
Religise Verwerfung des Zinsnehmens
In fast allen ethischen Lebensreglementierungen kehrt nun auf konomischem Gebiet als Ausflu dieser zentralen Gesinnung die Verwerfung des Zinses wieder. Gnzlich fehlt sie in der religisen Ethik auerhalb des Protestantismus nur da, wo, wie im Konfuzianismus, diese eine reine Weltanpassung geworden ist oder, wie in der altbabylonischen Ethik und in den antiken Mittelmeerethiken, das Stadtbrgertum, insbesondere der stadtsssige und am Handel interessierte Adel die Entwicklung einer durchgreifenden karitativen Ethik berhaupt verhindert. In den indischen religisen Rechtsbchern gilt wenigstens fr die beiden hchsten Kasten das Zinsnehmen als verpnt. Bei den Juden unter Volksgenossen, im Islm und im alten Christentum zunchst unter Glaubensbrdern, dann unbedingt. Im Christentum ist das Zinsverbot als solches vielleicht nicht ursprnglich. Gott wird nicht vergelten, wo man ohne Risiko leiht, so wird bei Jesus die Vorschrift: auch den Unbemittelten zu leihen, motiviert. Aus dieser Stelle hat dann ein Leseund bersetzungsfehler das Verbot des Zinses gemacht (.de`. statt .d..a a pe.p....te., daraus die Vulgata: nihil inde sperantes). Der ursprngliche Grund der Zinsperhorreszierung liegt durchweg in dem Bittleistungscharakter des primitiven Notdarlehns, welcher den Zins unter Brdern als Versto gegen die Nothilfepflicht erscheinen lassen mute. Fr die steigende Einschrfung des Verbots im Christentum unter ganz anderen Bedingungen aber waren teilweise andere Motive magebend. Nicht etwa das Fehlen des Kapitalzinses infolge der allgemeinen Bedingungen der Naturalwirtschaft, deren Widerspiegelung angeblich das Verbot (nach geschichts- materialistischer Schablone) sein sollte. Denn wir sehen gerade im Gegenteil, da die christliche Kirche und ihre Diener, einschlielich des Papstes, selbst im frhen Mittelalter, also gerade im Zeitalter der Naturalwirtschaft, ganz unbedenklich Zins genommen und erst recht ihn geduldet haben, und da vielmehr fast genau parallel mit dem Beginn der Entwicklung wirklich kapitalistischer Verkehrsformen und speziell des Erwerbskapitals im berseehandel die kirchliche Verfolgung des Darlehnszinses entstand und immer schrfer einsetzte. Es handelt sich also um einen prinzipiellen Kampf der ethischen mit der konomischen Rationalisierung der Wirtschaft. Erst im 19. Jahrhundert mute die Kirche, wie wir sahen, den nunmehr unabnderlichen Tatsachen gegenber das Verbot in der frher erwhnten Art beseitigen.