5. Die brokratisch-monokratische aktenmige Verwaltung


5. Die rein bureaukratische, also: die bureaukratisch-monokratische aktenmige Verwaltung ist nach allen Erfahrungen die an Przision, Stetigkeit, Disziplin, Straffheit und Verllichkeit, also: Berechenbarkeit fr den Herrn wie fr die Interessenten, Intensitt und Extensitt der Leistung, formal universeller Anwendbarkeit auf alle Aufgaben, rein technisch zum Hchstma der Leistung vervollkommenbare, in all diesen Bedeutungen: formal rationalste, Form der Herrschaftsausbung. Die Entwicklung moderner Verbandsformen auf allen Gebieten (Staat, Kirche, Heer, Partei, Wirtschaftsbetrieb, Interessentenverband, Verein, Stiftung und was immer es sei) ist schlechthin identisch mit Entwicklung und stetiger Zunahme der bureaukratischen Verwaltung: ihre Entstehung ist z.B. die Keimzelle des modernen okzidentalen Staats. Man darf sich durch alle scheinbaren Gegeninstanzen, seien es kollegiale Interessentenvertretungen oder Parlamentsausschsse oder Rte-Diktaturen oder Ehrenbeamte oder Laienrichter oder was immer (und vollends durch das Schelten ber den hl. Bureaukratius) nicht einen Augenblick darber tuschen lassen, da alle kontinuierliche Arbeit durch Beamte in Bureaus erfolgt. Unser gesamtes Alltagsleben ist in diesen Rahmen eingespannt. Denn wenn die bureaukratische Verwaltung berall die ceteris paribus! formal-technisch rationalste ist, so ist sie fr die Bedrfnisse der Massen verwaltung (personalen oder sachlichen) heute schlechthin unentrinnbar. Man hat nur die Wahl zwischen Bureaukratisierung und Dilettantisierung der Verwaltung, und das groe Mittel der berlegenheit der bureaukratischen Verwaltung ist: Fachwissen, dessen vllige Unentbehrlichkeit durch die moderne Technik und konomik der Gterbeschaffung bedingt wird, hchst einerlei ob diese kapitalistisch oder was, wenn die gleiche technische Leistung erzielt werden sollte, nur eine ungeheure Steigerung der Bedeutung der Fachbureaukratie bedeuten wrde sozialistisch organisiert ist. Wie die Beherrschten sich einer bestehenden bureaukratischen Herrschaft normalerweise nur erwehren knnen durch Schaffung einer eigenen, ebenso der Bureaukratisierung ausgesetzten Gegenorganisation, so ist auch der bureaukratische Apparat selbst durch zwingende Interessen materieller und rein sachlicher, also: ideeller Art an sein eigenes Weiterfunktionieren gebunden: ohne ihn wrde in einer Gesellschaft mit Trennung des Beamten, Angestellten, Arbeiters, von den Verwaltungsmitteln und Unentbehrlichkeit der Disziplin und Geschultheit die moderne Existenzmglichkeit fr alle auer den noch im Besitz der Versorgungsmittel Befindlichen (den Bauern) aufhren. Er funktioniert fr die zur Gewalt gelangte Revolution und fr den okkupierenden Feind normalerweise einfach weiter wie fr die bisher legale Regierung. Stets ist die Frage: wer beherrscht den bestehenden bureaukratischen Apparat? Und stets ist seine Beherrschung dem NichtFachmann nur begrenzt mglich: der Fach-Geheimrat ist dem Nichtfachmann als Minister auf die Dauer meist berlegen in der Durchsetzung seines Willens. Der Bedarf nach stetiger, straffer, intensiver und kalkulierbarer Verwaltung, wie ihn der Kapitalismus nicht: nur er, aber allerdings und unleugbar: er vor allem historisch geschaffen hat (er kann ohne sie nicht bestehen) und jeder rationale Sozialismus einfach bernehmen mte und steigern wrde, bedingt diese Schicksalhaftigkeit der Bureaukratie als des Kerns jeder Massenverwaltung. Nur der (politische, hierokratische, vereinliche, wirtschaftliche) Kleinbetrieb knnte ihrer weitgehend entraten. Wie der Kapitalismus in seinem heutigen Entwicklungsstadium die Bureaukratie fordert obwohl er und sie aus verschiedenen geschichtlichen Wurzeln gewachsen sind , so ist er auch die rationalste, weil fiskalisch die ntigen Geld mittel zur Verfgung stellende, wirtschaftliche Grundlage, auf der sie in rationalster Form bestehen kann.

Neben den fiskalischen Voraussetzungen bestehen fr die bureaukratische Verwaltung wesentlich verkehrstechnische Bedingungen. Ihre Przision fordert Eisenbahn, Telegramm, Telephon und ist zunehmend an sie gebunden. Daran knnte eine sozialistische Ordnung nichts ndern. Die Frage wre (s. Kap. II, 12), ob sie in der Lage wre, hnliche Bedingungen fr eine rationale, und das hiee gerade fr sie: straff bureaukratische Verwaltung nach noch festeren formalen Regeln zu schaffen, wie die kapitalistische Ordnung. Wenn nicht, so lge hier wiederum eine jener groen Irrationalitten: Antinomie der formalen und materialen Rationalitt, vor, deren die Soziologie so viele zu konstatieren hat.

Die bureaukratische Verwaltung bedeutet: Herrschaft kraft Wissen: dies ist ihr spezifisch rationaler Grundcharakter. ber die durch das Fachwissen bedingte gewaltige Machtstellung hinaus hat die Bureaukratie (oder der Herr, der sich ihrer bedient), die Tendenz, ihre Macht noch weiter zu steigern durch das Dienst-wissen: die durch Dienstverkehr erworbenen oder aktenkundigen Tatsachenkenntnisse. Der nicht nur, aber allerdings spezifisch bureaukratische Begriff des Amtsgeheimnisses in seiner Beziehung zum Fachwissen etwa den kommerziellen Betriebsgeheimnissen gegenber den technischen vergleichbar entstammt diesem Machtstreben.

berlegen ist der Bureaukratie an Wissen: Fachwissen und Tatsachenkenntnis, innerhalb seines Interessenbereichs, regelmig nur: der private Erwerbsinteressent. Also: der kapitalistische Unternehmer. Er ist die einzige wirklich gegen die Unentrinnbarkeit der bureaukratischen rationalen Wissens-Herrschaft (mindestens: relativ) immune Instanz. Alle andern sind in Massenverbnden der bureaukratischen Beherrschung unentrinnbar verfallen, genau wie der Herrschaft der sachlichen Przisionsmaschine in der Massengterbeschaffung.

Die bureaukratische Herrschaft bedeutet sozial im allgemeinen:

1. die Tendenz zur Nivellierung im Interesse der universellen Rekrutierbarkeit aus den fachlich Qualifiziertesten,

2. die Tendenz zur Plutokratisierung im Interesse der mglichst lang (oft bis fast zum Ende des dritten Lebensjahrzehnts) dauernden Fach einschulung,

3. die Herrschaft der formalistischen Unpersnlichkeit: sine ira et studio, ohne Ha und Leidenschaft, daher ohne Liebe und Enthusiasmus, unter dem Druck schlichter Pflichtbegriffe; ohne Ansehen der Person, formal gleich fr jedermann, d.h. jeden in gleicher faktischer Lage befindlichen Interessenten, waltet der ideale Beamte seines Amtes.

Wie aber die Bureaukratisierung stndische Nivellierung (der normalen, historisch auch als normal erweislichen Tendenz nach) schafft, so frdert umgekehrt jede soziale Nivellierung, indem sie den stndischen, kraft Appropriation der Verwaltungsmittel und der Verwaltungsgewalt, Herrschenden und, im Interesse der Gleichheit, den kraft Besitz zu ehrenamtlicher oder nebenamtlicher Verwaltung befhigten Amtsinhaber beseitigt, die Bureaukratisierung, die berall der unentrinnbare Schatten der vorschreitenden Massendemokratie ist, wovon eingehender in anderem Zusammenhang.

Der normale Geist der rationalen Bureaukratie ist, allgemein gesprochen:

1. Formalismus, gefordert von allen an Sicherung persnlicher Lebenschancen gleichviel welcher Art Interessierten, weil sonst Willkr die Folge wre, und der Formalismus die Linie des kleinsten Kraftmaes ist. Scheinbar und zum Teil wirklich im Widerspruch mit dieser Tendenz dieser Art von Interessen steht

2. die Neigung der Beamten zu material-utilitarisch gerichteter Behandlung ihrer Verwaltungsaufgaben im Dienst der zu beglckenden Beherrschten. Nur pflegt sich dieser materiale Utilitarismus in der Richtung der Forderung entsprechender ihrerseits wiederum: formaler und in der Masse der Flle formalistisch behandelter Reglements zu uern. (Darber in der Rechtssoziologie.)

Untersttzung findet diese Tendenz zur materialen Rationalitt von seiten aller derjenigen Beherrschten, welche nicht zu der unter Nr. 1 bezeichneten Schicht der an Sicherung Interessierten gegen besessene Chancen gehren. Die daher rhrende Problematik gehrt in die Theorie der Demokratie.


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Seite zuletzt aktualisiert: 28.09.2004 
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