
10. Kapitel
Das Volk. Fortsetzung
Man kann einen politischen Krper auf zweierlei Weise messen, nmlich nach dem Gebietsumfange und nach der Volksmenge, und zwischen diesen beiden Mastben findet sich das richtige Verhltnis zur Bestimmung der wahren Gre des Staates. Die Menschen bilden den Staat, und der Erdboden ernhrt die Menschen; das Verhltnis beruht folglich darauf, dass das Land zum Unterhalte seiner Bewohner gengt und so viele Menschen auf ihm wohnen, wie es zu ernhren vermag. In diesem Gleichmae liegt das Maximum der Kraft einer gegebenen Volksmenge, denn ist das Gebiet zu gro, so ist die Beschtzung der Grenzen beschwerlich, die Bebauung ungengend, der Ertrag ber das Notwendige hinausgehend; dies ist die nchste Veranlassung zu Verteidigungskriegen. Im umgekehrten Falle hngt der Staat, um sich das Fehlende zu verschaffen, lediglich von der Willkr seiner Nachbarn ab, und hierin liegt wieder die nchste Veranlassung zu Angriffskriegen. Jedes Volk, das wegen seiner Lage nur die Wahl zwischen Handel und Krieg hat, ist an und fr sich schwach, hngt von seinen Nachbarn wie von den Ereignissen ab und hat nur ein unsicheres und kurzes Dasein. Es unterjocht und verndert seine Lage oder es wird unterjocht und vernichtet. Nur durch Kleinheit oder Gre kann es sich frei erhalten.
Ein festes Verhltnis zwischen der Ausdehnung des Landes und der Anzahl der Menschen, wie sie freinander gengen, lsst sich nicht berechnen, denn die verschiedenen Eigenschaften des Bodens, die Grade seiner Fruchtbarkeit, die Natur seiner Erzeugnisse, der Einfluss des Klimas, das alles ist ebenso verschieden, wie es die Temperamente der Bewohner sind, von denen ein Teil in einem fruchtbaren Lande wenig und wieder ein anderer auf einem undankbaren Boden viel verzehrt. Ferner muss die grere oder geringere Fruchtbarkeit der Frauen, muss die der Bevlkerung mehr oder weniger gnstige Eigentmlichkeit des Landes, muss endlich auch die Leistungsfhigkeit bercksichtigt werden, die der Gesetzgeber Hoffnung hat durch seine Einrichtungen herbeizufhren, so dass er sein Urteil nicht auf das Sichtbare, sondern auf das Voraussichtliche sttzen, nicht bei dem gegenwrtigen Stande der Bevlkerung, sondern bei demjenigen stehen bleiben muss, den sie der Natur gem erreichen soll. Endlich gibt es noch tausenderlei Flle, in denen es besondere Eigenschaften des Landes erfordern oder doch gestatten, dass man ein greres Gebiet einnimmt, als ntig erscheint. In einer gebirgigen Gegend wird man sich ber ein groes Gebiet ausbreiten mssen, da in ihr die natrlichen Erzeugnisse, nmlich Holz und Viehweiden, weniger Arbeit verlangen, die Frauen der Erfahrung nach fruchtbarer als in den Ebenen sind, und der wellenfrmige Boden nur wenige ebene Flchen darbietet, die doch allein fr die Pflanzenwelt geeignet sind. An der Meereskste dagegen kann man selbst zwischen Felsen und auf fast unfruchtbaren Sandflchen enger nebeneinander wohnen, weil hier die Fischerei zum groen Teile die Produkte des Landes zu ersetzen vermag, die Bewohner zur Zurckweisung der Seeruber dichter zusammengedrngt sein mssen, und man auerdem mehr Gelegenheit hat, die berzhlige Volksmenge durch Kolonien abzuleiten.
Zu diesen zur Grndung eines Volkes erforderlichen Bedingungen muss man noch eine hinzufgen, die allerdings nicht imstande ist, irgendeine der anderen zu ersetzen, ohne die jedoch alle vergeblich sind: es muss berfluss und Frieden herrschen; denn die Zeit der Ordnung eines Staates gleicht der der Formierung einer Streitmacht, in der sie am wenigsten zum Widerstande fhig und am leichtesten zu vernichten ist. Man wrde bei vlliger Unordnung besser Widerstand leisten knnen als im Augenblicke der Grung, in dem sich jeder mit seinem Platze in Reih' und Glied und nicht mit der Gefahr beschftigt. Entsteht in solcher kritischen Zeit pltzlich ein Krieg, eine Hungersnot, ein Aufruhr, so bricht der Staat rettungslos zusammen.
Ich wei sehr wohl, dass gerade whrend solcher Strme viele Regierungen gegrndet worden sind, aber dann sind es eben die Regierungen selbst, die den Staat zerstren. Stets fhren Thronruber solche Zeiten der Verwirrung herbei oder benutzen sie wenigstens, um unter dem allgemeinen Schrecken zerstrende Gesetze einzufhren, die das Volk mit kaltem Blute nie annehmen wrde. Die Wahl des Augenblicks zur Grndung eines Staates ist eines der sichersten Kennzeichen, an denen man das Werk des Gesetzgebers von dem des Tyrannen unterscheiden kann.
Welches Volk ist denn aber zur Annahme von Gesetzen fhig? Ein durch irgendeine Einheit des Ursprungs, des Interesses oder der bereinkunft verbundenes, das noch nicht das wahre Joch der Gesetze getragen hat; ein noch nicht von Gewohnheiten und Aberglauben behaftetes; ein Volk, das nicht zu befrchten braucht, durch irgendeinen pltzlichen Einfall erdrckt zu werden; das, ohne sich in die Streitigkeiten seiner Nachbarn einzulassen, einem jeden derselben allein zu widerstehen oder den einen unter Beistand des anderen zurckzutreiben vermag. Ein Volk, in dem jedes Glied allen bekannt sein kann und man niemandem eine schwerere Last aufzulegen gezwungen ist, als ein Mensch zu tragen imstande ist; das andere Vlker entbehren und selbst von jedem andern Volke entbehrt werden kann, das weder arm noch reich ist und sich selbst zu gengen vermag; ein Volk endlich, das die Festigkeit eines alten Volkes mit der Gelehrigkeit eines neuen vereinigt. Was das Werk der Gesetzgebung schwierig macht, ist nicht sowohl das Einzufhrende als das erst Auszurottende, und die Seltenheit des Erfolges hat ihren Grund in der Unmglichkeit, die Einfachheit der Natur mit den Bedrfnissen der Gesellschaft vereinigt zu finden. Allerdings finden sich alle diese Bedingungen selten beieinander; deshalb haben auch wenige Staaten eine gute Verfassung.
In Europa gibt es noch ein zu einer guten Gesetzgebung fhiges Land, die Insel Korsika. Die Tapferkeit und Ausdauer, mit der dieses heldenmtige Volk seine Freiheit wiederzuerlangen und zu verteidigen verstand, verdienten wohl, dass irgendein Weiser es lehrte, seine Freiheit zu bewahren. Eine Ahnung lebt in mir, dass diese kleine Insel Europa noch einst in Erstaunen setzen wird.