Ahnenkult und Hauspriestertum


Die zunehmende objektive Bedeutung und subjektive Reflexion ber die typischen Bestandteile und Arten des Handelns fhren zu sachlicher Spezialisierung. Und zwar entweder in ganz abstrakter Art, wie bei den Gttern des Antreibens und vielen hnlichen in Indien, oder zu qualitativer Spezialisierung nach den inhaltlichen einzelnen Richtungen des Handelns, wie etwa Beten, Fischen, Pflgen. Das klassische Beispiel fr diese schon ziemlich abstrakte Form der Gtterbildung ist die hchste Konzeption des altindischen Gtterpantheons: Brahm, der Gebetsherr. Wie die Brahmanenpriester die Fhigkeit wirksamen Gebets, d.h. wirksamen magischen Gtterzwangs, monopolisiert haben, so monopolisiert nun dieser Gott wieder die Verfgung ber dessen Wirksamkeit und damit, konsequent weitergedacht, ber das allem religisen Handeln Wichtigste; er wird damit schlielich, wenn nicht der einzige, so doch der hchste Gott. In wesentlich unscheinbarerer Art hat in Rom Janus, als der Gott des richtigen Anfangs, der ber alles entscheidet, eine relativ universelle Bedeutung gewonnen. Es gibt aber, wie keinerlei individuelles Handeln, so auch kein Gemeinschaftshandeln, das nicht seinen Spezialgott htte und [seiner] auch, wenn die Vergesellschaftung dauernd verbrgt sein soll, bedrfte. Wo immer ein Verband oder eine Vergesellschaftung nicht als eine persnliche Machtstellung eines einzelnen Gewalthabers erscheint, sondern als ein Verband, da hat sie ihren besonderen Gott ntig. Das gilt zunchst fr die Verbnde des Hauses und der Sippe. Hier ist die Anknpfung an die Geister der (wirklichen oder fiktiven) Ahnen das Gegebene, dem die numina und Gottheiten des Herdes und Herdfeuers zur Seite treten. Das Ma von Bedeutung, welches ihrem vom Haupt des Hauses bzw. der gens zu vollziehenden Kult zukam, ist historisch hchst verschieden und von der Struktur und praktischen Bedeutung der Familie abhngig. In aller Regel geht eine Hochentwicklung speziell des huslichen Ahnenkults mit patriarchaler Struktur der Hausgemeinschaft parallel, weil nur diese das Haus zum Mittelpunkt auch der mnnlichen Interessen macht. Aber beides ist, wie schon das Beispiel Israels beweist, nicht schlechthin miteinander verknpft, denn es knnen die Gtter anderer, namentlich politischer oder religiser Verbnde, gesttzt auf die Macht ihrer Priester, den Hauskult und das Hauspriestertum des Familienhauptes weit zurckdrngen oder ganz vernichten. Wo deren Macht und Bedeutung ungebrochen dasteht, bildet sie natrlich ein auerordentlich starkes, die Familie und gens fest und nach auen streng exklusiv zusammenschlieendes und auch die inneren konomischen Verhltnisse der Hausgemeinschaften auf das tiefste beeinflussendes, streng persnliches Band. Alle rechtlichen Beziehungen der Familie, die Legitimitt der Ehefrau und des Erben, die Stellung der Hausshne zum Vater und der Brder zueinander, sind dann von hier aus mit determiniert und stereotypiert. Die religise Bedenklichkeit des Ehebruchs vom Standpunkt der Familie und Sippe aus liegt darin, da dadurch ein nicht Blutsverwandter in die Lage kommt, den Ahnen der Sippe zu opfern und dadurch deren Zorn gegen die Blutsverwandten zu erregen. Denn die Gtter und numina eines streng persnlichen Verbandes verschmhen die Opfer, welche von Unberechtigten dargebracht werden. Die starre Durchfhrung des Agnatenprinzips hngt sicher hiermit sehr stark zusammen, wo sie besteht. Ebenso alle anderen Fragen, welche die priesterliche Legitimation des Hausherrn angehen. Das Erbrecht, zumal das Einzelerbrecht des ltesten oder dessen Bevorzugung hat neben den militrischen und konomischen regelmig auch diese sakralen Motive. Vor allem die ostasiatische (chinesische und japanische) und im Okzident die rmische Hausgemeinschaft und Sippe verdanken die Erhaltung ihrer patriarchalen Struktur unter allem Wandel der konomischen Bedingungen ganz vornehmlich dieser sakralen Grundlage.


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Seite zuletzt aktualisiert: 25.10.2004 
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