13. Mischformen der Herrschaft


13. Das Gesagte kann keinen Zweifel darber gelassen haben: da Herrschaftsverbnde, welche nur dem einen oder dem andern der bisher errterten reinen Typen angehren, hchst selten sind. Zumal, namentlich bei der legalen und traditionalen Herrschaft, wichtige Flle: Kollegialitt, Feudalprinzip, noch gar nicht oder nur in vagen Andeutungen errtert sind. Aber berhaupt ist festzuhalten: Grundlage jeder Herrschaft, also jeder Fgsamkeit, ist ein Glauben: Prestige-Glauben, zugunsten des oder der Herrschenden. Dieser ist selten ganz eindeutig. Er ist bei der legalen Herrschaft nie rein legal. Sondern der Legalittsglauben ist eingelebt, also selbst traditionsbedingt: Sprengung der Tradition vermag ihn zu vernichten. Und er ist auch charismatisch in dem negativen Sinn: da hartnckige eklatante Mierfolge jeder Regierung zum Verderben gereichen, ihr Prestige brechen und die Zeit fr charismatische Revolutionen reifen lassen. Fr Monarchien sind daher verlorene, ihr Charisma als nicht bewhrt erscheinen lassende, fr Republiken siegreiche, den siegenden General als charismatisch qualifiziert hinstellende, Kriege gefhrlich.

Rein traditionale Gemeinschaften gab es wohl. Aber nie absolut dauernd und was auch fr die bureaukratische Herrschaft gilt selten ohne persnlich erbcharismatische oder amtscharismatische Spitze (neben einer unter Umstnden rein traditionalen). Die Alltags-Wirtschaftsbedrfnisse wurden unter Leitung traditionaler Herren gedeckt, die aueralltglichen (Jagd, Kriegsbeute) unter charismatischen Fhrern. Der Gedanke der Mglichkeit von Satzungen ist gleichfalls ziemlich alt (meist allerdings durch Orakel legitimiert). Vor allem aber ist mit jeder extra patrimonialen Rekrutierung des Verwaltungsstabs eine Kategorie von Beamten geschaffen, die sich von den legalen Bureaukratien nur durch die letzten Grundlagen ihrer Geltung, nicht aber formal, unterscheiden kann.

Absolut nur charismatische (auch: nur erbcharismatische usw.) Herrschaften sind gleichfalls selten. Aus charismatischer Herrschaft kann wie bei Napoleon direkt striktester Bureaukratismus hervorgehen oder allerhand prbendale und feudale Organisationen. Die Terminologie und Kasuistik hat also in gar keiner Art den Zweck und kann ihn nicht haben: erschpfend zu sein und die historische Realitt in Schemata zu spannen. Ihr Nutzen ist: da jeweils gesagt werden kann: was an einem Verband die eine oder andere Bezeichnung verdient oder ihr nahesteht, ein immerhin zuweilen erheblicher Gewinn.

Bei allen Herrschaftsformen ist die Tatsache der Existenz des Verwaltungsstabes und seines kontinuierlich auf Durchfhrung und Erzwingung der Ordnungen gerichteten Handelns fr die Erhaltung der Fgsamkeit vital. Die Existenz dieses Handelns ist das, was man mit dem Wort Organisation meint. Dafr wiederum ist die (ideelle und materielle) Interessen solidaritt des Verwaltungsstabes mit dem Herrn ausschlaggebend. Fr die Beziehung des Herrn zu ihm gilt der Satz: da der auf jene Solidaritt gesttzte Herr jedem einzelnen Mitglied gegenber strker, allen gegenber schwcher ist. Es bedarf aber einer planvollen Vergesellschaftung des Verwaltungsstabes, um die Obstruktion oder bewute Gegenaktion gegen den Herrn planvoll und also erfolgreich durchzufhren und die Leitung des Herrn lahmzulegen. Ebenso wie es fr jeden, der eine Herrschaft brechen will, der Schaffung eigener Verwaltungsstbe zur Ermglichung eigener Herrschaft bedarf, es sei denn, da er auf Konnivenz und Kooperation des bestehenden Stabes gegen den bisherigen Herrn rechnen kann. In strkstem Ma ist jene Interessensolidaritt mit dem Herrn da vorhanden, wo fr den Verwaltungsstab die eigene Legitimitt und Versorgungsgarantie von der des Herrn abhngt. Fr den Einzelnen ist die Mglichkeit, sich dieser Solidaritt zu entziehen, je nach der Struktur sehr verschieden. Am schwersten bei voller Trennung von den Verwaltungsmitteln, also in rein patriarchalen (nur auf Tradition ruhenden), rein patrimonialen und rein bureaukratischen (nur auf Reglements ruhenden) Herrschaften, am leichtesten: bei stndischer Appropriation (Lehen, Pfrnde).

Endlich und namentlich aber ist die historische Realitt auch ein steter, meist latenter Kampf zwischen Herrn und Verwaltungsstab um Appropriation oder Expropriation des einen oder des anderen. Entscheidend fr fast die ganze Kulturentwicklung war

1. der Ausgang dieses Kampfes als solcher,

2. der Charakter derjenigen Schicht von ihm anhngenden Beamten, welche dem Herrn den Kampf gegen feudale oder andere appropriierte Gewalten gewinnen half: rituelle Literaten, Kleriker, rein weltliche Klienten, Ministeriale, juristisch geschulte Literaten, fachmige Finanzbeamte, private Honoratioren (ber die Begriffe spter).

In der Art dieser Kmpfe und Entwicklungen ging deshalb ein gut Teil nicht nur der Verwaltungs-, sondern der Kulturgeschichte auf, weil die Richtung der Erziehung dadurch bestimmt und die Art der Stndebildung dadurch determiniert wurde.

 

1. Gehalt, Sportelchancen, Deputate, Lehen fesseln in untereinander sehr verschiedenem Ma und Sinn den Stab an den Herrn (darber spter). Allen gemeinsam ist jedoch: da die Legitimitt der betreffenden Einknfte und der mit der Zugehrigkeit zum Verwaltungsstab verbundenen sozialen Macht und Ehre bei jeder Gefhrdung der Legitimitt des Herrn, der sie verliehen hat und garantiert, gefhrdet erscheinen. Aus diesem Grund spielt die Legitimitt eine wenig beachtete und doch so wichtige Rolle.

2. Die Geschichte des Zusammenbruchs der bis 1918 [in Deutschland] legitimen Herrschaft zeigte: wie die Sprengung der Traditionsgebundenheit durch den Krieg einerseits und der Prestigeverlust durch die Niederlage andrerseits in Verbindung mit der systematischen Gewhnung an illegales Verhalten in gleichem Ma die Fgsamkeit in die Heeres- und Arbeitsdisziplin erschtterten und so den Umsturz der Herrschaft vorbereiteten. Andrerseits bildet das glatte Weiterfunktionieren des alten Verwaltungsstabes und die Fortgeltung seiner Ordnungen unter den neuen Gewalthabern ein hervorragendes Beispiel fr die unter den Verhltnissen bureaukratischer Rationalisierung unentrinnbare Gebundenheit des einzelnen Gliedes dieses Stabes an seine sachliche Aufgabe. Der Grund war, wie erwhnt, keineswegs nur der privatwirtschaftliche: Sorge um die Stellung, Gehalt und Pension (so selbstverstndlich das bei der Masse der Beamten mitspielte), sondern ganz ebenso der sachliche (ideologische): da die Auerbetriebsetzung der Verwaltung unter den derzeitigen Bedingungen einen Zusammenbruch der Versorgung der gesamten Bevlkerung (einschlielich: der Beamten selbst) mit den elementarsten Lebensbedrfnissen bedeutet haben wrde. Daher wurde mit Erfolg an das (sachliche) Pflichtgefhl der Beamten appelliert, auch von den bisher legitimen Gewalten und ihren Anhngern selbst diese sachliche Notwendigkeit anerkannt.

3. Der Hergang des damaligen Umsturzes schuf einen neuen Verwaltungsstab in den Arbeiter- und Soldatenrten. Die Technik der Bildung dieser neuen Stbe mute zunchst erfunden werden und war brigens an die Verhltnisse des Kriegs (Waffenbesitz) gebunden, ohne den der Umsturz berhaupt nicht mglich gewesen wre (davon und von den geschichtlichen Analogien spter). Nur durch Erhebung charismatischer Fhrer gegen die legalen Vorgesetzten und durch Schaffung charismatischer Gefolgschaften war die Enteignung der Macht der alten Gewalten mglich und durch Erhaltung des Fachbeamtenstabes auch technisch die Behauptung der Macht durchfhrbar. Vorher scheiterte gerade unter den modernen Verhltnissen jede Revolution hoffnungslos an der Unentbehrlichkeit der Fachbeamten und dem Fehlen eigener Stbe. Die Vorbedingungen in allen frheren Fllen von Revolutionen waren sehr verschiedene (s. darber das Kapitel ber die Theorie der Umwlzungen).

4. Umstrze von Herrschaften aus der Initiative der Verwaltungsstbe haben unter sehr verschiedenen Bedingungen in der Vergangenheit stattgefunden (s. darber das Kapitel ber die Theorie des Umsturzes). Immer war Voraussetzung eine Vergesellschaftung der Mitglieder des Stabes, welche, je nachdem, mehr den Charakter einer partiellen Verschwrung oder mehr einer allgemeinen Verbrderung und Vergesellschaftung annehmen konnte. Gerade dies ist unter den Existenzbedingungen moderner Beamter sehr erschwert, wenn auch, wie russische Verhltnisse zeigten, nicht ganz unmglich. In aller Regel aber greifen sie an Bedeutung nicht ber das hinaus, was Arbeiter durch (normale) Streiks erreichen wollen und knnen.

5. Der patrimoniale Charakter eines Beamtentums uert sich vor allem darin, da Eintritt in ein persnliches Unterwerfungs-(Klientel-)Verhltnis verlangt wird (puer regis in der Karolingerzeit, familiaris unter den Angiovinen usw.). Reste davon sind sehr lange bestehen geblieben.


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Seite zuletzt aktualisiert: 29.09.2004 
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