
I. Der Inhalt des Sittengesetzes
In der Begrndung und Formulierung des Sittengesetzes hat sich die Notwendigkeit einer formalen Ethik ergeben. Aber bleibt dieselbe nicht leer, abstrakt, inhaltlos, wie ihre Gegner von jeher behauptet haben? Demgegenber kann aus der weiteren Entwicklung von Kants ethischer Systematik gezeigt werden, welch reichen Inhalt dieses scheinbar von aller Erfahrung losgelste, rein formale Sittengesetz in sich birgt.
1. Die allgemeine Gesetzgebung und die Idee der Menschheit. Es enthlt zunchst den Gedanken: Es gibt eine allgemeine Gesetzgebung, der alle Einzelmaximen weichen mssen. Und sie gilt jederzeit: von aller Ewigkeit her bis in alle Zukunft, solange vernnftige Wesen existieren.*) Die Vorstellung der bloen Form einer allgemeinen Gesetzgebung soll uns leiten; aller besondere Inhalt von Gtern, Tugenden oder Pflichten bleibt (als material) vorlufig ausgeschlossen, oder, wie die Kritik der Urteilskraft spter sagt, der innere moralische Wert einer Handlung besteht allein in ihrer formalen Beschaffenheit, nmlich in ihrer Unterordnung unter das Prinzip der Allgemeingltigkeit. Mit der Vorstellung einer allgemeinen Gesetzgebung aber hngt unmittelbar die Idee der Menschheit zusammen, die der Mensch als das Urbild seiner Handlungen in seiner Seele tragt, und die auch wohl geradezu mit dem Gesetz identifiziert wird; sie, die uns, wie wir noch sehen werden, in jeder Person die Menschheit achten lehrt. Denn das Sittengesetz ist als allgemeines Gesetz fr den Menschen als Vernunftwesen (s. vorige Anmerkung) gegeben. Und da der Mensch als vernnftiges Wesen im Zusammenhange mit anderen vernnftigen Wesen derselben Gattung lebt, so entsteht aus diesem Wechselverhltnis der Gedanke einer systematischen Verbindung verschiedener vernnftiger Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze, d.h. eines Reichs der Sitten Indem nun im formalen Sittengesetz die Vorstellung dieses idealen Reiches zur Maxime unseres Willens wird, bt sie auf unser Herz einen so viel mchtigeren Einflu als alle anderen Triebfedern, die man aus dem empirischen Felde aufbieten mag, dass sie im Bewutsein ihrer Wrde die letzteren verachtet und nach und nach ihrer Meister werden kann
2. Der Autonomie-Gedanke und die Idee der Persnlichkeit. Aber der Mensch ist nicht blo Objekt, sondern auch Subjekt, d. i. Schpfer des Sittengesetzes vermge der Autonomie seines Willens. Er bringt den reinen Willen durch die Vorstellung jener bloen Form einer allgemeinen Gesetzgebung selbst erst hervor. Aus einem bloen Untertan ist er jetzt zum jederzeit und allgemein gesetzgebenden Mitglied jenes Reichs der Sitten geworden. Der Selbstzwang, den er sich auferlegt, ist ein freier, das Gesetz findet von selbst im Gemte Eingang, sein Joch ist sanft und seine Last leicht; ja, das Gefhl der Freiheit in der Wahl des Endzwecks macht die Gesetzgebung sogar liebenswrdig. Auch die Einfachheit und Selbstverstndlichkeit des Sittengesetzes hngt mit dem Prinzip der Selbstgesetzgebung zusammen; was nach ihm zu tun sei, ist fr den gemeinsten Verstand ganz leicht und ohne Bedenken einzusehen, whrend die Heteronomie, d.h. fremde Mastbe, Weltkenntnis und viel Klugheit erfordern.
Diese Einfachheit mag in Vergleichung mit den groen und mannigfaltigen Forderungen, die daraus gezogen werden knnen, befremden, und doch erffnet gerade der in dem Grundsatz der Autonomie positiv gewendete Gedanke der transzendentalen Freiheit das ganze Feld der praktischen Erkenntnisse, das sich im Reiche der Sitten vor uns auftut. Die Idee der Menschheit wird nun, indem sie auf die eigene Person des autonomen Gesetzgebers zurckbezogen wird, zur Idee der Menschheit in mir, d.h. der Persnlichkeit. Das formale Sittengesetz enthllt dem Menschen sein eigentliches Selbst, seine bessere Person, seine Wrde. Die moralische Persnlichkeit ist im Unterschiede von der blo psychologischen Person die Freiheit eines vernnftigen Wesens unter moralischen Gesetzen Sie bildet in gewissem Sinne den Gipfelpunkt von Kants Ethik, denn sie ist die Antwort auf deren letzte Frage (pr. V. 105). Sie offenbart mir ein von der Tierheit und selbst von der ganzen Sinnenwelt unabhngiges Leben, eine Bestimmung, welche nicht auf Bedingungen und Grenzen dieses Lebens eingeschrnkt ist, sondern ins Unendliche geht (ebend. Beschlu).
Der Gedanke der allgemeinen und der Selbst Gesetzgebung, die Ideen der Menschheit und der Persnlichkeit verschmelzen sich endlich noch mit dem uns bereits aus 37 bekannten, aber nun aufs Moralische angewandten Zweckgedanken.
3. Das Reich der Zwecke und der Endzweck. Ordnung der Zwecke ist das eigentmliche Gebiet der Vernunft, die Ethik (im umfassendsten Sinne) das System der Zwecke der reinen praktischen Vernunft. Indem wir die endlose Reihe der Bedingungen unseres Wollens, d.h. eben der Zwecke durchmustern, erhebt sich immer ein neues Wozu? Jeder Zweck erweist sich in dieser Kausalitt des Wollens (K. nach Zwecken, K. der Freiheit) immer wieder als auf einen anderen bezglich, sonach als Mittel. Nur vor dem formalen Sittengesetze selbst erreicht dieser Progressus ein Ende, denn hier hat er das Unbedingte erreicht, das nicht mehr zu erklren ist; wir begreifen nur seine Unbegreiflichkeit (Schlu der Grundlegung), wir stehen beim Selbst- oder Endzweck. Dass dieser Endzweck, nmlich das unbedingte praktische Gesetz, seiner absoluten Notwendigkeit nach nicht weiter begreiflich gemacht werden kann, ist ein Vorwurf, den man der menschlichen Vernunft berhaupt machen mte. So existiert denn die vernnftige Natur oder, was dasselbe ist, der Mensch als vernnftiges Wesen (s. o.) als Zweck an sich selbst. In der ganzen Schpfung kann alles, was man will und worber man etwas vermag, auch blo als Mittel gebraucht werden; nur der Mensch und mit ihm jedes vernnftige Wesen ist Zweck an sich selbst. Daher mu die Menschheit in unserer Person, die sogar von der Gottheit niemals blo als Mittel gebraucht werden kann, ohne zugleich einen Zweck darzustellen, uns heilig sein, und das Sittengesetz erhlt nunmehr (Grundlegung 53 f.) die weitere Formulierung: Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals blo als Mittel brauchst.
In den Worten in der Person eines jeden anderen ist bereits die Mehrheit vernnftiger Wesen (Personen) als Selbstzweck mitgedacht. Das Reich der Sitten kann somit genauer bestimmt werden als ein Reich der Zwecke, weil die Gesetze desselben die Beziehung vernnftiger Wesen aufeinander als Zwecke und Mittel zur Absicht haben. Freilich ist ein solches Reich nur ein Ideal, aber doch eine brauchbare und erlaubte Idee, deren Verwirklichung wir anstreben sollen. Die Teleologie erwgt die Natur als ein Reich der Zwecke, die Moral ein mgliches Reich der Zwecke als ein Reich der Natur. Dort ist das Reich der Zwecke eine theoretische Idee zur Erklrung dessen, was da ist. Hier ist es eine praktische Idee, um das, was nicht da ist, aber durch unser Tun und Lassen wirklich werden kann, und zwar eben dieser Idee gem, zustande zu bringen (Grundlegung 62 A.). Das Naturgesetz wird so zum Typus des Sitten- oder Freiheitsgesetzes, die Natur der Sinnenwelt zum Typus der intelligibelen gemacht (wie dies die Typik der reinen praktischen Urteilskraft nher ausfhrt), damit das Gesetz der Freiheit auf Handlungen als Begebenheiten, die in der Sinnenwelt geschehen und also sofern zur Natur gehren angewandt werden kann.
Damit kommen wir von der reinen oder formalen Ethik, welche uns nunmehr die ganze sittliche Welt in ihrer Unermelichkeit erschlossen hat, zu ihrer Anwendung auf den empirischen Menschen.
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*) Die hufige Unterscheidung von Mensch und vernnftigem Wesen berhaupt will natrlich nicht die Existenz einer besonderen Engel- oder Geisterwelt begrnden, sondern hat den methodischen Sinn, dass das Sittengesetz nicht auf die menschliche Natur, sondern auf die Vernunft berhaupt sich grndet.