4. Typische Maregeln des rationalen Wirtschaftens


4. Typische Maregeln des rationalen Wirtschaftens sind:

1. planvolle Verteilung solcher Nutzleistungen, auf deren Verfgung der Wirtschaftende gleichviel aus welchem Grunde zhlen zu knnen glaubt, auf Gegenwart und Zukunft (Sparen);

2. planvolle Verteilung verfgbarer Nutzleistungen auf mehrere Verwendungsmglichkeiten in der Rangfolge der geschtzten Bedeutung dieser: nach dem Grenznutzen.

Diese (am strengsten: statischen) Flle kommen in Friedenszeiten in wirklich bedeutsamem Umfang, heute meist in Form von Geldeinkommensbewirtschaftung vor.

3. planvolle Beschaffung Herstellung und Herschaffung solcher Nutzleistungen, fr welche alle Beschaffungsmittel sich in der eignen Verfgungsgewalt des Wirtschaftenden befinden. Im Rationalittsfall erfolgt eine bestimmte Handlung dieser Art, sofern die Schtzung der Dringlichkeit des Begehrs dem erwarteten Ergebnis nach die Schtzung des Aufwands, das heit: 1. der Mhe der etwa erforderlichen Leistungen, 2. aber: der sonst mglichen Verwendungsarten der zu verwendenden Gter und also: ihres technisch andernfalls mglichen Endprodukts bersteigt (Produktion im weiteren Sinn, der die Transportleistungen einschliet);

4. planvoller Erwerb gesicherter Verfgungsgewalt oder Mitverfgungsgewalt ber solche Nutzleistungen, welche

α. selbst oder

β. deren Beschaffungsmittel sich in fremder Verfgungsgewalt befinden oder welche

γ. fremder, die eigne Versorgung gefhrdender Beschaffungskonkurrenz ausgesetzt sind,

durch Vergesellschaftung mit dem derzeitigen Inhaber der Verfgungsgewalt oder Beschaffungskonkurrenten.

Die Vergesellschaftung mit fremden derzeitigen Inhabern der Verfgungsgewalt kann erfolgen

a) durch Herstellung eines Verbandes, an dessen Ordnung sich die Beschaffung oder Verwendung von Nutzleistungen orientieren soll;

b) durch Tausch.

Zu a): Sinn der Verbandsordnung kann sein:

α. Rationierung der Beschaffung oder der Benutzung oder des Verbrauchs zur Begrenzung der Beschaffungskonkurrenz (Regulierungsverband);

β. Herstellung einer einheitlichen Verfgungsgewalt zur planmigen Verwaltung der bisher in getrennter Verfgung befindlichen Nutzleistungen (Verwaltungsverband).

Zu b): Tausch ist ein Interessenkompromi der Tauschpartner, durch welches Gter oder Chancen als gegenseitiger Entgelt hingegeben werden. Der Tausch kann

1. traditional oder konventional, also (namentlich im zweiten Fall) nicht wirtschaftlich rational, oder

2. wirtschaftlich rational orientiert erstrebt und geschlossen werden. Jeder rational orientierte Tausch ist Abschlu eines vorhergehenden offenen oder latenten Interessenkampfes durch Kompromi. Der Tauschkampf der Interessenten, dessen Abschlu das Kompromi bildet, richtet sich einerseits stets, als Preiskampf, gegen den als Tauschpartner in Betracht kommenden Tauschreflektanten (typisches Mittel: Feilschen), andrerseits gegebenenfalls, als Konkurrenzkampf, gegen wirkliche oder mgliche dritte (gegenwrtige oder fr die Zukunft zu erwartende) Tauschreflektanten, mit denen Beschaffungskonkurrenz besteht (typisches Mittel: Unter- und berbieten).

 

1. In der Eigenverfgung eines Wirtschaftenden befinden Nutzleistungen (Gter, Arbeit oder andre Trger von solchen) sich dann, wenn tatschlich nach (mindestens: relativ) freiem Belieben ohne Strung durch Dritte auf ihren Gebrauch gezhlt werden kann, einerlei ob diese Chance auf Rechtsordnung oder Konvention oder Sitte oder Interessenlage beruht. Keineswegs ist gerade nur die rechtliche Sicherung der Verfgung die begrifflich (und auch nicht: die tatschlich) ausschlieliche, wennschon die heute fr die sachlichen Beschaffungsmittel empirisch unentbehrliche Vorbedingung des Wirtschaftens.

2. Fehlende Genureife kann auch in rtlicher Entferntheit genureifer Gter vom Genuort bestehen. Der Gtertransport (zu scheiden natrlich vom Gterhandel, der Wechsel der Verfgungsgewalt bedeutet) kann hier daher als Teil der Produktion behandelt werden.

3. Fr die fehlende Eigenverfgung ist es prinzipiell irrelevant, ob Rechtsordnung oder Konvention oder Interessenlage oder eingelebte Sitte oder bewut gepflegte Sittlichkeitsvorstellungen den Wirtschaftenden typisch hindern, die fremde Verfgungsgewalt gewaltsam anzutasten.

4. Beschaffungskonkurrenz kann unter den mannigfachsten Bedingungen bestehen. Insbesondere z.B. bei okkupatorischer Versorgung: Jagd, Fischfang, Holzschlag, Weide, Rodung. Sie kann auch und gerade innerhalb eines nach auen geschlossenen Verbandes bestehen. Die dagegen gerichtete Ordnung ist dann stets: Rationierung der Beschaffung, regelmig in Verbindung mit Appropriation der so garantierten Beschaffungschancen fr eine fest begrenzte Zahl von Einzelnen oder (meist) von Hausverbnden. Alle Mark- und Fischereigenossenschaften, die Regulierung der Rodungs-, Weide- und Holzungsrechte auf Allmenden und Marken, die Stuhlung der Alpenweiden usw. haben diesen Charakter. Alle Arten erblichen Eigentums an nutzbarem Grund und Boden sind dadurch propagiert worden.

5. Der Tausch kann sich auf alles erstrecken, was sich in irgendeiner Art in die Verfgung eines andern bertragen lt und wofr ein Partner Entgelt zu geben bereit ist. Nicht nur auf Gter und Leistungen also, sondern auf konomische Chancen aller Art, z.B. auf eine rein kraft Sitte oder Interessenlage zur Verfgung stehende, durch nichts garantierte Kundschaft. Erst recht natrlich auf alle irgendwie durch irgendeine Ordnung garantierten Chancen. Tauschobjekte sind also nicht nur aktuelle Nutzleistungen. Als Tausch soll fr unsre Zwecke vorlufig, im weitesten Wortsinn, jede auf formal freiwilliger Vereinbarung ruhende Darbietung von aktuellen, kontinuierlichen, gegenwrtigen, knftigen Nutzleistungen von welcher Art immer gegen gleichviel welche Art von Gegenleistungen bezeichnet werden. Also z.B. die entgeltliche Hingabe oder Zurverfgungstellung der Nutzleistung von Gtern oder Geld gegen knftige Rckgabe gleichartiger Gter ebenso wie das Erwirken irgendeiner Erlaubnis, oder einer berlassung der Nutzung eines Objekts gegen Miete oder Pacht, oder die Vermietung von Leistungen aller Art gegen Lohn oder Gehalt. Da heute, soziologisch angesehen, dieser letztgenannte Vorgang fr die Arbeiter im Sinn des 15 den Eintritt in einen Herrschaftsverband bedeutet, bleibt vorlufig noch ebenso auer Betracht wie die Unterschiede von Leihe und Kauf usw.

6. Der Tausch kann in seinen Bedingungen traditional und, in Anlehnung daran, konventional, oder aber rational bestimmt sein. Konventionale Tauschakte waren der Geschenkaustausch unter Freunden, Helden, Huptlingen, Frsten (cf. den Rstungstausch des Diomedes und Glaukos), nicht selten brigens (vgl. die Tell- el- Amarna-Briefe) schon sehr stark rational orientiert und kontrolliert. Der rationale Tausch ist nur mglich, wenn entweder beide Teile dabei Vorteil zu finden hoffen, oder eine durch konomische Macht oder Not bedingte Zwangslage fr einen Teil vorliegt. Er kann (s. 11) entweder: naturalen Versorgungs- oder: Erwerbszwecken dienen, also: an der persnlichen Versorgung des oder der Eintauschenden mit einem Gut oder: an Marktgewinnchancen (s. 11) orientiert sein. Im ersten Fall ist er in seinen Bedingungen weitgehend individuell bestimmt und in diesem Sinn irrational: Haushaltsberschsse z.B. werden in ihrer Wichtigkeit nach dem individuellen Grenznutzen der Einzelwirtschaft geschtzt und eventuell billig abgetauscht, zufllige Begehrungen des Augenblicks bestimmen den Grenznutzen der zum Eintausch begehrten Gter unter Umstnden sehr hoch. Die durch den Grenznutzen bestimmten Tauschgrenzen sind also hochgradig schwankend. Ein rationaler Tauschkampf entwikkelt sich nur bei marktgngigen (ber den Begriff s. 8) und im Hchstma bei erwerbswirtschaftlich (Begriff s. 11) genutzten oder abgetauschten Gtern.

7. Die Zu a α genannten Eingriffe eines Regulierungsverbandes sind nicht etwa die einzig mglichen eines solchen, aber diejenigen, welche, als am unmittelbarsten aus Bedrohung der Bedarfsdeckung als solcher hervorgehend, hierher gehren. ber die Absatzregulierung s. spter.


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Seite zuletzt aktualisiert: 25.09.2004 
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