
5. Kapitel
Das Tribunat
Sobald zwischen den gesetzlich organisierten Teilen eines Staates, kein genaues Gleichma hergestellt werden kann, oder sobald nicht zu beseitigende Ursachen die gegenseitigen Beziehungen derselben unaufhrlich stren, dann setzt man eine besondere Obrigkeit ein, die mit den brigen keinen zusammenhngenden Krper bildet, die jedes Glied wieder in sein richtiges Verhltnis stellt und ein Band oder Mittelglied zwischen dem Frsten und dem Volke oder zwischen dem Frsten und dem Staatsoberhaupte oder, wenn es ntig ist, zwischen beiden zugleich ausmacht.
Diese Krperschaft, die ich Tribunat nennen will, ist die erhaltende Macht der Gesetze und der gesetzgebenden Gewalt. Mitunter dient sie zum Schutze des Staatsoberhauptes gegen die Regierung, wie zu Rom die Volkstribunen; bisweilen zur Sttze der Regierung gegen das Volk, wie zu Venedig der Rat der Zehner, und in einzelnen Fllen auch zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes auf beiden Seiten, wie die Ephoren in Sparta. Das Tribunat ist kein wesentlicher Bestandteil des Gemeinwesens und darf deshalb auch weder an der gesetzgebenden noch an der vollziehenden Gewalt Anteil haben; allein gerade dadurch ist die seinige umso grer, denn obgleich es nichts tun kann, vermag es alles zu hindern. Als Verteidiger der Gesetze ist es heiliger und wird mehr in Ehren gehalten als der Frst, der sie vollzieht, und als das Staatsoberhaupt, das sie gibt. Dies machte sich am deutlichsten in Rom bemerkbar, wenn diese stolzen Patrizier, die zu jeder Zeit das ganze Volk verachteten, gezwungen waren, sich vor einem einfachen Beamten des Volkes zu beugen, der weder Einfluss noch richterliche Gewalt besa.
Sobald das Tribunat weise beschrnkt ist, bildet es diese festeste Sttze einer guten Verfassung, verfgt es jedoch nur ber etwas Gewalt zuviel, so wirft es alles ber den Haufen. Schwche liegt durchaus nicht in seiner Natur, und ist es nur erst da, so ist es nie weniger, als es sein soll.
Es artet in Tyrannei aus, sobald es sich die vollziehende Gewalt anmat, deren Leiter es nur sein darf, und Gesetze auer Kraft setzen will, die es nur zu beschtzen hat. Die bertriebene Macht der Ephoren, die ungefhrlich war, solange Sparta seine Sittenreinheit bewahrte, beschleunigte das Umsichgreifen der Verderbtheit, nachdem sie einmal begonnen hatte. Das Blut des von diesen Tyrannen gemordeten Agis wurde von seinem Nachfolger gercht: das Verbrechen wie die Bestrafung der Ephoren frderten in gleicher Weise den Untergang der Republik, und nach Kleomenes gab es eigentlich kein Sparta mehr. Auf gleichem Wege ging Rom seinem Untergange entgegen; die alles Ma bersteigende Gewalt der Tribunen, die sie aus eigener Machtvollkommenheit an sich gerissen hatten, diente schlielich mit Hilfe der fr die Freiheit erlassenen Gesetze den Kaisern, die die Freiheit vernichteten, zur Schutzwehr. Was den Rat der Zehner in Venedig anlangt, so ist er ein Blutgericht, den Patriziern ebenso schrecklich wie dem Volke, ein Blutgericht, das nicht etwa die Gesetze krftig beschtzt, sondern eher dazu dient, dieselben herabzuwrdigen und im Finstern Streiche zu vollfhren, die man sich gar nicht zu bemerken getraut.
Wie die Regierung wird auch das Tribunat durch die Vervielfltigung seiner Glieder geschwcht. Als die rmischen Volkstribunen, deren Zahl sich anfangs nur auf zwei, spter auf fnf belief, letztere Zahl verdoppeln wollten, setzte ihnen der Senat kein Hindernis entgegen, da er berzeugt war, die einen durch die anderen in Schranken halten zu knnen, was auch nicht zu geschehen verfehlte.
Das beste Mittel, die Anmaungen eines so furchtbaren Krpers zu verhten, auf das bis jetzt jedoch noch keine Regierung verfallen ist, wre, ihn nicht in steter Ttigkeit zu lassen, sondern Zwischenzeiten festzusetzen, in denen seine Ttigkeit unterbrochen wre. Diese Zwischenzeiten, die nicht so lange whren drften, dass sich wieder Missbruche einschleichen knnten, mssten gesetzlich in der Weise bestimmt werden, dass es leicht wre, sie im Notfalle durch auerordentliche Ermchtigungen abzukrzen.
Dieses Mittel scheint mir ohne Nachteil, weil, wie gesagt, das Tribunat keinen Teil der Verfassung bildet und deshalb, ohne sie zu gefhrden, aufgehoben werden kann, und ich halte es fr wirksam, weil eine erst vor kurzem wieder eingesetzte Obrigkeit nicht von dem Punkte der Gewalt ausgeht, auf dem sich ihre Vorgngerin befand, sondern von dem, auf den das Gesetz sie stellt.