1. Kapitel

Die Regierung im Allgemeinen

 

Ich mache den Leser im voraus darauf aufmerksam, dass dieses Kapitel mit Bedacht gelesen sein will, und dass mir die Kunst abgeht, mich Leuten, die es an Aufmerksamkeit fehlen lassen, verstndlich zu machen.

Jede freie Handlung hat zwei Ursachen, die zu ihrer Hervorbringung zusammenwirken, eine geistige, und zwar den Willen, der den Beschluss dazu fasst, und eine physische, nmlich die Kraft, die sie zur Ausfhrung bringt. Um zu einem Gegenstande hinzugehen, muss ich erstens gehen wollen; zweitens mssen mich die Fe zu ihm tragen. Ob ein Gelhmter laufen will oder ein flinker Mann es nicht will, sie werden beide an ihrer Stelle bleiben. Der politische Krper hat die gleichen bewegenden Krfte: man unterscheidet in ihm ebenfalls Kraft und Willen, letzteren unter dem Namen der gesetzgebenden Gewalt, erstere unter dem Namen der vollziehenden Gewalt. Ohne ihr Zusammenwirken geschieht oder darf wenigstens in ihm nichts geschehen.

Wie wir einsahen, gehrt die gesetzgebende Gewalt dem Volke und kann nur ihm gehren. Aus den vorher dargelegten Grundstzen lsst sich dagegen leicht ersehen, dass der Gesamtheit als Gesetzgeberin oder Oberherrin nicht auch die vollziehende Gewalt gehren darf, weil diese nur mit einzelnen Rechtsgeschften zu tun hat, die auerhalb des Geschftskreises des Gesetzes und mithin auch des Staatsoberhauptes liegen, von dem nichts als Gesetze ausgehen knnen.

Der Staatsgewalt ist folglich ein eigener Agent ntig, der sie zusammenfasst und nach der Anleitung des allgemeinen Willens in Ttigkeit setzt, der die Verbindung zwischen dem Staate und dem Oberhaupte herstellt, der in der Person des Staates gewissermaen dasselbe verrichtet, was die Verbindung der Seele und des Krpers in dem Menschen hervorruft. Im Staate ist dies die Vernunft der Regierung, die flschlicherweise gar oft mit dem Oberhaupte verwechselt wird, obgleich sie nur dessen Werkzeug ist.

Was ist denn nun die Regierung? Ein vermittelnder Krper, der zwischen den Untertanen und dem Staatsoberhaupte zu ihrer gegenseitigen Verbindung eingesetzt und mit der Vollziehung der Gesetze und der Aufrechterhaltung der brgerlichen wie der politischen Freiheit betraut ist.

Die Glieder dieses Krpers heien Obrigkeiten oder Knige, das heit Herrscher, und der ganze Krper fhrt den Mann Frst. Demnach haben diejenigen, die behaupten, dass der Akt, durch den sich ein Volk seinen Huptern unterwirft, kein Vertrag sei, durchaus Recht. Es ist lediglich ein Auftrag, ein Amt, in dem einfache Beamte des Staatsoberhauptes in seinem Namen die Macht ausben, die er ihnen bertragen hat, und die er, sobald es ihm gefllt, beschrnken, abndern und ganz zurcknehmen kann. Da die Veruerung eines solchen Rechtes mit der Natur des Gesellschaftskrpers unvereinbar ist, so widerspricht sie dem Zwecke der Verbindung.

Als Regierung oder hchste Verwaltung bezeichne ich also die rechtmige Ausbung der vollziehenden Gewalt, und Frst oder Obrigkeit nenne ich den Mann oder die Behrde, die mit dieser Verwaltung beauftragt ist.

In der Regierung befinden sich nun die vermittelnden Krfte, deren Beziehungen das Verhltnis des Ganzen zum Ganzen, des Staatsoberhauptes zum Staat bilden. Dieses letztere Verhltnis kann man als das der beiden uersten Glieder einer stetigen Proportion zueinander darstellen, deren mittlere Proportionale die Regierung ist. Die Regierung erhlt vom Staatsoberhaupte die Befehle, die sie dem Volke gibt, und damit der Staat im Gleichgewicht bleibt, muss, alles in allem berechnet, zwischen dem Produkte oder der Macht der Regierung mit sich selbst und dem Produkte oder der Macht der Brger, die einerseits Staatsoberhaupt und andererseits Untertanen sind, Gleichheit stattfinden.

Noch mehr, man vermag keines dieser drei Glieder zu ndern, ohne sofort das Verhltnis aufzulsen. Wenn das Staatsoberhaupt regieren oder die Obrigkeit Gesetze geben will oder die Untertanen den Gehorsam verweigern, so folgt in der Regel Aufruhr. Macht und Wille handeln nicht mehr im Einklang, und der aufgelste Staat wird auf diese Weise eine Beute des Despotismus oder der Anarchie. Kurz, wie es in jedem Verhltnis nur eine mittlere Proportionale gibt, so gibt es auch in einem Staate nur eine gute Regierung; da indessen tausenderlei Ereignisse die Verhltnisse eines Volkes ndern knnen, so knnen verschiedene Regierungen nicht nur fr verschiedene Vlker, sondern auch fr dasselbe Volk in verschiedenen Zeiten tauglich und ntzlich sein.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.11.2004 
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