Societas und offene Handelsgesellschaft.


Auf welche Rechtsstze es bei der nachfolgenden Untersuchung in erster Linie ankommt, erhellt leicht, wenn man sich die wesentlichsten Gegenstze der rmischen societas und der modernen offenen Handelsgesellschaft vergegenwrtigt.

Die Gegenberstellung beider bedarf zunchst, damit wirkliche Vergleichspunkte gewonnen werden, der nheren Begrenzung.

Die offene Handelsgesellschaft kann nicht fglich der rmischen societas berhaupt entgegengestellt werden, da sie der letzteren gegenber zunchst einen Spezialfall darstellt; sondern sie kann nur mit einem Fall der societas verglichen werden, in welchem dieselbe dem gleichen Zwecke dient, wie die heutige offene Handelsgesellschaft, denn ein Charakteristikum des rmischen Soziettsbegriffes ist es eben, da er fr die verschiedenen faktischen Gestaltungen nicht auch verschiedene Rechtsstze zur Verfgung stellt, sondern eine allgemein anwendbare Schablone darstellen will.

Wenn also der offenen Handelsgesellschaft wesentlich ist: einmal der Zweck des Erwerbes durch Handel und ferner, wie HGB. Art. 85 es ausdrckt, da bei keinem der Gesellschafter die Beteiligung auf Vermgenseinlagen beschrnkt ist, endlich, im Gegensatz zur Gelegenheitsgesellschaft, da jener Zweck durch dauernde gemeinsame gewerbsmige Ttigkeit, nicht durch Zusammenwirken zu einzelnen, gelegentlich unternommenen Geschften erreicht werden soll, so werden wir uns eine entsprechende Spezialgestaltung einer rmischen societas vorzustellen haben, um kommensurable Gren zu gewinnen.



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Societas
Offene Handelsgesellschaft
Firma


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Seite zuletzt aktualisiert: 30.09.2005 
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