3.b. Subjektive Selbstndigkeit in der Treue


Der inhaltsvollere Zweck, der durch diese neue Einigung der Individuen zum Vorschein kommt, ist aber nicht etwa Patriotismus, als objektives, allgemeines Interesse, sondern nur an ein Subjekt, den Herrn gebunden und darum auch wieder bedingt durch die eigene Ehre, den partikulren Vorteil, die subjektive Meinung. In ihrem grten Glnze erscheint die Treue in einer ungestalteten, ungeschlachten uerlichen Welt, ohne Herrschaft der Rechte und Gesetze. Innerhalb solch einer gesetzlosen Wirklichkeit stellen sich die Krftigsten und Emporragendsten als feste Mittelpunkte, als Fhrer, Frsten hin, ihnen schlieen andere aus freier Wahl sich an. Solch ein Verhltnis hat sich dann spter selbst zu einem gesetzlichen Bande der Lehnsherrschaft ausgebildet, wo nun auch jeder Vasall fr sich seine Rechte und Vorzge in Anspruch nimmt. Das Grundprinzip aber, auf dem das Ganze seinem Ursprnge nach beruht, ist die freie Wahl sowohl in betreff auf das Subjekt der Anhnglichkeit als auch auf die Beharrlichkeit in derselben. So wei denn die Ritterlichkeit der Treue das Eigentum, Recht, die persnliche Selbstndigkeit und Ehre des Individuums sehr wohl aufrechtzuerhalten und ist daher nicht als eine Pflicht als solche, welche auch wider den zuflligen Willen des Subjekts zu leisten wre, anerkannt. Im Gegenteil. Jedes Individuum macht ihr Bestehen und damit das Bestehen der allgemeinen Ordnung von seiner Lust, Neigung und singulren Gesinnung abhngig.


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.09.2004 
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