
Politische Verbandsgtter und Lokalgtter
Wo diese religise Gebundenheit der Hausgemeinschaft und des Geschlechts besteht, da knnen umfassendere, insbesondere politische, Vergesellschaftungen nur den Charakter 1. entweder einer sakral geweihten Konfderation von (wirklichen oder fiktiven) Sippen oder 2. einer patrimonialen, nach Art einer abgeschwchten Hausherrschaft konstruierten Herrschaft eines (kniglichen) Grohaushalts ber diejenigen der Untertanen haben. Im zweiten Fall ist die Konsequenz, da die Ahnen, numina, genii oder persnliche Gtter jenes mchtigsten Haushalts neben die Hausgtter der Untertanenhaushalte treten und die Stellung des Herrschers sakral legitimieren. Das letztere ist in Ostasien, in China in Kombination mit der Monopolisierung des Kults der hchsten Naturgeister fr den Kaiser als Oberpriester, der Fall. Die sakrale Rolle des genius des rmischen Princeps sollte, mit der dadurch bedingten universellen Aufnahme der kaiserlichen Person in den Laienkult, hnliches leisten. Im ersten Fall entsteht dagegen ein Sondergott des politischen Verbandes als solchen. Ein solcher war Jahve. Da er ein Konfderationsgott, nach der berlieferung ursprnglich ein solcher des Bundes der Juden und Midianiter war, fhrte zu der so beraus wichtigen Konsequenz, da seine Beziehung zum israelitischen Volk, welches ihn zugleich mit der politischen Konfderation und der sakralrechtlichen Ordnung seiner sozialen Verhltnisse durch Eidschwur angenommen hatte, als ein berth, ein von Jahve oktroyiertes und durch Unterwerfung akzeptiertes Vertragsverhltnis galt, aus dem rituelle, sakralrechtliche und sozialethische Pflichten der menschlichen, aber auch sehr bestimmte Verheiungen des gttlichen Partners folgten, an deren Unverbrchlichkeit ihn, in den einem Gott von ungeheurer Machtflle gegenber gebotenen Formen, zu mahnen man sich berechtigt fhlen durfte. Der ganz spezifische Verheiungscharakter der israelitischen Religiositt, in dieser Intensitt trotz noch so vieler sonstiger Analogien in keiner anderen wiederkehrend, hatte hier seine erste Wurzel. Die Erscheinung dagegen, da eine politische Verbandsbildung die Unterstellung unter einen Verbandsgott bedingt, ist universell. Der mittellndische Synoikisms ist, wenn nicht notwendig die erstmalige Schaffung, so die Neukonstituierung einer Kultgemeinschaft unter einer Polisgottheit. Die Polis ist zwar die klassische Trgerin der wichtigen Erscheinung des politischen Lokalgottes, keineswegs [ jedoch] die einzige. Im Gegenteil hat in aller Regel jeder politische Dauerverband seinen Spezialgott, der den Erfolg des politischen Verbandshandelns verbrgt. Er ist bei voller Entwicklung durchaus exklusiv nach auen. Er nimmt, im Prinzip wenigstens, nur von den Verbandsgenossen Opfer und Gebete an. Wenigstens sollte er es tun. Da man dessen nicht vllig sicher sein kann, so ist sehr oft der Verrat der Art, ihn wirksam zu beeinflussen, streng verpnt. Der Fremde ist eben nicht nur politischer, sondern auch religiser Ungenosse. Auch der an Namen und Attributen gleiche Gott des fremden Verbandes ist nicht identisch mit dem des eigenen. Die Juno der Vejienter ist nicht die Juno der Rmer, so wenig wie fr den Neapolitaner die Madonna der einen Kapelle die der anderen ist: die eine verehrt, die andere verachtet und beschimpft er, wenn sie Konkurrenten hilft. Oder er sucht, sie diesen abspenstig zu machen. Man verspricht den Gttern des Feindes Aufnahme und Verehrung im eigenen Land, wenn sie die Feinde verlassen (evocare Deos), wie es z.B. Camillus vor Veji tat. Oder man stiehlt oder erobert die Gtter. Nur lassen sich das nicht alle gefallen. Die eroberte Lade Jahves bringt Plagen ber die Philister. In aller Regel ist der eigene Sieg auch der Sieg des eigenen strkeren Gottes ber den fremden schwcheren Gott. Nicht jeder politische Verbandsgott ist ein an den Sitz der Leitung des Verbandes rein rtlich gebundener Lokalgott. Die Darstellung der Wstenwanderung Israels lt ihn mit dem Volke und vor ihm her ziehen, ebenso wie die Laren der rmischen Familie den Ort mit dieser wechseln. Und im Widerspruch mit jener Darstellung es gilt als ein Spezifikum Jahves, da er ein aus der Ferne, nmlich vom Sinai her, den er als Vlkergott bewohnt, wirkender, nur in den Kriegsnten des Volkes mit den Heerscharen (Zebaoth) im Gewittersturm heranziehender Gott ist. Man nimmt wohl mit Recht an, da diese spezifische, aus der Annahme eines fremden Gottes durch Israel folgende Qualitt der Fernwirkung mitbeteiligt war bei der Entwicklung der Vorstellung von Jahve als dem universellen, allmchtigen Gott berhaupt. Denn in aller Regel ist die Qualitt eines Gottes als Lokalgott und auch die exklusive Monolatrie, welche er zuweilen von seinen Anhngern in Anspruch nimmt, keineswegs der Weg zum Monotheismus, sondern umgekehrt oft eine Strkung des Gtterpartikularismus. Und umgekehrt bedeutet die Entwicklung der Lokalgtter eine ungemeine Strkung des politischen Partikularismus. Zumal auf dem Boden der Polis. Exklusiv nach auen, wie eine Kirche gegen die andere, jeder Bildung eines durch die verschiedenen Verbnde hindurchgreifenden einheitlichen Priestertums absolut hinderlich, bleibt sie unter seiner Herrschaft im Gegensatz zu unserem als Anstalt gedachten Staat ein ganz wesentlich persnlicher Verband von Kultgenossen des Stadtgottes, seinerseits wieder gegliedert in persnliche Kultverbnde von Stammes-, Geschlechts- und Hausgottheiten, die gegeneinander wiederum exklusiv sind in bezug auf ihre Spezialkulte. Exklusiv aber auch nach innen, gegen diejenigen, welche auerhalb all dieser Spezialkultverbnde der Sippen und Huser stehen. Wer keinen Hausgott (Zeus Herkaios) hat, ist in Athen amtsunfhig, wie in Rom, wer nicht zu dem Verband der patres gehrt. Der plebejische Sonderbeamte (trib. plebis) ist nur durch menschlichen Eidschwur gedeckt (sacro sanctus), hat keine Auspicien und daher kein legitimes imperium, sondern eine potestas. Den Hchstgrad von Entwicklung erreicht die lokale Ortsbindung der Verbandsgottheit da, wo das Gebiet des Verbandes als solches als dem Gott spezifisch heilig gilt. So zunehmend Palstina dem Jahve, derart, da die Tradition den in der Fremde Wohnenden, der an seinem Kultverband teilnehmen und ihn verehren will, sich einige Fuhren palstinensischer Erde holen lt.
Die Entstehung von eigentlichen Lokalgttern ist ihrerseits an die feste Siedlung nicht nur, sondern auch an weitere, den lokalen Verband zum Trger politischer Bedeutsamkeiten stempelnde, Voraussetzungen geknpft. Zur vollen Entwicklung gelangte er [d.h. der Typus des Lokalverbandes und seines Lokalgottes] normalerweise auf dem Boden der Stadt als eines vom Hofhalt und [von der] Person des Herrschers unabhngig bestehenden politischen Sonderverbandes mit korporativen Rechten. Daher nicht in Indien, Ostasien, Iran und nur in geringem Mae, als Stammesgott, in Nordeuropa. Dagegen auerhalb des Gebietes der rechtlichen Stdteorganisationen in gypten, schon im Stadium der zoolatrischen Religiositt, fr die Gaueinteilung. Von den Stadtstaaten aus griff die Lokalgottheit auf Eidgenossenschaften wie die der Israeliten, Aitoler usw. ber, die an ihrem Vorbild orientiert sind. Ideengeschichtlich ist diese Auffassung des Verbandes als lokalen Kulttrgers ein Zwischenglied zwischen der rein patrimonialen Betrachtung des politischen Gemeinschaftshandelns und dem rein sachlichen Zweckverbands- und Anstaltsgedanken etwa der modernen Gebietskrperschafts-Idee.
Nicht nur die politischen Verbnde, sondern ebenso die beruflichen Vergesellschaftungen haben ihre Spezialgottheiten oder Spezialheiligen. Sie fehlen im vedischen Gtterhimmel noch ganz, entsprechend dem Zustand der Wirtschaft. Dagegen der altgyptische Schreibergott ist ebenso Zeichen des Aufstiegs der Brokratisierung wie die ber die ganze Erde verbreiteten Spezialgtter und -heiligen fr Kaufleute und alle Arten von Gewerben die zunehmende Berufsgliederung anzeigen. Noch im 19. Jahrhundert setzte das chinesische Heer die Kanonisierung seines Kriegsgottes durch: ein Symptom fr die Auffassung des Militrs als eines gesonderten Berufs neben anderen. Im Gegensatz zu den Kriegsgttern der mittellndischen Antike und der Meder, die stets groe Nationalgtter sind.