II. Der objektive Geist


Der objektive Geist manifestiert sich 1. im Recht, 2. in der Moralitt, 3. in der Sittlichkeit.

1. In der von Hegel auch besonders (s. S. 307) bearbeiteten Rechtsphilosophie ist a) die niederste Stufe das abstrakte oder formale Recht, welches wieder in Eigentums-, Vertrags- und Strafrecht zerfllt. Der Gegenstand nmlich des rechtes, die zu schtzende Person, gibt sich die uere Sphre ihrer Freiheit im Eigentum, das daher ein jeder besitzen soll (vgl. Fichte, 49), tritt in Verhltnis zu den anderen Personen im Vertrag, als dem Zusammenflu zweier Willen, und setzt sich endlich als besonderen gegen den allgemeinen Willen in Unrecht, gesteigert in Verbrechen um, dessen Negation - also die Negation der Negation des Rechtes - die Strafe ist. Die dem Wiedervergeltungsrecht entspringende Strafe ist das Recht nicht blo gegen den Verbrecher, sondern auch des Verbrechers als vernnftigen Wesens. Der besondere Wille dagegen, der das Allgemeine als solches will, ist die

2. Moralitt, die zum abstrakten Recht etwa dieselbe Stellung, wie bei Kant zur Legalitt, einnimmt und ungefhr dem entspringt, was wir heute Individual-Ethik nennen. Es werden Vorsatz und Schuld, Absicht und Wohl des Handelnden, das Gute und das Gewissen behandelt. Aber aus diesen Gegenstzen vermag sich nach Hegel die subjektive Selbstbestimmung nicht herauszufinden. Eine Ethik im Kantischen Sinne als Wissenschaft des Sollens, welche sittliche Gebote, gipfelnd in einem obersten Sittengesetze, aufstellte, erkennt Hegel nicht an, sondern nur eine solche des Seins. Die subjektive Moralitt gilt ihm nicht als etwas Selbstndiges - sie wird vielmehr in ihrer Isolierung willkrlich und bse -, sondern nur als Durchgangspunkt zu der Synthese von Legalitt und Moralitt, der objektiven

3. Sittlichkeit in Familie, brgerlicher Gesellschaft und Staat.

a) Aus dem sittlichen Charakter des Familienlebens werden die Grundstze fr die Ehe, das Erbrecht und die Kindererziehung deduziert.

b) In der brgerlichen Gesellschaft - ein aus Hegels Philosophie spter in den Marxismus ( 74) bergegangener und dort viel angewandter Begriff - ist letzter Zweck das Interesse des Einzelnen, das den Staat nur fr den Schutz und die Sicherheit des Eigentums und der persnlichen Freiheit in Anspruch nimmt. Die Lehre von der brgerlichen Gesellschaft behandelt daher die Staatskonomie nur als das System der Interessen und Bedrfnisse, ferner die Rechtspflege (ffentlichkeit und Schwurgerichte werden gefordert) und die sozialen Funktionen der Polizei (heute: inneren Staatsverwaltung, Regierung) einer-, der Korporationen (einer Art freier Znfte) anderseits. Die Vollendung der objektiven Sittlichkeit stellt sich erst

c) im Staate dar, der dem vom Geiste der Antike erfllten Philosophen geradezu als die Verwirklichung der sittlichen Idee oder der Freiheit, als das an und fr sich Vernnftige, als der absolute Selbstzweck, ja in seinem frheren System der Sittlichkeit sogar als die absolut hchste Erscheinungsform des Geistes berhaupt gilt. Das Leben im Staate ist die absolute Sittlichkeit und zugleich absolute Wahrheit, Bildung, Uneigenntzigkeit, hchste Schnheit und Freiheit, ja das Gttliche, absolut, reell, existierend, seiend Allen Wert, den der Mensch hat, alle geistige Wirklichkeit hat er allein durch den Staat, den er daher wie ein Irdisch-Gttliches (!) verehren soll, whrend jenem das Schicksal des Individuums vllig gleichgltig ist. Der Staat beansprucht unbedingte Autoritt und ist auf seinem Gebiete durchaus selbstndig, auch der Kirche gegenber, die er allerdings in seinem eigenen Interesse schtzen und frdern wird. Zwar soll der Staat die Organisation der Freiheit sein, doch merkt man davon in der konstitutionellen Erbmonarchie, die Hegel fr die beste Verfassung hlt, nicht viel. Das Volk erhlt nur eine sehr bescheidene Teilnahme am Staatsleben in den Stnden zugewiesen; dagegen wird groer Wert auf das Institut des erblichen Monarchen gelegt, der die lebendig gewordene Gattungsvernunft in seiner geheiligten Person reprsentiert; man mu jemand haben, der den Punkt auf das i setzt Dieser ganze Staatsorganismus ist nun aber keineswegs ein sittliches Ideal, etwa im Sinne Kants. Es wird zwar auch hier wieder genug aus Begriffen a priori abgeleitet, aber doch unter deutlichem Hinblick auf den bestehenden preuischen Staat des Jahres 1821. Das Ergrnden des Vernnftigen besteht in der Erfassung des Gegenwrtigen. Was vernnftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernnftig: diesen berchtigten Satz lie Hegel in der Vorrede zu seiner Rechtsphilosophie mit gesperrten Lettern drucken. Freilich lt sich damit nicht viel weniger als alles beweisen, wenn man die Vernunft im Hegelschen Sinne als die Notwendigkeit des geschichtlichen Entwicklungsprozesses fat, und seine Schler gingen denn auch, wie wir noch sehen werden, nach den verschiedensten Richtungen auseinander. Fr Hegel selbst aber waren die Besten des platonischen Idealstaates zur preuischen Bureaukratie geworden; die Regierung liegt, nchst dem Monarchen, in der Beamtenwelt Dem inneren Staatsrecht wird das uere, als die Lehre von dem Verhltnis des Staates zu anderen Staaten, gegenbergestellt, denn die volle Verwirklichung des objektiven Geistes zeigt sich nur in der Weltgeschichte. Damit geht die Rechtsphilosophie in

4. die Philosophie der Geschichte ber, die zu den glnzendsten Partien des Hegelschen Systems gehrt. Die Vernunft beherrscht die Welt, so auch die Weltgeschichte, in der es also vernnftig zugeht. Sie ist nicht so ohnmchtig, es nur bis zum Sollen, zum bloen Ideal eines Kant oder Schiller zu bringen, sondern sie ist, ist die Wirklichkeit selbst. Die Idee ist das Wahre, Ewige, schlechthin Mchtige, das sich in der Welt offenbart. Der allgemeine oder Weltgeist bringt in den Schicksalen und Taten der besonderen Vlker oder Staaten - denn unser Philosoph fat die Geschichte wesentlich als politische auf - sukzessiv sich selbst hervor und bt sein Recht (und sein Recht ist das allerhchste) an ihnen in der Weltgeschichte als dem Weltgerichte, aus Die einzelnen Volksgeister und hervorragenden Persnlichkeiten sind nur Werkzeuge in der Hand des Weltgeistes, um dessen Thron sie als die Vollbringer seiner Verwirklichung und als Zeugen seiner Herrlichkeit stehen, in der Regel, ohne, dass sie selbst es wissen; denn das ist die List der Vernunft zu nennen, dass sie die Leidenschaften der Menschen fr sich wirken lt Hegel ist trotz seiner Konstruktionssucht keineswegs blind gegen die partikularen Interessen und selbstischen Absichten der Einzelnen. Die Geschichte erklren heit ihm die Leidenschaften der Menschen, ihr Genie, ihre wirkenden Krfte enthllen, deren sich die gttliche Vorsehung bedient, um ihren Plan, d.h. den absoluten, vernnftigen Endzweck der Welt zu verwirklichen. Nichts Groes in der Welt ist ohne Leidenschaft vollbracht worden. Die Idee ist der Zettel, die Leidenschaften sind der Einschlag des groen Teppichs der vor uns ausgebreiteten Weltgeschichte. Die konkrete Mitte und Vereinigung beider ist die sittliche Freiheit im Staate. In jedem Zeitalter bernimmt ein Volk die geistige Fhrung und bringt damit zugleich die betreffende Stufe des Weltgeistes zum Ausdruck, bis es seine Mission erfllt hat und ein neues an seine Stelle tritt. So gibt es vier groe Perioden der Geschichte, die wieder in ihre Unterabschnitte zerfallen: die orientalische, griechische, rmische und germanische Welt. Sie entsprechen dem Knaben-, Jnglings-, Mannes- und - Greisenalter der Menschheit, denn das Greisenalter des Geistes ist vollkommene Reife, in der er nach Vollendung seines Lebenslaufs in sich selbst zurckgeht.*) Der Orient kennt nur einen Freien, die Antike einige, die germanische Welt alle als Freie; denn die Weltgeschichte ist fr Hegel, trotz seiner konservativen Staatsgesinnung, nichts als die Entwicklung des Begriffs der Freiheit.

Fr uns Jetztlebende ist diese ganze konstruktive, flschlich als allein philosophisch bezeichnete Art der Geschichtsschreibung (in der es z.B. vom Schiepulver heit: Die Menschheit bedurfte seiner, und alsobald war es da!) kaum ertrglich. Aber fr die damalige Zeit war Hegels geistreiche, den tieferen Zusammenhang der Ereignisse zu begreifen suchende, den historischen Entwicklungsproze betonende und das Gerippe der spekulativen Formeln immerhin doch mit dem Fleisch und Blut des Tatschlichen umkleidende Geschichtsbetrachtung ein Fortschritt gegenber der kleinlichen Auffassung der sogenannten pragmatischen Geschichtsschreibung und dem unhistorischen Rationalismus der Aufklrungszeit.

 

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*) Einen verwandten Gedanken enthlt die bekannte uerung ber die Aufgabe der Philosophie am Schlsse der Vorrede zur Rechtsphilosophie: Wenn die Philosophie ihr Grau in. Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau lt sie sich nicht verjngen, sondern nur erkennen; die Eule der Minerva beginnt erst in der eintretenden Dmmerung ihren Flug (a. a. O. S. 20 f.).


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Seite zuletzt aktualisiert: 31.10.2006 
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