2. Die Societas maris.


Eingreifendere Neuerungen sind die Konsequenz einer anderen Gesellschaftsform, der sogenannten societas maris, in welcher die zunchst, vom kapitalistischen Standpunkt aus betrachtet, einseitige Kommenda den Uebergang in eine Soziett mit zweiseitiger Kapitaleinlage vollzieht.

Die fr Beurkundung dieses Verhltnisses in Genua gewhnliche Form ist folgende:

Chart. II 292 v. J. 1165: W. et J. professi fuerunt se ad invicem societatem contraxisse 200 librarum, in qua quidem duas partes W. et terciam J. contulisse pariter confessi fuerunt. Hanc omnem societatem nominatus J. laboratum debet portare Bugiam et hinc ubi voluerit. In reditu utriusque capitali extracto proficuum debet per medium dividere etc.

Soweit rckwrts uns die Kommenda bezeugt ist, ebensoweit auch diese Soziett; trotzdem ist Silberschmidt beizustimmen, welcher sie fr die jngere Form hlt26. Der Kommendatar dessen Stellung, wie bemerkt, eine selbstndigere werden mute, war nunmehr auch materiall, seitdem das Geschft mit auf seine Rechnung ging, zum mindesten zum Mitunternehmer geworden.

Das dieser Form im Gegensatz zur Kommenda Charakteristische ist nun wesentlich die Gemeinsamkeit der Gefahr. Nicht etwa die Art der Gewinnverteilung. Erhielt bei der Kommenda der Kommendatar bei einer Einlage von 0-1/4 des Gewinns, so erhlt er hier usancemig27 bei einer Einlage von 1/3 des Gesamtkapitals, von welchem der Kommendant 2/3 aufbringt, 1/2 des Gesamtgewinns, also 1/6 mehr, als pro rata auf ihn entfallen wrde, also von den pro rata auf den Kommendatar entfallenden 2/3 des Gewinns 1/4. Auch die Verteilung der Kosten ist keine andere als bei der Kommenda28. Sondern allein die Gemeinschaft des Risikos ergibt den Unterschied. Die Waren des reisenden socius (tractator nach der Terminologie in Pisa) werden mit denen des socius stans (so heit in Pisa der nur mit Einlage Beteiligte) in einen Topf geworfen, eine Beschdigung der Waren eines von beiden trifft beide gemeinsam, ist eine Minderung des Soziettsgutes.

 Der Gewinn aus den Waren ist nicht Gewinn desjenigen, der sie eingeworfen hat, sondern fllt in die Teilungsmasse. Es gibt einfach ber das Soziettsgut nicht mehr gesonderte Konti des stans und des tractator, sondern es wird fr das Soziettsgut ein Konto Kapitalkonto der Soziett, wrden wir sagen erffnet und diesem zu- und abgeschrieben (wenn auch nicht buchmig, so ist doch rechnerisch der Vorgang schon fr die damalige Zeit so zu denken). Mit diesem Konto wird nun operiert, die Urkunden enthalten mannigfache Abreden darber, welche Ausgaben und Einnahmen dies Konto belasten, bzw. ihm zugute kommen (venire in societatem, vgl. Chart. II 380, 457, 487, 604, 619, 729, 734, 910 und oft); mehrere solche Konti knnen in den verschiedensten Abrechnungsverhltnissen untereinander stehen.

In dieser Entwicklung ist nun zwar ein prinzipieller Unterschied von der Kommenda an sich vielleicht nicht zu erkennen, abgesehen von jener Bildung eines gemeinsamen Fonds, allein die Existenz irgendwelcher erheblicher Differenzen kann deshalb nicht mit Lastig in Abrede gestellt werden. Gerade in dem normalerweise die Kommenda Charakterisierenden, der Tragung der Gefahr durch den Kommendanten, ist eine nderung eingetreten. So wenig es eine normale Kommenda ist, wenn, was vorkommt, die Gefahr dem Kommendatar zur Last gelegt wird29, so wenig ist es juristisch unerheblich, wenn durchweg bei der societas maris das Unternehmen nicht mehr auf Rechnung nur des einen socius geht, welcher dadurch Chef des Geschfts wird, dem der tractator seine Arbeitskraft zur Verfgung stellt, sondern da hier jeder auch die Gefahr der Einlage des anderen trgt.

Auch wirtschaftlich ist der Unterschied erheblich. Wenn schon bei der Kommenda, besonders der Geldkommenda, die Tendenz dahin geht, den Kommendatar zu einer selbstndigen Zwischeninstanz zwischen Kommendant und Absatzgebiet zu gestalten, so noch mehr hier, wo der tractator selbst sein Kapital im Unternehmen stecken hat, und ganz besonders, wenn ihm mehrere socii stantes mit Geldeinlagen gegenberstehen. Je mehr die Ttigkeit des tractator unter schwieriger werdenden Marktverhltnissen an Wichtigkeit steigt, um so mehr mute wirtschaftlich er als der Unternehmer, die stantes als Partizipanten erscheinen. Nicht mehr der stans ist es dann, welcher fremde Arbeitskraft in seinen Dienst nimmt, sondern der tractator nimmt das Kapital der stantes in seinen Dienst, gewhrt ihnen Gelegenheit zu lukrativer Anlage. Unzweideutig drckt sich letztere Auffassung darin aus, da die Statuten die Einlage in eine societas maris als besonders geeignete Art der Anlage von Mndelgeldern und hnlichen zeitweilig werbend anzulegenden Kapitalien behandeln30. Trotzdem nun die societas maris wirtschaftlich diese Bedeutung annehmen konnte und tatschlich oft annahm, ist dies auf ihre juristische Struktur ohne Einflu geblieben. Eine juristische Differenz ist nicht vorhanden, mag wirtschaftlich in casu die Arbeit des reisenden socius oder das Kapital des stans als im Dienste der anderen Partei stehend aufzufassen sein. Im letzteren Fall wird niemand anstehen, die Stellung des socius stans als die eines an Gewinn und Verlust eines fremden Geschfts mit seinem Kapital Partizipierenden, das Verhltnis wirtschaftlich als Partizipation zu bezeichnen, und es mu daher der Auffassung von Lastig widersprochen werden, welcher lebhaft gegen die Unklarheit protestiert, welche darin liege, da man die Kommendaverhltnisse mit der participatio in Beziehung setze. Erstere knnen sehr wohl auch als Partizipation fungieren31.

 

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26 Ein Blick in die Urkunden lehrt, da die societas maris gegenber der Kommenda, welche als im Zweifel gewollt gilt, den Charakter einer Spezialberedung hat; oft ergreift sie nur einen Teil der mitgefhrten Waren (Chart. II 348 z.B. und oft). Der Consolato del mare hlt es fr der besonderen Rechtfertigung bedrftig, da ein eigene Waren mitfhrender socius ebenso gnstig gestellt sei wie ein Kommendatar. Der Grund liege in der greren Garantie, die er biete: pero com comendataris van per lo mon mults qui en tot o que portan ne an algun acosa. Encora mas si aquelles comandes no eran que hom los fa, irien onta. Encora mas si aquelles comandes se perden, ells no y en res, pero car ells no costar res del lur ne y perden res ... en axi lo senyor de la nau leny no pot ne deu esser de pijor condici que un altre comendatari.

27 Chart. II 428: A. wirft 200, B. 100 und seine Arbeitskraft ein, der Gewinn wir 1/2 geteilt und bemerkt: cum ista societas nominatur. Verhalten sich die Gtermengen beider Teile nicht wie 2/3 zu 1/3, so gilt die societas nur als fr zwei in diesem Verhltnis stehende Betrge geschlossen; was berschiet, gilt als Kommenda und wird besonders berechnet (Chart. II 348 und oft).

28 Meist als selbstverstndlich vorausgesetzt, gelegentlich erwhnt: Chart. II 340.

29 Chart. II 576 (ein Fall der Landkommenda, s.u.).

30 Constit. legis Pisanae civitatis (bei Bonaini, Statuti inediti della citt di Pisa Vol. II) c. 21. Stat. v. Pera c. 108. Vgl. den Eid der Mitglieder der genuesischen brgerlichen Eidgenossenschaft, Compagna communis, von keinem nicht Zugehrigen Geld in societatem zu nehmen (Breve della compagna v. 1157)

31 Lastig will vielmehr die Kommendaverhltnisse als einseitige Arbeitsgesellschaft von den einseitigen Kapitalgesellschaften, welche er participatio nennt, scharf trennen. Allein welches von beiden Verhltnissen vorliegt, ist auch bei der soc. maris eine wirtschaftliche Frage, deren Beantwortung davon abhngt, wer wirtschaftlich als Chef des Geschfts, als Unternehmer, anzusehen ist mglicherweise keiner von beiden, d.h. beide zugleich. Lastig polemisiert scharf und wohl mit Recht gegen Endemanns Theorien von der societas pecunia-opera etc. (in Endemanns Studien zur romanisch-kanonischen Wirtschafts- und Rechtslehre), als Hineintragen wirtschaftlicher Gesichtspunkte in juristische Betrachtungen, allein auch Lastigs Kategorien sind inklusive der participatio wirtschaftliche. Die Partizipation insbesondere kann mannigfache Rechtsformen annehmen, eine technische juristische Bedeutung, welche die societas maris ausschlsse, ist aus dem gedruckten Quellenmaterial meines Wissens nicht ersichtlich. Lastig selbst gesteht fr die sptere Zeit eine Verwischung zu; wir werden noch in Pisa speziell sehen, da die societas maris gerade in ihrer Bltezeit verschieden, auch als Partizipationsmodus, funktionieren kann und dort (in Pisa) zu diesem Behufe auch speziellere, sonst fehlende, juristische Distinktionen aufgestellt sind. Partizipation ist an und fr sich kein juristischer, sondern ein wirtschaftlicher Begriff.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.09.2004 
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