
Kapital, Kapitalmarkt, Unternehmen, Zins
Die Darstellung enthlt nur Selbstverstndlichkeiten in einer etwas spezifischeren Fassung. Fr das technische Wesen der Kapitalrechnung sind die blichen, zum Teil vortrefflichen, Darstellungen der Kalkulationslehre (Leitner, Schr usw.) zu vergleichen.
1. Der Kapitalbegriff ist hier streng privatwirtschaftlich und buchmig gefat, wie dies zweckmigerweise zu geschehen hat. Mit dem blichen Sprachgebrauch kollidiert diese Terminologie weit weniger als mit dem leider mehrfach wissenschaftlich blich gewesenen, freilich in sich bei weitem nicht einheitlichen. Um den jetzt zunehmend wieder wissenschaftlich benutzten, streng privatwirtschaftlichen Sprachgebrauch in seiner Verwendbarkeit zu erproben, braucht man nur etwa sich folgende einfache Fragen zu stellen: Was bedeutet es, wenn 1. eine Aktiengesellschaft ein Grundkapital von 1 Million hat, wenn 2. dies herabgesetzt wird, wenn 3. die Gesetze Vorschriften ber das Grundkapital enthalten und etwa angeben: was und wie etwas darauf eingebracht werden darf? Es bedeutet, da (zu 1) bei der Gewinnverteilung so verfahren wird, da erst derjenige durch Inventur und ordnungsmige Geldabschtzung ermittelte Gesamtmehrbetrag der Aktiva ber die Passiva, der ber 1 Million betrgt, als Gewinn gebucht und an die Beteiligten zur beliebigen Verwendung verteilt werden darf (bei einem Einzelunternehmen: da erst dieser berschubetrag fr den Haushalt verbraucht werden darf), da (zu 2) bei starken Verlusten nicht gewartet werden soll, bis durch Gewinne und deren Aufspeicherung, vielleicht nach langen Jahren, wieder ein Gesamtmehrbetrag von mehr als 1 Million errechnet wird, sondern schon bei einem niedrigeren Gesamtmehrbetrag Gewinn verteilt werden kann: dazu mu eben das Kapital herabgesetzt werden, und dies ist der Zweck der Operation. 3. Der Zweck von Vorschriften ber die Art, wie das Grundkapital durch Einbringung gedeckt und wann und wie es herabgesetzt oder erhht werden darf, ist: den Glubigern und Aktienerwerbern die Garantie zu geben, da die Gewinnverteilung nach den Regeln der rationalen Betriebsrechnung richtig erfolgt: so also, da a) die Rentabilitt nachhaltig bleibt, b) sie nicht die Haftungsobjekte der Glubiger schmlert. Die Vorschriften ber die Einbringung sind smtlich Vorschriften ber die Anrechnung von Objekten als Kapital. 4. Was bedeutet es, wenn gesagt wird: das Kapital wendet sich anderen Anlagen zu (infolge Unrentabilitt)? Entweder ist hier Vermgen gemeint. Denn Anlegen ist eine Kategorie der Vermgensverwaltung, nicht des Erwerbsbetriebs. Oder (selten) es heit: da Kapitalgter dieser Eigenschaft teils durch Veruerung der Bestnde als Alteisen und Ramschware entkleidet werden, teils anderweit sie neu gewinnen. 5. Was bedeutet es, wenn von Kapitalmacht gesprochen wird? Da die Inhaber der Verfgungsgewalt ber Erwerbsmittel und konomische Chancen, welche als Kapital gter in einem Erwerbsbetrieb verwendbar sind, kraft dieser Verfgungsgewalt und kraft der Orientierung des Wirtschaftens an den Prinzipien kapitalistischer Erwerbsrechnung eine spezifische Machtstellung gegenber andern einnehmen.
Schon in den frhesten Anfngen rationaler Erwerbsakte taucht das Kapital (nicht unter diesem Namen!) als Geldrechnungs betrag auf: so in der Commenda. Gter verschiedener Art wurden einem reisenden Kaufmann zur Veruerung auf fremdem Markt und eventuell [zum] Einkauf anderer fr den einheimischen Markt gegeben, der Gewinn und Verlust zwischen dem reisenden und dem kapitalgebenden Interessenten des Unternehmens dann in bestimmtem Verhltnis geteilt. Damit aber dies geschehen konnte, muten sie in Geld geschtzt also: eine Anfangsund eine Abschlubilanz des Unternehmens aufgestellt werden: das Kapital der Commenda (oder societas maris) war dieser Schtzungsbetrag, der ganz und gar nur Abrechnungszwecken zwischen den Beteiligten und keinen anderen diente.
Was bedeutet es, wenn man von Kapitalmarkt spricht? Da Gter insbesondre: Geld zu dem Zwecke begehrt werden, um als Kapitalgter Verwendung zu finden, und da Erwerbsbetriebe (insbesondere: Banken bestimmter Art) bestehen, welche aus der betriebsweisen Beschaffung dieser Gter (insbesondre: von Geld) fr diesen Zweck Gewinn ziehen. Beim sog. Leihkapital: Hergeben von Geld gegen Rckgabe des gleichen Nennbetrags mit oder ohne Zinsen- werden wir von Kapital nur fr den reden, dem das Darleihen Gegenstand seines Erwerbsbetriebes bildet, sonst aber nur von Geldleihe. Der vulgre Sprachgebrauch pflegt von Kapital zu reden, sofern Zinsen gezahlt werden, weil diese als eine Quote des Nennbetrags berechnet zu werden pflegen: nur wegen dieser rechnerischen Funktion heit der Geldbetrag des Darlehens oder Deposits ein Kapital. Freilich ist dies Ausgangspunkt des Sprachgebrauchs (capitale = Hauptsumme des Darlehens, angeblich nicht: nachweislich von den Huptern der Viehleihvertrge). Indessen dies ist irrelevant. Schon die geschichtlichen Anfnge zeigen brigens die Hergabe von Naturalgtern zu einem Geldrechnungs betrag, von dem dann der Zins berechnet wurde, so da auch hier Kapitalgter und Kapitalrechnung in der seither typischen Art nebeneinander standen. Wir wollen bei einem einfachen Darlehen, welches ja einen Teil einer Vermgens verwaltung bildet, auf seiten des Darleihenden nicht von Leihkapital reden, wenn es Haushalts zwecken dient. Ebensowenig natrlich beim Darlehensempfnger.
Der Begriff des Unternehmens entspricht dem blichen, nur da die Orientierung an der Kapitalrechnung, die meist als selbstverstndlich vorausgesetzt wird, ausdrcklich hervorgehoben ist, um damit anzudeuten: da nicht jedes Aufsuchen von Erwerb als solches schon Unternehmung heien soll, sondern eben nur, sofern es an Kapitalrechnung (einerlei ob gro- oder zwerg-kapitalistisch) orientierbar ist. Ob diese Kapitalrechnung auch tatschlich rational vollzogen und eine Kalkulation nach rationalen Prinzipien durchgefhrt wird, soll dagegen indifferent sein. Von Gewinn und Verlust soll ebenfalls nur in Kapitalrechnungs-Unternehmungen die Rede sein. Auch der kapitallose Erwerb (des Schriftstellers, Arztes, Anwalts, Beamten, Professors, Angestellten, Technikers, Arbeiters) ist uns natrlich Erwerb, aber er soll nicht Gewinn heien (auch der Sprachgebrauch nennt ihn nicht so). Rentabilitt ist ein Begriff, der auf jeden mit den Mitteln der kaufmnnischen Rechnungstechnik selbstndig kalkulierbaren Erwerbsakt (Einstellung eines bestimmten Arbeiters oder einer bestimmten Maschine, Gestaltung der Arbeitspausen usw.) anwendbar ist.
Fr die Bestimmung des Kapitalzins-Begriffs kann zweckmigerweise nicht vom bedungenen Darlehens-Zins ausgegangen werden. Wenn jemand einem Bauern mit Saatgetreide aushilft und sich dafr einen Zuschlag bei der Rckleistung ausbedingt, oder wenn das gleiche mit Geld geschieht, welches ein Haushalt bedarf, ein anderer hergeben kann, so wird man das zweckmigerweise noch nicht einen kapitalistischen Vorgang nennen. Der Zuschlag (die Zinsen) wird im Falle rationalen Handelns bedungen, weil der Darlehensnehmer den Unterschied seiner Versorgungschance fr den Fall des Darlehens um mehr als den zugesagten Zuschlag verbessert zu sehen erwartet, gegenber denjenigen Chancen seiner Lage, die er fr den Fall des Verzichts auf das Darlehen voraussieht, der Darlehens geber aber diese Lage kennt und ausnutzt in dem Mae, da der Grenznutzen seiner gegenwrtigen eigenen Verfgung ber die dargeliehenen Gter durch den geschtzten Grenznutzen des fr die Zeit der Rckgabe bedungenen Zuschlags berboten wird. Es handelt sich dabei noch um Kategorien des Haushaltens und der Vermgensverwaltung, nicht aber um solche der Kapitalrechnung. Auch wer von einem Geldjuden sich ein Notdarlehen fr Eigenbedarfszwecke geben lt, zahlt im Sinn dieser Terminologie keinen Kapitalzins und der Darleihende empfngt keinen, sondern: Darlehensentgelt. Der betriebsmig Darleihende rechnet sich von seinem Geschftskapital (bei rationaler Wirtschaft) Zins an und hat mit Verlust gewirtschaftet, wenn durch Ausflle von Darlehens-Rckzahlungen dieser Rentabilittsgrad nicht erreicht wird. Dieser Zins ist uns Kapitalzins, jener andre einfach: Zins.
Kapitalzins im Sinn dieser Terminologie ist also stets Zins vom Kapital, nicht Zins fr Kapital, knpft stets an Geldschtzungen und also an die soziologische Tatsache der privaten, d.h. appropriierten Verfgungsgewalt ber marktmige oder andre Erwerbsmittel an, ohne welche eine Kapital rechnung, also auch eine Zinsrechnung gar nicht denkbar wre.
Im rationalen Erwerbsbetrieb ist jener Zins, mit welchem z.B. ein als Kapital erscheinender Posten rechnungsmig belastet wird, das Rentabilitts- Minimum, an dessen Erzielung oder Nichterreichung die Zweckmigkeit der betreffenden Art von Verwendung von Kapitalgtern geschtzt wird (Zweckmigkeit natrlich unter Erwerbs-, d.h. Rentabilitts-Gesichtspunkten). Der Satz fr dieses Rentabilittsminimum richtet sich bekanntlich nur in einer gewissen Annherung nach den jeweiligen Zinschancen fr Kredite auf dem Kapitalmarkt, obwohl natrlich deren Existenz ebenso der Anla fr diese Maregel der Kalkulation ist, wie die Existenz des Markttausches fr die Behandlung der Buchungen auf den Konten. Die Erklrung jenes Grundphnomens kapitalistischer Wirtschaft aber: da fr Leihkapitalien also von Unternehmern dauernd Entgelt gezahlt wird, kann nur durch Beantwortung der Frage gelst werden: warum die Unternehmer durchschnittlich dauernd hoffen drfen, bei Zahlung dieses Entgelts an die Darleihenden dennoch Rentabilitt zu erzielen, bzw. unter welchen allgemeinen Bedingungen es eben durchschnittlich zutrifft: da der Eintausch von gegenwrtigen 100 gegen knftige 100 + x rational ist. Die konomische Theorie wird darauf mit der Grenznutzrelation knftiger im Verhltnis zu gegenwrtigen Gtern antworten wollen. Gut! Den Soziologen wrde dann interessieren: in welchem Handeln von Menschen diese angebliche Relation derart zum Ausdruck kommt: da sie die Konsequenzen dieser Differenzialschtzung in der Form eines Zinses ihren Operationen zugrunde legen knnen. Denn wann und wo dies der Fall ist, das wre nichts weniger als selbstverstndlich. Tatschlich geschieht es bekanntlich in den Erwerbswirtschaften. Dafr aber ist primr die konomische Machtlage magebend zwischen einerseits den Erwerbsunternehmen und andrerseits den Haushaltungen, sowohl den die dargebotenen Gter konsumierenden, wie den gewisse Beschaffungsmittel (Arbeit vor allem) darbietenden. Nur dann werden Unternehmungen begrndet und dauernd (kapitalistisch) betrieben, wenn das Minimum des Kapitalzins erhofft wird. Die konomische Theorie die hchst verschieden aussehen knnte wrde dann wohl sagen: da jene Ausnutzung der Machtlage eine Folge des Privateigentums an den Beschaffungsmitteln und Produkten nur dieser Kategorie von Wirtschaftssubjekten ermgliche: so zu sagen zinsgem߫ zu wirtschaften.
2. Vermgensverwaltung und Erwerbsbetrieb knnen sich einander uerlich bis zur Identitt zu nhern scheinen. Die erstere ist in der Tat nur durch den konkreten letzten Sinn des Wirtschaftens von dem letzteren geschieden: Erhhung und Nachhaltigkeit der Rentabilitt und der Marktmachtstellung des Betriebes auf der einen Seite, Sicherung und Erhhung des Vermgens und Einkommens auf der anderen Seite. Dieser letzte Sinn mu aber keineswegs in der Realitt stets in der einen oder anderen Richtung exklusiv entschieden oder auch nur entscheidbar sein. Wo das Vermgen eines Betriebsleiters z.B. mit der Verfgungsgewalt ber die Betriebsmittel und das Einkommen mit dem Gewinn vllig zusammenfllt, scheint beides vllig Hand in Hand zu gehen. Aber: persnliche Verhltnisse aller Art knnen den Betriebsleiter veranlassen: einen, von der Orientierung an der Betriebsrationalitt aus gesehen: irrationalen Weg der Betriebsfhrung einzuschlagen. Vor allem aber fllt Vermgen und Verfgung ber den Betrieb sehr oft nicht zusammen. Ferner bt oft persnliche berschuldung des Besitzers, persnliches Bedrfnis hoher Gegenwartseinnahmen, Erbteilung usw. einen, betriebsmig gewertet, hchst irrationalen Einflu auf die Betriebsfhrung aus, was ja oft zur Ergreifung von Mitteln Anla gibt, diese Einflsse ganz auszuschalten (Aktiengrndung von Familienunternehmen z.B.). Diese Tendenz zur Scheidung von Haushalt und Betrieb ist nicht zufllig. Sie folgt eben daraus: da das Vermgen und seine Schicksale vom Standpunkt des Betriebs aus und die jeweiligen Einkommensinteressen der Besitzer vom Standpunkt der Rentabilitt aus irrational sind. So wenig wie die Rentabilittsrechnung eines Betriebs etwas Eindeutiges ber die Versorgungschancen der als Arbeiter oder als Verbraucher interessierten Menschen aussagt, ebensowenig liegen die Vermgens- und Einkommensinteressen eines mit der Verfgungsgewalt ber den Betrieb ausgestatteten Einzelnen oder Verbandes notwendig in der Richtung des nachhaltigen Betriebs- Rentabilittsoptimums und der Marktmachtlage. (Natrlich auch dann nicht und gerade dann oft nicht , wenn der Erwerbsbetrieb in der Verfgungsgewalt einer Produktivgenossenschaft steht.) Die sachlichen Interessen einer modernen rationalen Betriebsfhrung sind mit den persnlichen Interessen des oder der Inhaber der Verfgungsgewalt keineswegs identisch, oft entgegengesetzt: dies bedeutet die prinzipielle Scheidung von Haushalt und Betrieb auch da, wo beide, auf die Inhaber der Verfgungsgewalt und auf die Verfgungsobjekte hin angesehen, identisch sind.
Die Scheidung von Haushalt und Erwerbsbetrieb sollte zweckmigerweise auch terminologisch scharf festgehalten und durchgefhrt werden. Ein Ankauf von Wertpapieren zum Zweck des Genusses der Geldertrge seitens eines Rentners ist keine Kapital, sondern eine Vermgensanlage. Ein Gelddarlehen seitens eines Privatmanns zum Zweck des Erwerbes der Zinsansprche ist von einem Gelddarlehen einer Bank an ganz denselben Empfnger vom Standpunkt des Gebers verschieden; ein Gelddarlehen an einen Konsumenten oder an einen Unternehmer (fr Erwerbszwecke) sind voneinander vom Standpunkte des Nehmers verschieden: im ersten Fall Kapitalanlage der Bank, im letzten Kapitalaufnahme des Unternehmers. Die Kapitalanlage des Gebers im ersten Fall kann aber fr den Nehmer einfache haushaltsmige Darlehensaufnahme, die Kapitalaufnahme des Nehmers im zweiten fr den Geber einfache Vermgensanlage sein. Die Feststellung des Unterschieds von Vermgen und Kapital, Haushalt und Erwerbsbetrieb ist nicht unwichtig, weil insbesondere das Verstndnis der antiken Entwicklung und der Grenzen des damaligen Kapitalismus ohne diese Scheidung nicht zu gewinnen ist (dafr sind die bekannten Aufstze von Rodbertus, trotz aller seiner Irrtmer und trotz ihrer Ergnzungsbedrftigkeit, immer noch wichtig und mit den zutreffenden Ausfhrungen K. Bchers zusammenzuhalten).
3. Keineswegs alle Erwerbsbetriebe mit Kapitalrechnung waren und sind doppelseitig markt orientiert in dem Sinn, da sie sowohl die Beschaffungsmittel auf dem Markt kaufen, wie die Produkte (oder Endleistungen) dort anbieten. Steuerpacht und Finanzierungen verschiedenster Art werden mit Kapitalrechnung betrieben, ohne das letztere zu tun. Die sehr wichtigen Konsequenzen sind spter zu errtern. Dies ist dann: nicht marktmiger, kapitalrechnungsmiger Erwerb.
4. Erwerbsttigkeit und Erwerbsbetrieb sind hier, aus Zweckmigkeitsgrnden, geschieden. Erwerbsttig ist jeder, der in einer bestimmten Art ttig ist mindestens auch, um Gter (Geld oder Naturalgter), die er noch nicht besitzt, neu zu erwerben. Also der Beamte und Arbeiter nicht minder als der Unternehmer. Markt-Erwerbsbetrieb aber wollen wir nur eine solche Art von Erwerbsttigkeit nennen, welche kontinuierlich an Marktchancen orientiert ist, indem sie Gter als Erwerbsmittel darauf verwendet, um a) durch Herstellung und Absatz begehrter Gter, oder b) um durch Darbietung begehrter Leistungen Geld zu ertauschen, es sei durch freien Tausch oder durch Ausnutzung appropriierter Chancen, wie in den in der vorigen Nummer bezeichneten Fllen. Nicht erwerbsttig ist im Sinn dieser Terminologie der Besitz-Rentner jeder Art, mag er noch so rational mit seinem Besitz wirtschaften.
5. So selbstverstndlich theoretisch festzuhalten ist, da die je nach dem Einkommen sich gestaltenden Grenznutzen-Schtzungen der letzten Konsumenten die Rentabilittsrichtung der Gterbeschaffungs- Erwerbsbetriebe bestimmen, so ist soziologisch doch die Tatsache nicht zu ignorieren: da die kapitalistische Bedarfsdeckung a) Bedrfnisse neu weckt, und alte verkmmern lt, b) in hohem Ma, durch ihre aggressive Reklame, Art und Ma der Bedarfsdeckung der Konsumenten beeinflut. Es gehrt dies geradezu zu ihren wesentlichen Zgen. Richtig ist: da es sich dabei meist um Bedrfnisse nicht ersten Dringlichkeitsgrades handelt. Indessen auch die Art der Ernhrung und Wohnung wird in einer kapitalistischen Wirtschaft sehr weitgehend durch die Anbieter bestimmt.