wo dies unmiverstndlich ist) bezeichnet werden.

3. Da nur aktives Handeln als Leistung bezeichnet werden soll (nicht ein Dulden, Erlauben, Unterlassen), geschieht aus Zweckmigkeitsgrnden. Daraus folgt aber, da Gter und Leistungen nicht eine erschpfende Klassifikation aller konomisch geschtzten Nutz leistungen sind.

ber den Begriff Arbeit s.u. 15.


 © textlog.de 2004 08.09.2026 09:21:46
Seite zuletzt aktualisiert: 25.09.2004 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright