8. Markt


8. Marktlage eines Tauschobjektes soll die Gesamtheit der jeweils fr Tauschreflektanten bei der Orientierung im Preis- und Konkurrenzkampf erkennbaren Aus- und Eintauschchancen desselben gegen Geld heien,

Marktgngigkeit das Ma von Regelmigkeit, mit welcher jeweils ein Objekt marktmiges Tauschobjekt zu werden pflegt,

Marktfreiheit der Grad von Autonomie der einzelnen Tauschreflektanten im Preis- und Konkurrenzkampf,

Marktregulierung dagegen der Zustand: da fr mgliche Tauschobjekte die Marktgngigkeit oder fr mgliche Tauschreflektanten die Marktfreiheit material durch Ordnungen wirksam beschrnkt ist. Marktregulierungen knnen bedingt sein:

1. nur traditional: durch Gewhnung an berlieferte Schranken des Tauschs oder an berlieferte Tauschbedingungen;

2. konventional, durch soziale Mibilligung der Marktgngigkeit bestimmter Nutzleistungen oder des freien Preis- oder Konkurrenzkampfs in bestimmten Tauschobjekten oder fr bestimmte Personenkreise;

3. rechtlich: durch wirksame rechtliche Beschrnkung des Tausches oder der Freiheit des Preis- oder Konkurrenzkampfes, allgemein oder fr bestimmte Personenkreise oder fr bestimmte Tauschobjekte, im Sinne: der Beeinflussung der Marktlage von Tauschobjekten (Preisregulierung) oder der Beschrnkung des Besitzes oder Erwerbes oder Abtauschs von Verfgungsgewalt ber Gter auf bestimmte Personenkreise (rechtlich garantierte Monopole oder rechtliche Schranken der Freiheit des Wirtschaftens);

4. voluntaristisch: durch Interessenlage: materiale Marktregulierung bei formaler Marktfreiheit. Sie hat die Tendenz zu entstehen, wenn bestimmte Tauschinteressenten kraft ihrer faktisch ganz oder annhernd ausschlielichen Chance des Besitzes oder Erwerbes von Verfgungsgewalt ber bestimmte Nutzleistungen (monopolistische Lage) imstande sind: die Marktlage unter tatschlicher Ausschaltung der Marktfreiheit fr andere zu beeinflussen. Insbesondere knnen sie zu diesem Zweck untereinander oder (und eventuell: zugleich) mit typischen Tauschpartnern marktregulierende Vereinbarungen (voluntaristische Monopole und Preiskartelle) schaffen.

 

1. Von Marktlage wird zweckmigerweise (nicht: notwendigerweise) nur bei Geldtausch gesprochen, weil nur dann ein einheitlicher Zahlenausdruck mglich ist. Die naturalen Tauschchancen werden besser mit diesem Wort bezeichnet. Marktgngig waren und sind was hier nicht im einzelnen auszufhren ist bei Existenz des typischen Geldtauschs die einzelnen Arten von Tauschobjekten in hchst verschiedenem und wechselndem Grade. Generell nach Sorten angebbare Massenproduktions- und -Verbrauchsgegenstnde im Hchstma, einzigartige Objekte eines Gelegenheitsbegehrs im Mindestma, Versorgungsmittel mit langfristiger und wiederholter Ge- und Verbrauchsperiode und Beschaffungsmittel mit langfristiger Verwendungs- und Ertragsperiode, vor allem: land- oder vollends forstwirtschaftlich nutzbare Grundstcke in weit geringerem Ma als Gter des Alltagsverbrauchs in genureifem Zustand, oder Beschaffungsmittel, welche schnellem Verbrauch dienen, oder nur einer einmaligen Verwendung fhig sind oder baldigen Ertrag geben.

2. Der konomisch rationale Sinn der Marktregulierungen ist geschichtlich mit Zunahme der formalen Marktfreiheit und der Universalitt der Marktgngigkeit im Wachsen gewesen. Die primren Marktregulierungen waren teils traditional und magisch, teils sippenmig, teils stndisch, teils militrisch, teils sozialpolitisch, teils endlich durch den Bedarf von Verbandsherrschern bedingt, in jedem Fall aber: beherrscht von Interessen, welche nicht an der Tendenz zum Maximum der rein zweckrationalen marktmigen Erwerbs- oder Gterversorgungschancen von Marktinteressenten orientiert waren, oft mit ihm kollidierten. Sie schlossen entweder 1. wie die magischen oder sippenmigen oder stndischen Schranken (z.B. magisch: Tabu, sippenmig: Erbgut, stndisch: Ritterlehn) bestimmte Objekte von der Marktgngigkeit dauernd oder, wie teuerungspolitische Regulierungen (z.B. fr Getreide), zeitweise aus. Oder sie banden ihren Absatz an Vorangebote (an Verwandte, Standesgenossen, Gilde- und Zunftgenossen, Mitbrger) oder Hchstpreise (z.B. Kriegspreisregulierungen) oder umgekehrt Mindestpreise (z.B. stndische Honorartaxen von Magiern, Anwlten, rzten). Oder 2. sie schlossen gewisse Kategorien von Personen (Adel, Bauern, unter Umstnden Handwerker) von der Beteiligung an marktmigem Erwerb berhaupt oder fr bestimmte Objekte aus. Oder 3. sie schrnkten durch Konsumregulierung (stndische Verbrauchsordnungen, kriegswirtschaftliche oder teuerungspolitische Rationierungen) die Marktfreiheit der Verbraucher ein. Oder 4. sie schrnkten aus stndischen (z.B. bei den freien Berufen) oder konsumpolitischen, erwerbspolitischen, sozialpolitischen (Nahrungspolitik der Znfte) Grnden die Marktfreiheit der konkurrierenden Erwerbenden ein. Oder 5. sie behielten der politischen Gewalt (frstliche Monopole) oder den von ihr Konzessionierten (typisch bei den frhkapitalistischen Monopolisten) die Ausnutzung bestimmter konomischer Chancen vor. Von diesen war die fnfte Kategorie von Marktregulierungen am meisten, die erste am wenigsten marktrational, d.h. der Orientierung des Wirtschaftens der einzelnen am Verkauf und Einkauf von Gtern auf dem Markt interessierten Schichten an Marktlagen frderlich, die anderen waren, in absteigender Reihenfolge, hinderlich. Marktfreiheitsinteressenten waren diesen Marktregulierungen gegenber alle jene Tauschreflektanten, welche am grtmglichen Umfang der Marktgngigkeit der Gter, sei es als Verbrauchs-, sei es als Absatzinteressenten ein Interesse haben muten. Voluntaristische Marktregulierungen traten zuerst und dauernd weitaus am strksten auf seiten der Erwerbs interessenten auf. Sie konnten im Dienst von monopolistischen Interessen sowohl nur 1. die Absatz- und Eintauschs- Chancen regulieren (typisch: die universell verbreiteten Hndlermonopole), als 2. die Transporterwerbschancen (Schiffahrts- und Eisenbahnmonopole), als 3. die Gterherstellung (Produzentenmonopole), als 4. die Kreditgewhrung und Finanzierung (bankmige Konditions-Monopole) erfassen. Die beiden letzteren bedeuteten am meisten eine Zunahme verbandsmiger, jedoch im Gegensatz zu den primren, irrationalen Marktregulierungen einer planmig an Marktlagen orientierten Regulierung der Wirtschaft. Die voluntaristischen Marktregulierungen gingen naturgem regelmig von solchen Interessenten aus, deren prominente tatschliche Verfgungsgewalt ber Beschaffungsmittel ihnen monopolistische Ausbeutung der formalen Marktfreiheit gestattete. Voluntaristische Verbnde der Konsuminteressenten (Konsumvereine, Einkaufsgenossenschaften) gingen dagegen regelmig von konomisch schwachen Interessenten aus und vermochten daher zwar Kostenersparnisse fr die Beteiligten, eine wirksame Marktregulierung aber nur vereinzelt und lokal begrenzt durchzusetzen.


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Seite zuletzt aktualisiert: 25.09.2004 
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