28. Formen des Handels


28. Neben allen frher besprochenen Arten von spezialisierten oder spezifizierten Leistungen steht in jeder Verkehrswirtschaft (auch, normalerweise: einer material regulierten): die Vermittlung des Eintauschs eigener oder des Abtauschs fremder Verfgungsgewalt.

Sie kann erfolgen:

1. durch die Mitglieder eines Verwaltungsstabes von Wirtschaftsverbnden, gegen festen oder nach der Leistung abgestuften Natural- oder Geld-Entgelt;

2. durch einen eigens fr die Ein- oder Abtauschbedrfnisse der Genossen geschaffenen Verband dieser (genossenschaftlich) oder

3. als Erwerbsberuf gegen Gebhr ohne eigenen Erwerb der Verfgungsgewalt (agentenmig), in sehr verschiedener rechtlicher Form;

4. als kapitalistischer Erwerbsberuf (Eigenhandel): durch gegenwrtigen Kauf in der Erwartung gewinnbringenden knftigen Wiederverkaufs oder Verkauf auf knftigen Termin in der Erwartung gewinnbringenden vorherigen Einkaufs, entweder

a) ganz frei auf dem Markt, oder

b) material reguliert;

5. durch kontinuierlich geregelte entgeltliche Expropriation von Gtern und deren entgeltlichen freien oder oktroyierten Abtausch seitens eines politischen Verbandes (Zwangshandel);

6. durch berufsmige Darbietung von Geld oder Beschaffung von Kredit zu erwerbsmigen Zahlungen oder Erwerb von Beschaffungsmitteln durch Kreditgewhrung an:

a) Erwerbswirtschaften, oder

b) Verbnde (insbesondere: politische): Kreditgeschft. Der konomische Sinn kann sein

α. Zahlungskredit, oder

β. Kredit fr Beschaffung von Kapitalgtern. Die Flle Nr. 4 und 5, und nur sie, sollen Handel heien, der Fall 4 freier Handel, der Fall 5 zwangsmonopolistischer Handel.

 

Fall 1: a) Haushaltswirtschaften: frstliche, grundherrliche, klsterliche negotiatores und actores,

b) Erwerbswirtschaften: Kommis.

Fall 2: Ein- und Verkaufs-Genossenschaften (einschlielich der Konsumvereine).

Fall 3: Makler, Kommissionre, Spediteure, Versicherungs- und andere Agenten.

Fall 4: a) moderner Handel,

b) heteronom oktroyierte oder autonom paktierte Zuweisung von Einkauf oder Absatz von oder an Kunden, oder Einkauf oder Absatz von Waren bestimmter Art, oder materiale Regulierung der Tauschbedingungen durch Ordnungen eines politischen oder Genossen-Verbandes.

Fall 5: Beispiel: staatliches Getreidehandelsmonopol.


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Seite zuletzt aktualisiert: 28.09.2004 
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