10. Rationalitt der Geldrechnung, Haushalt


10. Rein technisch angesehen ist Geld das vollkommenste wirtschaftliche Rechnungsmittel, das heit: das formal rationalste Mittel der Orientierung wirtschaftlichen Handelns.

Geldrechnung, nicht: aktueller Geldgebrauch, ist daher das spezifische Mittel zweckrationaler Beschaffungswirtschaft. Geldrechnung bedeutet aber im vollen Rationalittsfall primr:

1. Schtzung aller fr einen Beschaffungszweck jetzt oder knftig als bentigt erachteten wirklich oder mglicherweise verfgbaren oder aus fremder Verfgungsgewalt beschaffbaren, in Verlust geratenen oder gefhrdeten, Nutzleistungen oder Beschaffungsmittel, und ebenso aller irgendwie relevanten konomischen Chancen berhaupt, nach der (aktuellen oder erwarteten) Marktlage;

2. zahlenmige Ermittelung a) der Chancen jeder beabsichtigten und b) Nachrechnung des Erfolges jeder vollzogenen Wirtschaftshandlung in Form einer die verschiedenen Mglichkeiten vergleichenden Kosten- und Ertrags-Rechnung in Geld und vergleichende Prfung des geschtzten Reinertrags verschiedener mglicher Verhaltungsweisen an der Hand dieser Rechnungen;

3. periodischer Vergleich der einer Wirtschaft insgesamt verfgbaren Gter und Chancen mit den bei Beginn der Periode verfgbar gewesenen, beide Male in Geld geschtzt;

4. vorherige Abschtzung und nachtrgliche Feststellung derjenigen aus Geld bestehenden oder in Geld schtzbaren Zugnge und Abgnge, welche die Wirtschaft, bei Erhaltung der Geldschtzungssumme ihrer insgesamt verfgbaren Mittel (Nr. 3), die Chance hat, whrend einer Periode zur Verwendung verfgbar zu haben;

5. die Orientierung der Bedarfsversorgung an diesen Daten (Nr. 1-4) durch Verwendung des (nach Nr. 4) in der Rechnungsperiode verfgbaren Geldes fr die begehrten Nutzleistungen nach dem Prinzip des Grenznutzens.

Die kontinuierliche Verwendung und Beschaffung (sei es durch Produktion oder Tausch) von Gtern zum Zweck 1. der eignen Versorgung oder 2. zur Erzielung von selbst verwendeten anderen Gtern heit Haushalt. Seine Grundlage bildet fr einen Einzelnen oder eine haushaltsmig wirtschaftende Gruppe im Rationalittsfall der Haushaltsplan, welcher aussagt: in welcher Art die vorausgesehenen Bedrfnisse einer Haushaltsperiode (nach Nutzleistungen oder selbst zu verwendenden Beschaffungsmitteln) durch erwartetes Einkommen gedeckt werden sollen.

Einkommen eines Haushalts soll derjenige in Geld geschtzte Betrag von Gtern heien, welcher ihr bei Rechnung nach dem in Nr. 4 angegebenen Prinzip in einer vergangenen Periode bei rationaler Schtzung zur Verfgung gestanden hat, oder mit dessen Verfgbarkeit sie fr eine laufende oder knftige Periode bei rationaler Schtzung rechnen zu knnen die Chance hat.

Die Gesamtschtzungssumme der in der Verfgungsgewalt eines Haushalts befindlichen, von ihr zur normalerweise dauernden unmittelbaren Benutzung oder zur Erzielung von Einkommen verwendeten Gter (abgeschtzt nach Marktchancen, Nr. 3) heit: ihr Vermgen.

Die Voraussetzung der reinen Geld-Haushalts-Rechnung ist: da das Einkommen und Vermgen entweder in Geld oder in (prinzipiell) jederzeit durch Abtausch in Geld verwandelbaren, also im absoluten Hchstma marktgngigen, Gtern besteht.

Haushalt und (im Rationalittsfall) Haushaltsplan kennt auch die weiterhin noch zu errternde Naturalrechnung. Ein einheitliches Vermgen im Sinn der Geldabschtzung kennt sie so wenig wie ein einheitliches (d.h. geldgeschtztes) Einkommen. Sie rechnet mit Besitz von Naturalgtern und (bei Beschrnkung auf friedlichen Erwerb) konkreten Einknften aus dem Aufwand von verfgbaren Gtern und Arbeitskrften in Naturalform, die sie unter Abschtzung des Optimums der mglichen Bedarfsdeckung als Mittel dieser verwaltet. Bei fest gegebenen Bedrfnissen ist die Art dieser Verwendung so lange ein relativ einfaches rein technisches Problem, als die Versorgungslage nicht eine genaue rechnerische Feststellung des Optimums des Nutzens der Verwendung von Bedarfsdeckungsmitteln unter Vergleichung sehr heterogener mglicher Verwendungsarten erfordert. Andernfalls treten schon an den einfachen tauschlosen Einzelhaushalt Anforderungen heran, deren (formal exakte) rechnungsmige Lsung enge Schranken hat und deren tatschliche Lsung teils traditional, teils an der Hand sehr grober Schtzungen zu geschehen pflegt, welche freilich bei relativ typischen, bersehbaren, Bedrfnissen und Beschaffungsbedingungen auch vllig ausreichen. Besteht der Besitz aus heterogenen Gtern (wie es im Fall tauschlosen Wirtschaftens der Fall sein mu), so ist eine rechnerische, formal exakte Vergleichung des Besitzes am Beginn und Ende einer Haushaltsperiode ebenso wie eine Vergleichung der Einknftechancen nur innerhalb der qualitativ gleichen Arten von Gtern mglich. Zusammenstellung zu einem naturalen Gesamtbesitzstand und Auswerfung naturaler Verbrauchs- Deputate, die ohne Minderung dieses Besitzstandes voraussichtlich dauernd verfgbar sind, ist dann typisch. Jede nderung des Versorgungsstandes (z.B. durch Ernteausflle) oder der Bedrfnisse bedingt aber neue Dispositionen, da sie die Grenznutzen verschiebt. Unter einfachen und bersehbaren Verhltnissen vollzieht sich die Anpassung leicht. Sonst technisch schwerer als bei reiner Geldrechnung, bei welcher jede Verschiebung der Preischancen (im Prinzip) nur die mit den letzten Geldeinkommenseinheiten zu befriedigenden Grenzbedrfnisse der Dringlichkeitsskala beeinflut.

Bei ganz rationaler (also nicht traditionsgebundener) Naturalrechnung gert berdies die Grenznutzrechnung, welche bei Verfgung ber Geldvermgen und Geldeinkommen relativ einfach an der Hand der Dringlichkeitsskala der Bedrfnisse verluft, in eine starke Komplikation. Whrend dort als Grenz- Frage lediglich Mehrarbeit oder: die Befriedigung bzw. Opferung eines Bedrfnisses zugunsten eines (oder mehrerer) anderen auftaucht (denn darin drkken sich im reinen Geldhaushalt letztlich die Kosten aus), findet sie sich hier in die Ntigung versetzt: neben der Dringlichkeitsskala der Bedrfnisse noch zu erwgen: 1. mehrdeutige Verwendbarkeit der Beschaffungsmittel einschlielich des bisherigen Maes von Gesamtarbeit, also eine je nach der Verwendbarkeit verschiedene (und: wandelbare) Relation zwischen Bedarfsdeckung und Aufwand, also: 2. Ma und Art neuer Arbeit, zu welcher der Haushalter behufs Gewinnung neuer Einknfte gentigt wre, und:

3. Art der Verwendung des Sachaufwands im Fall verschiedener in Betracht kommender Gterbeschaffungen. Es ist eine der wichtigsten Angelegenheiten der konomischen Theorie, die rational mgliche Art dieser Erwgungen zu analysieren, der Wirtschaftsgeschichte: durch den Verlauf der Geschichtsepochen hindurch zu verfolgen, in welcher Art tatschlich sich das naturale Haushalten damit abgefunden hat. Im wesentlichen lt sich sagen: 1. da der formale Rationalittsgrad tatschlich (im allgemeinen) das faktisch mgliche (vollends aber: das theoretisch zu postulierende) Niveau nicht erreichte, da vielmehr die Naturalhaushaltsrechnungen in ihrer gewaltigen Mehrzahl notgedrungen stets weitgehend traditionsgebunden blieben, 2. also: den Grohaushaltungen, gerade weil die Steigerung und Raffinierung von Alltagsbedrfnissen unterblieb, eine aueralltgliche (vor allem: knstlerische) Verwertung ihrer berschuversorgtheit nahelag (Grundlage der knstlerischen, stilgebundenen Kultur naturalwirtschaftlicher Zeitalter).

 

1. Zum Vermgen gehren natrlich nicht nur Sachgter. Sondern: alle Chancen, ber welche eine sei es durch Sitte, Interessenlage, Konvention oder Recht oder sonst wie verllich gesicherte Verfgungsgewalt besteht (auch Kundschaft eines Erwerbsbetriebs gehrt sei dies ein rztlicher, anwltlicher oder Detaillisten-Betrieb zum Vermgen des Inhabers, wenn sie aus gleichviel welchen Grnden stabil ist: im Fall rechtlicher Appropriation kann sie ja nach der Definition im Kap. I 10 Eigentum sein).

2. Die Geldrechnung ohne aktuellen Geldgebrauch oder doch mit Einschrnkung desselben auf in natura unausgleichbare berschsse der beiderseitigen Tauschgtermengen findet man typisch in gyptischen und babylonischen Urkunden, die Geldrechnung als Bemessung einer Natural leistung in der z.B. sowohl im Kodex Hammurabi wie im vulgrrmischen und frhmittelalterlichen Recht typischen Erlaubnis an den Schuldner, den Geldrechnungsbetrag zu leisten: in quo potuerit. (Die Umrechnung kann dabei nur auf der Basis traditionaler oder oktroyierter Binnenpreise vollzogen worden sein.)

3. Im brigen enthalten die Darlegungen nur Altbekanntes im Interesse einer eindeutigen Feststellung des Begriffs des rationalen Haushalts gegenber dem gleich zu errternden gegenstzlichen Begriff der rationalen Erwerbswirtschaft. Zweck ist die ausdrckliche Feststellung: da beide in rationaler Form mglich sind, Bedarfsdeckung nicht etwas, im Rationalittsfall, Primitiveres ist als: Erwerb, Vermgen nicht eine notwendig primitivere Kategorie als: Kapital, oder Einkommen als: Gewinn. Geschichtlich und hingesehen auf die in der Vergangenheit vorwaltende Form der Betrachtung wirtschaftlicher Dinge geht allerdings, und selbstverstndlich, Haushalten voran.

4. Wer Trger des Haushalts ist, ist gleichgltig. Ein staatlicher Haushaltsplan und das Budget eines Arbeiters fallen beide unter die gleiche Kategorie.

5. Haushalten und Erwerben sind nicht exklusive Alternativen. Der Betrieb eines Konsumvereins z.B. steht im Dienst (normalerweise) des Haushaltens, ist aber kein Haushalts-, sondern nach der Form seines Gebarens ein Erwerbsbetrieb ohne materialen Erwerbszweck. Haushalten und Erwerben knnen im Handeln des Einzelnen derart ineinandergreifen (und dies ist der in der Vergangenheit typische Fall), da nur der Schluakt (Absatz hier, Verzehr dort) den Ausschlag fr den Sinn des Vorgangs gibt (bei Kleinbauern insbesondere typisch). Der haushaltsmige Tausch (Konsumeintausch, berschu- Abtausch) ist Bestandteil des Haushalts. Ein Haushalt (eines Frsten oder Grundherrn) kann Erwerbsbetriebe im Sinn des folgenden einschlieen und hat dies in typischer Art frher getan: ganze Industrien sind aus solchen heterokephalen und heteronomen Nebenbetrieben zur Verwertung von eigenen Forst- und Feldprodukten von Grundherren, Klstern, Frsten entstanden. Allerhand Betriebe bilden schon jetzt den Bestandteil namentlich kommunaler, aber auch staatlicher, Haushaltungen. Zum Einkommen gehren natrlich bei rationaler Rechnung nur die fr den Haushalt verfgbaren Rein- Ertrge dieser Betriebe. Ebenso knnen umgekehrt Erwerbsbetriebe sich, z.B. fr die Ernhrung ihrer Sklaven oder Lohnarbeiter, fragmentarische heteronome Haushaltungen (Wohlfahrtseinrichtungen, Wohnungen, Kchen) angliedern. Rein-Ertrge sind (Nr. 2) Geldberschsse abzglich aller Geldkosten.

6. Auf die Bedeutung der Naturalrechnung fr die allgemeine Kulturentwicklung konnte hier nur mit den ersten Andeutungen eingegangen werden.


 © textlog.de 2004 08.09.2026 11:12:24
Seite zuletzt aktualisiert: 25.09.2004 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright