
4. Praktische Philosophie
a) Ethik = sthetik. Wie Kant, so will auch Herbart die praktische Philosophie streng von der theoretischen scheiden: die letztere handle von der Realitt der Dinge, die erstere von ihrer Wertschtzung. Wie Kant, kommt es auch ihm zunchst auf die Form, nicht auf den Inhalt des Willens an. Und wie Kant bekmpft er den Eudmonismus. Weiter geht die bereinstimmung nicht. Denn Herbarts Ethik oder, wie er statt dessen lieber sagt, praktische Philosophie ist ihm ein Teil der - sthetik. Sie will nicht Gternoch Pflichten- noch Tugendlehre sein, sondern, seiner psychologischen Grundrichtung entsprechend, Lehre vom sittlichen Geschmack, der sich in der Beurteilung der menschlichen Handlungen uert. Jenen drei ersten Auffassungen der Ethik haftet nach Herbart der gemeinsame Fehler an, dass sie den Willen zu seinem eigenen Regulativ machen; dabei komme aber immer nur ein Wollen, keine Wrde desselben heraus. Es komme vielmehr auf das Urteilen ber die Beschaffenheit des Willens an. Menschliches Wollen und Handeln errege fortgesetzt und unwillkrlich menschlichen Beifall oder Tadel. Aufgabe der Ethik als der wahren Geschmackslehre oder sthetik sei daher: die Aufstellung dessen, was gefllt oder mifllt, in den einfachsten Ausdrcken. Wie wird aber nun das Gleichgltige zum Gefallenden oder Mifallenden? Zu dem Ende braucht die praktische Philosophie nichts anderes als gewisse Zeichnungen eines solchen und solchen Wollens zu liefern, damit bei den Zuschauern ber einiges Wollen ein unwillkrlicher Beifall, ber anderes ein unwillkrliches Mifallen rege werde Es gibt ein reines, d.h. willenloses, klares und bestimmtes Geschmacksurteil. Nach dessen Mglichkeit hat die Philosophie nicht weiter zu fragen, sondern nur nach seinen Voraussetzungen. Die Grundvoraussetzung aber ist die, dass das beurteilte Wollen niemals vereinzelt, sondern immer Glied eines Verhltnisses ist. Die sthetik soll nichts weiter tun als uns in die Auffassung der gesamten einfachen Verhltnisse versetzen, die bei vollendetem Vorstellen Beifall oder Mifallen erzeugen. Das sittliche Urteil steht in dieser Beziehung auf derselben Stufe mit dem Urteile ber Ton- und Farbenverhltnisse - der Generalba wird daher als das einzige richtige Vorbild fr eine echte sthetik bezeichnet -, nur dass eben hier Willensverhltnisse den Stoff zum Urteil bieten. Zwar will auch Herbart den gebietenden Willen als unstreitiges Faktum zugrunde legen, aber dessen Autoritt, wenn man von einer solchen sprechen wolle, beruhe doch nur auf den willenlosen, ursprnglichen Wertbestimmungen, einem willenlosen Vorziehen oder Verwerfen
b) Die ursprnglichen und die abgeleiteten Ideen. Solcher einfachen Willensverhltnisse oder praktischer Ideen gibt es nun fnf. Die erste und allgemeinste, 1. die der inneren Freiheit, drckt das Verhltnis zwischen dem vorbildenden Geschmack und dem nachbildenden Willen, also die bereinstimmung oder Nichtbereinstimmung zwischen dem Willen und sittlichen Urteil (Gewissen) des Handelnden aus. Sie ist daher Grundlage und Voraussetzung fr die vier folgenden. 2. Die Idee der Vollkommenheit entsteht, wenn verschiedene Strebungen desselben Subjekts sich ihrer Gre nach miteinander messen; das Strkere gefllt neben dem Schwcheren, das Gesammelte neben dem Zerstreuten usw. Auch sie ist sonach rein formal und empfngt ihren Inhalt erst von den drei brigen. 3. Die Idee des Wohlwollens oder der Gte macht die Befriedigung fremden Wollens zum Gegenstand des eigenen Willens. Sie zeigt sich am liebsten in weiblicher Gestalt, vielleicht, weil zum mnnlichen Handeln doch noch etwas mehr gehrt als sie Der Natur mag Vollkommenheit, der Weltseele innere Freiheit zugeschrieben werden, Gott allein ist gut. 4. Die Idee des Rechts entsteht durch das absichtslose, aber naturgeme Zusammentreffen mehrerer wirklicher Willen in Beziehung auf einen ueren Gegenstand. Da nun der Streit mifllt, so sollen sich, um ihn zu verhten, die verschiedenen Willen der allgemeinen Rechtsregel unterwerfen. Endlich 5. die Idee der Billigkeit oder Vergeltung vergleicht die Lage vor der (absichtlichen) Tat mit dem durch sie gestrten Gleichgewicht und fordert die gebhrende Vergeltung fr diese Strung.
Aus diesen fnf ursprnglichen folgen die fnf abgeleiteten Ideen, welche die individuelle Ethik zur sozialen erweitern. 1. Zuerst entwickelt sich nach Herbart unter einer Menge wollender Wesen die Idee einer Rechtsgesellschaft (vgl. oben 4). 2. Mit dem Prinzip der Vergeltung (5) tritt die des Lohnsystems hinzu. 3. Aus dem Grundsatz des Wohlwollens (3) wird die Idee des Verwaltungssystems abgeleitet, das die grte mgliche Summe des Wohlseins zu schaffen bezweckt. 4. Die Sorge, der Idee der Vollkommenheit (2) zu entsprechen, wird zu einem Kultursystem fhren, und endlich 5. die gemeinschaftliche Folgsamkeit gegen gemeinschaftliche Einsicht zu der inneren Freiheit (1) mehrerer, die nur ein einziges Gemt zu haben scheinen, d.h. der beseelten Gesellschaft. Eine solche sollte vielleicht jeder Staat werden, - aber das kmmert uns hier nicht; den Staat charakterisiert seine zwingende Macht, die Ideen sind ohne Macht! brigens sollen diese gesellschaftlichen Ideen auch fr jede kleinere und kleinste Verbindung bis zur huslichen herab Geltung besitzen.
c) Anwendungen. Es wrde zu weit fhren, die Anwendungen, die Herbart von diesen seinen ethisch-sthetischen Ideen macht, nher zu verfolgen. Der Wert seiner Ethik besteht, wie der Leser an Vorstehendem gemerkt haben wird, mehr in psychologischer Zergliederung und anregenden Einzelgedanken als in prinzipieller Grundlegung. Etwas besonders Fruchtbares bieten daher weder seine Gedanken vom Staate noch seine ziemlich farblose Religionsphilosophie. Das Wesen des ersteren erblickt unser stets psychologisch gerichteter Philosoph in dem Gleichgewicht der sozialen Krfte. Der Statik und Mechanik des Geistes entspricht auch eine solche des Staates. Er soll weniger rechtliche Anforderungen erfllen, als psychologische Notwendigkeiten berechnen, und sich hten zu knsteln Gute Sitten und eine gute Regierung, der man sein Vertrauen schenken und dabei dankbar zum Himmel blicken soll, dnken diesem konservativen Denker weit wertvoller als abstrakte Rechtsformen und verfassungsmige Garantien. Der religise Glaube grndet sich zunchst auf die teleologische Betrachtung der Natur, die freilich keinen wissenschaftlich zwingenden Beweis fr das Dasein eines allmchtigen und allweisen Wesens liefern kann. Dafr tritt ein unverlierbares praktisches Bedrfnis ein, das uns zu der Annahme eines vortrefflichsten Wesens, d.h. eines vollkommenen, gerechten und gtigen Gottes treibt. Im ganzen hat Herbart die Probleme der von ihm nirgends im Zusammenhang behandelten Religionsphilosophie offen gelassen, sodass sich auf dem Boden seiner Lehre sowohl entschiedene Rationalisten wie Positiv- Kirchliche zusammenfanden. Er selbst hielt am kirchlichen Bekenntnis fest, hielt sich jedoch von den religisen Kmpfen der Zeit in seiner vorsichtig zurckhaltenden Weise durchaus fern. Noch weniger hat er das Feld der sthetik im engeren Sinne (Lehre vom Schnen) angebaut; die Musiktheorie schwebt ihm hier als Ideal einer Kunstlehre berhaupt vor. Diese Lcke haben auch von seinen Schlern nur einzelne, wie Zimmermann in Wien, auszufllen versucht.
Um so erfolgreicher war er auf dem eigentlich von ihm zuerst in ein System gebrachten Gebiete der Pdagogik.