
11. Kapitel
Verschiedene Systeme der Gesetzgebung
Bei der Untersuchung, worin denn eigentlich das hchste Wohl aller, das der Zweck eines jeden Systems der Gesetzgebung sein soll, besteht, wird man finden, dass es auf zwei Hauptgegenstnde hinausluft, Freiheit und Gleichheit, Freiheit, weil jede Abhngigkeit des einzelnen eine ebenso groe Kraft dem Staatskrper entzieht, Gleichheit, weil die Freiheit ohne sie nicht bestehen kann.
Ich habe bereits auseinandergesetzt, was brgerliche Freiheit ist; was nun die Gleichheit anlangt, so ist unter diesem Worte nicht zu verstehen, dass alle eine durchaus gleich groe Kraft und einen genau ebenso groen Reichtum besitzen, sondern dass die Gewalt jede Gewaltttigkeit ausschliet und sich nur kraft der Gesetze und der Stellung im Staate uern darf, dass ferner kein Staatsbrger so reich sein darf, um sich einen andern kaufen zu knnen, noch so arm, um sich verkaufen zu mssen. Dies setzt auf Seiten der Groen Migung des Vermgens und des Ansehens, und auf Seiten der Kleinen Migung des Geizes und der Habsucht voraus. Diese Gleichheit halten nun einige fr eine politische Trumerei, die nicht in der Praxis existieren knne. Wenn jedoch der Missbrauch unvermeidlich ist, folgt daraus, dass man ihn nicht wenigstens einschrnken muss? Weil der Lauf der Dinge stets auf die Zerstrung der Gleichheit ausgeht, deshalb muss gerade die Kraft der Gesetzgebung stets auf ihre Erhaltung ausgehen.
Allein die allgemeinen Gegenstnde jeder guten Verfassung mssen in jedem Lande je nach den Verhltnissen, die sowohl durch die rtliche Lage als auch durch den Charakter der Bewohner hervorgerufen werden, einer nderung unterliegen, und auf Grund dieser Verhltnisse muss man jedem Volke ein besonderes Verfassungssystem nachweisen, das, wenn auch nicht an und fr sich, doch fr den betreffenden Staat das beste ist. Ist zum Beispiel der Boden undankbar und unfruchtbar, oder das Land fr seine Bewohner zu eng, so pfleget Industrie und Knste und tauschet ihre Erzeugnisse gegen die Waren ein, die euch mangeln. Besteht euer Gebiet im Gegenteil aus reichen Ebenen und fruchtbaren Hgeln, und fehlt es euch auf einem guten Boden an Bewohnern, so treibt vor allen Dingen Ackerbau, der die Menschen vermehrt, und haltet die Knste fern, die nur die Entvlkerung des Landes vollenden wrden, indem sich die wenigen Bewohner, die es zhlt, auf einigen Punkten des Gebietes ansammeln. Wohnt ihr an ausgedehnten und bequemen Ksten, bedecket ihr das Meer mit Schiffen, betreibet ihr Handel und Schifffahrt, so werdet ihr eine glnzende, wenn auch nur kurze Existenz haben. Besplt das Meer an euren Ksten nur fast unersteigliche Felsenwnde, so bleibet Barbaren und nhret euch von Fischen; ihr werdet dabei ruhiger leben, vielleicht besser und sicherlich glcklicher sein. Mit einem Worte, auer den fr alle gltigen Grundstzen besitzt jedes Volk irgendeinen Grund, der ihre Anwendung in einer besonderen Weise verlangt und seine Gesetzgebung fr jedes andere Volk ungeeignet macht. So bildete ehemals bei den Hebrern und in neuerer Zeit bei den Arabern die Religion den Hauptgegenstand, bei den Athenern die Wissenschaften, in Karthago und Tyrus der Handel, in Rhodus die Seemacht, in Sparta der Krieg und in Rom die Tapferkeit. Der Verfasser des Geistes der Gesetze hat in einer Menge von Beispielen gezeigt, mit welcher Geschicklichkeit der Gesetzgeber die Verfassung auf jedem dieser Gegenstnde zu begrnden vermag.
Was der Verfassung eines Staates wirkliche Festigkeit und Dauerhaftigkeit verleiht, ist eine derartige Beobachtung aller Rcksichten, dass die natrlichen Verhltnisse und die Gesetze sich stets in denselben Punkten vereinigen und letztere jene gleichsam nur besttigen, begleiten und berichtigen. Legt jedoch der Gesetzgeber in irriger Beurteilung seines Gegenstandes ein anderes Prinzip zugrunde als das sich aus der Natur der Dinge ergebende; bezweckt das eine Knechtschaft und das andere Freiheit; das eine Reichtum und das andere Volksmenge; das eine Frieden und das andere Eroberungen: dann wird man gewahren, wie die Gesetze nach und nach ungltig werden, die Verfassung ausartet, und der Staat so lange in aufhrlicher Unruhe bleibt, bis er zerstrt oder verwandelt ist, und die unberwindliche Natur ihre Herrschaft wiedergewonnen hat.