2. Staatslehre


Des Zusammenhanges wegen schlieen wir gleich die naturrechtlichen und politischen Ideen Spinozas an, wie er sie namentlich im 4. Buche der Ethik (Scholium II zu Satz 37) und im Tractatus politicus uert.*) Nach dem Rechte der Natur strebt jeder das, was er liebt, zu erhalten und das, was er hat, zu zerstren. Wenn nun die Menschen nach der Leitung der Vernunft lebten, so wrde jeder dies sein Recht ohne allen Schaden seines Nchsten genieen. Aber da sie ihren Leidenschaften unterworfen sind, treten sie einander entgegen und mssen durch strkere Affekte, wie Furcht vor grerem Schaden und den Drohungen des Gesetzes, im Zaume gehalten werden. So geht der Status naturalis in den status civilis ber; zum Schutze seiner Brger wird der Staat geschaffen, der nach allgemeiner bereinkunft festsetzt, was gut und bse, recht und unrecht ist, was diesem, was jenem gehrt. - Diese Ideen der Ethik, in denen wir wesentliche Zge von Hobbes' Staatslehre wiederfinden, werden in dem politischen Traktat nher ausgefhrt. Auch hier will unser Philosoph kein utopisches Ideal entwerfen, sondern sich an die Erfahrung halten, die Naturgesetze dessen, was ist, festzustellen suchen. Wie das Handeln des einzelnen, so ist auch das des Staates durch den Selbsterhaltungstrieb bestimmt. Aber, wie der einzelne, so mu auch der Staat, wenn anders er sich nicht selbst vernichten, sondern zu Macht und Blte kommen, ja nur selbstndig (sui iuris) bleiben will, den Geboten der Vernunft folgen. Spinoza tritt wie Hobbes fr eine starke Staatsgewalt ein, die, wenn es nottut, sogar die brgerlichen Gesetze zu suspendieren befugt ist, aber an das natrliche Recht gebunden bleibt. Nach den allgemeinen Errterungen der vier ersten Kapitel behandeln V - VII ziemlich ausfhrlich die Frage, wie die Monarchie beschaffen sein msse, damit sie sich selbst erhalte und nicht in Tyrannis ausarte, VIII - X in gleicher Weise die Aristokratie. Fr die absolute Monarchie (die im Grunde brigens nur eine versteckte Aristokratie der Beamten ist !) hat er wenig brig; sie mu, wenn sie heilsam wirken soll, durch Volksrechte, etwa wie in der aragonesischen Verfassung, beschrnkt werden. Weit ntzlicher und der Erhaltung der Freiheit, vor allem aber dem Hauptziel, der Sicherheit des Staates, angemessener erscheint dem Brger der hollndischen General-Staaten und Anhnger der liberalen Brder de Witt die aristokratische Regierung, zumal wenn sie sich aus einer groen Zahl gewhlter Patrizier zusammensetzt. Ihnen sollen allerdings ausgewhlte Mnner aus dem Volke zur Seite treten. Leider bricht die Schrift nach den vier ersten Paragraphen des XI. Kapitels, deren letzter die politische Minderwertigkeit der Frauen zu beweisen sucht, ab. Der Staat soll, wie schon im theologisch-politischen Traktat gesagt war, die Menschen nicht zu Tieren oder Maschinen machen, sondern bewirken, dass sich ihre geistige und krperliche Ttigkeit frei zu entfalten vermag. Wenn man sage, die Menge verstehe nichts von ffentlichen Angelegenheiten, so rhre das daher, dass man sie eben darber in Unwissenheit halte.

ber die Beziehungen des Staates zu den Religionsbekenntnissen und der Gewissensfreiheit hatte sich Spinoza bereits im theologisch-politischen Traktat (s. 8) geuert, dort auch seine allgemeine Stellung zur Religion entwickelt. Sehen wir zum Schlu, welche Stellung die Religionsphilosophie in seinem System einnimmt (Ethica l. V.).

 

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*) Vgl. die gut orientierende Einleitung Gebhardts in seiner Ausgabe der letztgenannten Schrift (Philos. Bibl., Bd. 95).


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Seite zuletzt aktualisiert: 01.11.2006 
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