Markt
(Unvollendet)


Allen bisher besprochenen Gemeinschaftsgebilden, welche regelmig nur eine partielle Rationalisierung ihres Gemeinschaftshandelns in sich schlieen, im brigen aber in ihrer Struktur hchst verschieden geartet sind, mehr oder minder amorph oder vergesellschaftet, mehr oder minder kontinuierlich oder diskontinuierlich, mehr oder minder offen oder geschlossen, tritt nun als der [Arche-]Typos alles rationalen Gesellschaftshandelns die Vergesellschaftung durch Tausch auf dem Markt gegenber. Von einem Markt soll gesprochen werden, sobald auch nur auf einer Seite eine Mehrheit von Tauschreflektanten um Tauschchancen konkurrieren. Da sie sich rtlich auf dem Lokalmarkt, Fernverkehrsmarkt (Jahrmarkt, Messe), Kaufmannsmarkt (Brse) zusammenfinden, ist nur die konsequenteste Form der Marktbildung, welche allerdings allein die volle Entfaltung der spezifischen Erscheinung des Markts: des Feilschens, ermglicht. Da die Errterung der Marktvorgnge den wesentlichen Inhalt der Sozialkonomik bildet, sind sie hier nicht darzustellen. Soziologisch betrachtet, stellt der Markt ein Mit- und Nacheinander rationaler Vergesellschaftungen dar, deren jede insofern spezifisch ephemer ist, als sie mit der bergabe der Tauschgter erlischt, sofern nicht etwa bereits eine Ordnung oktroyiert ist, welche den Tauschenden ihren Tauschgegnern gegenber die Garantie des rechtmigen Erwerbs des Tauschgutes (Eviktionsgarantie) auferlegt. Der realisierte Tausch konstituiert eine Vergesellschaftung nur mit dem Tauschgegner. Das vorbereitende Feilschen aber ist stets ein Gemeinschaftshandeln, insofern die beiden Tauschreflektanten ihre Angebote an dem potentiellen Handeln unbestimmt vieler realer oder vorgestellter mitkonkurrierender anderer Tauschinteressenten, nicht nur an dem des Tauschgegners, orientieren, und um so mehr, je mehr dies geschieht. Jeder Tausch mit Geldgebrauch (Kauf) ist berdies Gemeinschaftshandeln kraft der Verwendung des Geldes, welches seine Funktion lediglich kraft der Bezogenheit auf das potentielle Handeln anderer versieht. Denn da es genommen wird, beruht ausschlielich auf den Erwartungen, da es seine spezifische Begehrtheit und Verwendbarkeit als Zahlungsmittel bewahren werde. Die Vergemeinschaftung kraft Geldgebrauchs ist der charakteristische Gegenpol jeder Vergesellschaftung durch rational paktierte oder oktroyierte Ordnung. Es wirkt vergemeinschaftend kraft realer Interessenbeziehungen von aktuellen und potentiellen Markt- und Zahlungsinteressenten, da das Resultat: bei Vollentwicklung die sog. Geldwirtschaft, die sehr spezifischer Art ist, sich so verhlt, als ob eine auf seine Herbeifhrung abgezweckte Ordnung geschaffen worden wre. Dies eben ist die Konsequenz davon, da innerhalb der Marktgemeinschaft der Tauschakt, zumal aber der Geldtauschakt, sich nicht isoliert an dem Handeln des Partners, sondern, je rationaler er erwogen wird, desto mehr an dem Handeln aller potentiellen Tauschinteressenten orientiert. Die Marktgemeinschaft als solche ist die unpersnlichste praktische Lebensbeziehung, in welche Menschen miteinander treten knnen. Nicht weil der Markt einen Kampf unter den Interessenten einschliet. Jede, auch die intimste, menschliche Beziehung, auch die noch so unbedingte persnliche Hingabe ist in irgendeinem Sinn relativen Charakters und kann ein Ringen mit dem Partner, etwa um dessen Seelenrettung, bedeuten. Sondern weil er spezifisch sachlich, am Interesse an den Tauschgtern und nur an diesen, orientiert ist. Wo der Markt seiner Eigengesetzlichkeit berlassen ist, kennt er nur Ansehen der Sache, kein Ansehen der Person, keine Brderlichkeits- und Piettspflichten, keine der urwchsigen, von den persnlichen Gemeinschaften getragenen menschlichen Beziehungen. Sie alle bilden Hemmungen der freien Entfaltung der nackten Marktvergemeinschaftung und deren spezifische Interessen wiederum die spezifische Versuchung fr sie alle. Rationale Zweckinteressen bestimmen die Marktvorgnge in besonders hohem Mae, und rationale Legalitt, insbesondere: formale Unverbrchlichkeit des einmal Versprochenen, ist die Qualitt, welche vom Tauschpartner erwartet wird und den Inhalt der Marktethik bildet, welche in dieser Hinsicht ungemein strenge Auffassungen anerzieht: in den Annalen der Brse ist es fast unerhrt, da die unkontrollierteste und unerweislichste, durch Zeichen geschlossene Vereinbarung gebrochen wird. Eine solche absolute Versachlichung widerstrebt, wie namentlich Sombart wiederholt in oft glnzender Form betont hat, allen urwchsigen Strukturformen menschlicher Beziehungen. Der freie, d.h. der durch ethische Normen nicht gebundene Markt mit seiner Ausnutzung der Interessenkonstellation und Monopollage und seinem Feilschen gilt jeder Ethik als unter Brdern verworfen. Der Markt ist in vollem Gegensatz zu allen anderen Vergemeinschaftungen, die immer persnliche Verbrderung und meist Blutsverwandtschaften voraussetzen, jeder Verbrderung in der Wurzel fremd. Der freie Tausch findet zunchst nur nach auerhalb der Nachbargemeinschaft und aller persnlichen Verbnde statt; der Markt ist eine Beziehung zwischen Orts-, Bluts- und Stammgrenzen, ursprnglich die einzige formell friedliche Beziehung zwischen ihnen. Einen Handel mit der Absicht, Tauschgewinn zu erzielen, kann es ursprnglich zwischen Gemeinschaftsgenossen nicht geben, wie er ja auch unter ihnen, in Zeiten agrarischer Eigenwirtschaften, kein Bedrfnis ist. Eine der charakteristischen Formen unentwickelten Handels: der stumme Tausch Tausch unter Vermeidung persnlicher Berhrung, bei dem das Angebot durch Niederlegung von Waren an blicher Stelle, das Gegenangebot ebenso, das Feilschen durch Vermehrung der beiderseits angebotenen Objekte erfolgt, bis eine Partei entweder unbefriedigt abzieht oder befriedigt die Waren des Gegners mitnimmt bringt den Gegensatz gegen die persnliche Verbrderung drastisch zum Ausdruck. Die Garantie der Legalitt des Tauschpartners beruht letztlich auf der beiderseits normalerweise mit Recht gemachten Voraussetzung, da jeder von beiden an der Fortsetzung der Tauschbeziehungen, sei es mit diesem, sei es mit anderen Tauschpartnern auch fr die Zukunft ein Interesse habe, daher gegebene Zusagen halten und mindestens eklatante Verletzungen von Treu und Glauben unterlassen werde. Soweit jenes Interesse besteht, gilt der Satz: honesty is the best policy, der natrlich keineswegs universale rationale Richtigkeit und daher auch schwankende empirische Geltung besitzt, die hchste natrlich fr rationale Betriebe mit dauernd gegebenem Kundenkreis. Denn auf dem Boden fester, und daher einer Verknpfung mit gegenseitiger persnlicher Wrdigung in bezug auf die ethischen Marktqualitten fhiger, Kundschaftsverhltnisse knnen die Tauschbeziehungen, getragen von dem Interesse der Beteiligten, den Charakter des schrankenlosen Feilschens am leichtesten wieder zugunsten einer im eigenen Interesse relativen Beschrnkung der Preisschwankungen und der Ausnutzung der Augenblickskonstellation abstreifen. Die Einzelheiten der fr die Preisbildung wichtigen Konsequenzen gehren nicht hierher. Der feste, d.h. der fr alle Abnehmer gleiche Preis und die strikte Reellitt sind nicht nur den regulierten lokalen Nachbarschaftsmrkten des Mittelalters im Okzident in spezifisch hohem Grade und im Gegensatz zum Orient und fernen Osten eigen, sondern sind auerdem eine Voraussetzung und dann auch wieder Produkt eines bestimmten Stadiums kapitalistischer, nmlich der frhkapitalistischen Wirtschaft. Sie fehlen, wo dies Stadium nicht mehr besteht. Sie fehlen ferner allen denjenigen Stnden und anderen Gruppen, welche nicht regelmig und aktiv, sondern nur gelegentlich und passiv am Tausch beteiligt sind. Der Satz: caveat emptor gilt z.B. erfahrungsgem am meisten fr den Verkehr mit feudalen Schichten oder etwa beim Pferdekauf unter Kameraden von der Kavallerie, wie jeder Offizier wei. Die spezifische Marktethik ist ihnen fremd, der Handel fr ihre Vorstellung wie fr den buerlichen Nachbarverband ein- fr allemal identisch mit einem Gebaren, bei dem die Frage lediglich die ist, wer betrogen wird.

Typische Schranken des Marktes sind durch sakrale Tabuierungen oder durch stndisch monopolistische Vergesellschaftungen, welche den Gtertausch nach auen unmglich machen, gegeben. Gegen diese Schranken brandet nun unausgesetzt die Marktgemeinschaft an, deren bloe Existenz die Versuchung zur Teilnahme an ihren Gewinnchancen enthlt. Ist der Appropriationsproze in einer monopolistischen Gemeinschaft einmal so weit fortgeschritten, da sie nach auen geschlossen ist, sind also der Grund und Boden oder die Marknutzungsrechte in einer Dorfgemeinschaft definitiv und erblich appropriiert, so entsteht mit steigender Geldwirtschaft, welche steigende Differenzierung der durch indirekten Tausch zu befriedigenden Bedrfnisse und eine Existenz losgelst vom Bodenbesitz ermglicht, ein normalerweise steigendes Interesse der einzelnen Beteiligten daran, den appropriierten Besitz auch nach auen hin durch Tausch meistbietend verwerten zu knnen. Genau wie etwa Mitteilhaber einer ererbten Fabrik auf die Dauer fast stets zur Aktiengrndung schreiten, um ihre Anteile frei veruern zu knnen. Und von auen her andererseits verlangt eine entstehende kapitalistische Erwerbswirtschaft, je mehr sie erstarkt, desto mehr die Mglichkeit, sachliche Produktionsmittel und Arbeitsleistungen auf dem Markt, ungehemmt durch sakrale oder stndische Bindung, einhandeln [zu knnen] und ihre Absatzchancen von den Schranken stndischer Absatzmonopole befreit zu sehen. Die kapitalistischen Interessenten sind solange Interessenten der zunehmenden Erweiterung des freien Marktes, bis es einigen von ihnen gelingt, entweder durch Einhandelung von Privilegien aus der Hand der politischen Gewalt, oder lediglich kraft ihrer Kapitalmacht ihrem Gterabsatz oder auch fr die Gewinnung ihrer sachlichen Produktionsmittel Monopole zu erringen und nun ihrerseits den Markt zu schlieen. Der vollen Appropriation aller sachlichen Produktionsmittel folgt daher, wenn die Interessenten des Kapitalismus in der Lage sind, die den Gterbesitz und die Art seiner Verwertung regulierenden Gemeinschaften zugunsten ihrer Interessen zu beeinflussen oder wenn innerhalb stndischer Monopolgemeinschaften die Interessen an der Verwertung des appropriierten Besitzes auf dem Markt die bermacht gewinnen, zunchst die Sprengung der stndischen Monopole. Ferner die Beschrnkung der durch den Zwangsapparat der den Gterbesitz regulierenden Gemeinschaft garantierten erworbenen und erwerbbaren Rechte lediglich auf sachliche Gter und Ansprche aus Schuldverhltnissen mit Einschlu vereinbarter Arbeitsleistungen. Dagegen werden alle anderen Appropriationen, insbesondere alle Kundschaftsappropriationen und stndischen Absatzmonopole, vernichtet. Dies ist der Zustand, den wir freie Konkurrenz nennen und der solange dauert, bis andere: kapitalistische Monopole, auf dem Markt durch die Macht des Besitzes errungen, an seine Stelle treten. Diese kapitalistischen Monopole aber unterscheiden sich von den stndischen durch ihre rein konomisch rationale Bedingtheit. Die stndischen Monopole schlieen durch Beschrnkung entweder der Verkaufsmglichkeit berhaupt, oder der zulssigen Verkaufsbedingungen den Marktmechanismus mit seinem Feilschen und vor allem mit seiner rationalen Kalkulation innerhalb ihres Machtbereichs aus. Die durch die Macht des Besitzes allein bedingten Monopole dagegen beruhen gerade umgekehrt auf rationaler Monopolistenpolitik, also auf einer durch rationalen Kalkl geleiteten Beherrschung der mglicherweise formell gnzlich frei bleibenden Marktvorgnge. Die sakralen, stndischen und traditionellen Gebundenheiten sind die allmhlich beseitigten Schranken der rationalen Marktpreisbildung, die rein konomisch bedingten Monopole sind umgekehrt deren letzte Konsequenz. Die stndischen Monopolisten behaupten ihre Macht gegen den Markt, schrnken ihn ein, der rationale konomische Monopolist herrscht durch den Markt. Wir wollen diejenigen Interessenten, deren konomische Lage sie in den Stand setzt, vermge der formalen Marktfreiheit zur Macht zu gelangen, die Marktinteressenten nennen.

Ein konkreter Markt kann einer autonom von den Marktbeteiligten vereinbarten oder einer von den verschiedensten Gemeinschaften, namentlich von politischen oder religisen Verbnden oktroyierten Ordnung unterworfen sein. Soweit diese nicht eine Einschrnkung der Marktfreiheit, d.h. des Feilschens und Konkurrierens, enthlt oder Garantien fr die Innehaltung der Marktlegalitt, die Art der Zahlungen und Zahlungsmittel festsetzt, bezweckt sie in Epochen interlokaler Unsicherheit vor allem die Gewhrleistung des Marktfriedens, dessen Garantie, da der Markt ursprnglich eine Vergesellschaftung mit Ungenossen, also Feinden, ist, zunchst regelmig, ebenso wie die vlkerrechtsartigen Kriegsbruche, gttlichen Mchten anheimgegeben wird. Sehr oft wird der Marktfrieden unter den Schutz eines Tempels gestellt, weiterhin pflegt aber dieser Friedensschutz vom Huptling oder Frsten zu einer Gebhrenquelle gemacht zu werden. Denn der Tausch ist die spezifisch friedliche Form der Gewinnung konomischer Macht. Selbstverstndlich kann er sich mit Gewaltsamkeit alternativ verbinden. Der Seefahrer der Antike und des Mittelalters nimmt sehr gern unentgeltlich, was er gewaltsam bekommen kann, und verlegt sich auf das friedliche Feilschen nur da, wo er dies entweder gegenber ebenbrtiger Macht tun mu oder im Interesse sonst gefhrdeter knftiger Tauschchancen es zu tun fr klug hlt. Die intensive Expansion der Tauschbeziehungen geht aber berall parallel mit einer relativen Befriedung. Die Landfrieden des Mittelalters stehen alle im Dienst von Tauschinteressen, und die Aneignung von Gtern durch freien, rein konomisch rationalen Tausch ist in der Form, wie Oppenheimer immer wieder betont hat, der begriffliche Gegenpol der Aneignung von Gtern durch Zwang irgendwelcher Art, am meisten: physischen Zwang, dessen geregelte Ausbung insbesondere fr die politische Gemeinschaft konstitutiv ist.


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Seite zuletzt aktualisiert: 28.10.2006 
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