
3. Kapitel
Recht des Strkeren
Der Strkste ist nie stark genug, um immerdar Herr zu bleiben, wenn er seine Strke nicht in Recht und den Gehorsam nicht in Pflicht verwandelt. Daher entspringt das Recht des Strksten, ein Recht, das scheinbar ironisch aufgefasst und in der Tat doch als Prinzip anerkannt wird. Aber wird man uns dieses Wort denn nie erklren? Die Strke ist ein physisches Vermgen; ich begreife nicht, welche sittliche Verpflichtung aus ihren Wirkungen hervorgehen kann. Der Strke nachgeben ist eine Handlung der Notwendigkeit, nicht des Willens, hchstens eine Handlung der Klugheit. In welchem Sinne kann es eine Pflicht werden?
Lassen wir dieses angebliche Recht einen Augenblick gelten. Nach meiner berzeugung ergibt sich daraus nur ein unlslicher Wirrwarr von Begriffen, denn sobald die Strke das Recht verleiht, so wird die Wirkung mit der Ursache verwechselt; jede Strke, welche die erste bersteigt, ist die Erbin ihres Rechtes. Sobald man ungestraft nicht gehorchen braucht, besitzt man das Recht dazu, und da der Strkste immer recht hat, handelt es sich nur darum, es so einzurichten, dass man der Strkste ist. Was bedeutet nun aber ein Recht, das mit dem Aufhren der Strke ungltig wird? Muss man aus Zwang gehorchen, so braucht man nicht aus Pflicht zu gehorchen, und wird man nicht mehr zum Gehorchen gezwungen, so ist man dazu auch nicht mehr verpflichtet. Man sieht also, dass das Wrtlein Recht der Strke nichts verleiht; es ist hier vollkommen bedeutungslos.
Gehorchet den Gewalthabern! Wenn dies bedeuten soll: gebet der Strke, der Gewalt nach, so ist das Gebot gut, aber berflssig; ich brge dafr, dass es nie bertreten werden wird. Ich gebe zu, dass jede Gewalt von Gott kommt; aber auch jede Krankheit kommt von ihm; heit das etwa, deshalb sei es verboten, den Arzt zu rufen? Wenn mich ein Ruber im Waldesdickicht berfllt, so muss ich mich der Gewalt fgen und ihm meine Brse geben; verpflichtet mich aber wohl mein Gewissen, sie zu geben, wenn ich imstande wre, sie ihm vorzuenthalten? Die Pistole, die er mir vorhlt, ist ja am Ende doch immer eine Gewalt.
Gestehen wir also, dass Strke kein Recht gewhrt, und dass man nur verpflichtet ist, der rechtmigen Gewalt Gehorsam zu leisten. So taucht meine erste Frage immer wieder von neuem auf.