
17. Kapitel
Einsetzung der Regierung
Wie muss man denn nun den Akt, durch den die Regierung eingesetzt wird, auffassen? Ich will zunchst bemerken, dass es ein zusammengesetzter oder aus zwei anderen bestehender Akt ist, und zwar aus der Einfhrung und Vollziehung des Gesetzes.
Durch die erste beschliet das Staatsoberhaupt, dass ein Regierungskrper unter dieser oder jener Form eingefhrt werden soll, und dieser Akt ist offenbar ein Gesetz.
Durch die zweite ernennt das Volk die Oberhupter, die mit der nun festgesetzten Regierung betraut werden sollen. Da diese Ernennung nur ein sich auf einzelne beziehender Akt ist, so ist er kein zweites Gesetz, sondern lediglich die Folge des ersten und eine Amtsverrichtung der Regierung.
Die Schwierigkeit liegt darin, sich darber klar zu werden, wie von einem Regierungsakt die Rede sein kann, ehe die Regierung besteht, und wie das Volk, das nur Staatsoberhaupt oder Untertan ist, unter gewissen Umstnden Frst oder Obrigkeit werden kann. Hier enthllt sich wieder eine jener wunderbaren Eigenschaften des politischen Krpers, die ihn befhigt, scheinbar sich widersprechende Wirkungen in bereinstimmung zu bringen, denn sie zeigt sich in einer pltzlichen Verwandlung der Oberherrlichkeit in Demokratie, so dass ohne eine wahrnehmbare Vernderung und lediglich durch ein neues Verhltnis aller zu allen die zu obrigkeitlichen Personen gewordenen Staatsbrger von allgemeinen Beschlssen zu besonderen, vom Gesetze zur Vollstreckung bergehen.
Dieser Wandel der Verhltnisse ist nicht etwa eine spekulative Spitzfindigkeit, die in der Praxis beispiellos dastnde. Tglich kommt sie im englischen Parlamente vor, wo sich bei gewissen Gelegenheiten das Unterhaus in einen einzigen Ausschuss verwandelt, um die Staatsangelegenheiten grndlicher zu beraten, und auf diese Weise wird aus einer oberherrlichen Behrde, die sie noch den Augenblick vorher war, eine einfache Ausschuss-Sitzung. So legt es sich selbst, als dem Hause der Gemeinen, Rechenschaft von dem ab, was es als allgemeiner Ausschuss beschlossen hat, und beratschlagt in der Ausbung des einen Amtes das von neuem, was es in der eines andern bereits beschlossen hat.
Der eigentmliche Vorzug der demokratischen Regierung besteht also darin, dass sie im Grunde durch bloen Beschluss des allgemeinen Willens eingefhrt werden kann. Dann bleibt diese einstweilige Regierung bestehen, wenn sie die angenommene Form hat, oder sie setzt im Namen des Staatsoberhauptes die gesetzlich vorgeschriebene Regierung ein, und alles befindet sich dann in der Ordnung. Es ist unmglich, die Regierung auf irgendeine andere Weise gesetzmig und ohne Verzicht auf die bisher aufgestellten Grundstze einzusetzen.