11. Kapitel

Vom Tod des politischen Krpers


Dies ist die natrliche und unvermeidliche Neigung jeder Regierung, auch wenn sie eine noch so gute Verfassung besitzt. Welcher Staat kann wohl, nachdem Sparta und Rom untergegangen sind, auf einen ewigen Bestand rechnen? Wollen wir eine dauerhafte Grndung vornehmen, so drfen wir also nicht daran denken, ein Werk fr die Ewigkeit zu schaffen. Um Erfolg zu haben, muss man weder das Unmgliche versuchen, noch sich schmeicheln, einem Menschenwerke eine Festigkeit zu verleihen, die mit menschlichen Dingen unvereinbar ist.

Ebenso wie der menschliche Krper beginnt auch der politische schon von seiner Entstehung an zu sterben und trgt den Keim seines Unterganges in sich selbst. Aber der eine wie der andere kann eine mehr oder weniger krftige Krperbeschaffenheit besitzen, die ihn befhigt, sich lnger oder krzer zu erhalten. Die des Menschen ist das Werk der Natur, die des Staates das Werk der Kunst. Es liegt nicht in der Macht der Menschen, ihr Leben zu verlngern, wohl aber sind sie imstande, dem des Staates eine mglichst lange Frist zu geben, indem sie ihn mit der besten Verfassung ausrsten, die sich fr ihn eignet. Auch der am besten bezglich der Verfassung eingerichtete Staat wird einmal ein Ende nehmen, aber doch spter als ein anderer, wenn nicht ein unvorhergesehener Zufall seinen Untergang vor der Zeit herbeifhrt.

Das Prinzip des politischen Lebens liegt in der oberherrlichen Gewalt. Die gesetzgebende Macht ist das Herz des Staates, die vollziehende sein Gehirn, das allen Teilen Bewegung gibt. Das Gehirn kann gelhmt werden und der Mensch trotzdem weiterleben. Er verfllt in Bldsinn, aber er lebt; sobald jedoch das Herz seine Ttigkeit einstellt, tritt der Tod ein.

Nicht durch die Gesetze besteht der Staat, sondern durch die gesetzgebende Macht. Ein Gesetz von gestern legt heute keine Verpflichtung auf; mehr aber das Stillschweigen lsst auf die Einwilligung schlieen, und das Staatsoberhaupt muss deshalb unaufhrlich die Gesetze wieder besttigen, die es nicht aufhebt, obgleich es dazu berechtigt ist. Alles, was es einmal fr seinen Willen erklrt hat, will es immer, so lange wenigstens, bis ein Widerruf erfolgt.

Weshalb zeigt man denn so groe Ehrfurcht vor alten Gesetzen? Gerade deshalb, weil sie alt sind. Man muss annehmen, dass nur die Vortrefflichkeit der altehrwrdigen Willensmeinungen sie solange hat erhalten knnen. Wenn das Staatsoberhaupt sie nicht bestndig als ersprielich anerkannt htte, wrde es sie schon tausendmal widerrufen haben. Aus diesem Grunde schwchen sich in jedem wohleingerichteten Staate die Gesetze nicht nur, sondern gewinnen unaufhrlich neue Kraft; das Vorurteil fr das Alte lsst sie tglich ehrwrdiger erscheinen. Verlieren dagegen die Gesetze durch das Alter an Kraft, so liegt darin der Beweis, dass es eine gesetzgebende Macht nicht mehr gibt und der Staat nicht mehr lebt.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.11.2004 
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