4. Kapitel
Sklaverei

Da kein Mensch eine natrliche Gewalt ber seinesgleichen hat, und da die Strke kein Recht gewhrt, so bleiben also die Vertrge als die einzige Grundlage jeder rechtmigen Gewalt unter den Menschen brig?
Wenn ein einzelner, sagt Grotius, seine Freiheit veruert und sich zum Sklaven eines Herrn machen kann, weshalb sollte dann nicht auch ein ganzes Volk die seinige veruern und sich einem Knige unterwerfen knnen? In diesem Satze kommen einige zweideutige Worte vor, die erst einer genauen Erklrung bedrfen. Halten wir uns aber zunchst an den Ausdruck veruern. Veruern heit verschenken oder verkaufen. Ein Mensch, der sich zum Sklaven eines andern macht, verschenkt sich nun aber nicht, sondern verkauft sich wenigstens fr seinen Unterhalt; wofr verkauft sich aber ein Volk? Weit davon entfernt, dass ein Knig jemals seinen Untertanen ihren Lebensunterhalt gewhren wrde, bezieht er den seinigen vielmehr nur von ihnen, und nach Rabelais' Versicherung lebt ein Knig nicht von wenigem. Verschenken denn die Untertanen ihre Person nur unter der Bedingung, dass man ihnen auch noch ihr Vermgen nimmt? Ich begreife nicht, was ihnen dann noch zu bewahren brig bleibt.
Man wird sagen, dass der Gewaltherrscher seinen Untertanen die brgerliche Ruhe sichere; es mag sein, aber was gewinnen sie dabei, wenn die Kriege, in die sein Ehrgeiz sie verwickelt, wenn seine unersttliche Habgier, wenn die Bedrckungen seiner Minister sie mehr belasten, als ihre Zwistigkeiten es vermchten? Was gewinnen sie dabei, wenn diese Ruhe selbst ein Glied in der langen Kette ihres Elends ist? Im Kerker lebt man auch ruhig; gengt das, um sich darin wohlzufhlen? Die in der Hhle des Zyklopen eingesperrten Griechen lebten, bis die Reihe verschlungen zu werden an sie kam, ebenfalls in tiefster Ruhe.
Die Behauptung, ein Mensch verschenke sich unentgeltlich, ist eine unbegreifliche Albernheit; eine solche Handlung ist schon um deswillen ungesetzlich und nichtig, weil derjenige, der sich zu ihr hergibt, nicht bei gesunder Vernunft ist. Wer dies einem ganzen Volke nachsagt, muss es fr ein Volk von Verrckten halten: Verrcktheit verleiht kein Recht.
Sogar wenn ein jeder sich selbst veruern knnte, kann er doch nicht seine Kinder veruern; sie werden als Menschen und als Freie geboren; ihre Freiheit gehrt ihnen, und sie allein besitzen das Recht, ber dieselbe zu verfgen. Vor ihrem Eintritt in das Alter der Vernunft kann der Vater in ihrem Namen zum Zwecke ihrer Erhaltung und ihres Wohlbefindens Bestimmungen treffen, sie aber nicht unwiderruflich und bedingungslos verschenken, denn eine solche Verschenkung luft den Zwecken der Natur zuwider und berschreitet die vterlichen Rechte. Damit eine willkrliche Regierung rechtmig wre, msste deshalb das Volk nach jedem Menschenalter immer wieder das Recht besitzen, sie anzunehmen oder verwerfen zu knnen; aber dann wrde diese Regierung nicht mehr willkrlich sein.
Auf seine Freiheit verzichten, heit auf seine Menschheit, die Menschenrechte, ja selbst auf seine Pflichten verzichten. Wer auf alles verzichtet, fr den ist keine Entschdigung mglich. Eine solche Entsagung ist mit der Natur des Menschen unvereinbar, und man entzieht, wenn man seinem Willen alle Freiheit nimmt, seinen Handlungen allen sittlichen Wert. Kurz, es ist ein nichtiger und mit sich selbst in Widerspruch stehender Vertrag, auf der einen Seite eine unumschrnkte Macht und auf der andern einen schrankenlosen Gehorsam festzusetzen. Ist es nicht klar, dass man gegen den, von welchem man das Recht hat, alles zu verlangen, zu nichts verpflichtet ist? Zieht diese einzige Bedingung ohne Entschdigung, ohne Gegenleistung nicht die Nichtigkeit des bereinkommens nach sich? Denn welches Recht knnte mein Sklave gegen mich geltend machen, da alles, was er besitzt, mir gehrt, und dadurch, dass sein Recht das meinige ist, dieses mein Recht wider mich selbst, ein Wort ist, das keinen Sinn hat.
Grotius und andere folgerten aus dem Kriege eine andere Quelle des angeblichen Rechtes der Sklaverei. Da nach ihnen der Sieger das Recht besitze, den Besiegten zu tten, drfte letzterer sein Leben auf Kosten seiner Freiheit erkaufen, ein Vertrag, der umso rechtmiger sei, da er beiden Vorteil bringe.
Aber es liegt auf der Hand, dass dieses vermeintliche Recht, die Besiegten zu tten, in keinerlei Weise aus dem Kriegsstande hervorgeht. Schon aus dem einzigen Grunde, dass die Menschen, solange sie in ihrer ursprnglichen Unabhngigkeit leben, unter sich in keiner Beziehung stehen, die von derartiger Dauer ist, weder den Friedens- noch den Kriegszustand herbeizufhren, sind sie von Natur nicht Feinde. Das Verhltnis der Dinge und nicht das der Menschen zueinander ruft den Krieg hervor; und da der Kriegsstand nicht aus einfachen persnlichen Beziehungen, sondern lediglich aus sachlichen Beziehungen entstehen kann, so ist weder im Naturzustand, in dem es kein bestndiges Eigentum gibt, noch im Gesellschaftszustand, in dem alles unter der Gewalt der Gesetze steht, der Privatkrieg oder der Kampf von Mann gegen Mann mglich.