
II. Anwendung auf den empirischen Menschen
1. Unentbehrlichkeit einer angewandten Ethik. Ohne die Mglichkeit ihrer Anwendung htte die reine Ethik keinen Sinn. Eine angewandte Ethik oder moralische Anthropologie, wie Kant gewhnlich statt dessen sagt, kann nicht entbehrt, sie darf nur nicht vor jener vorausgeschickt oder mit ihr vermischt werden; aber sie gehrt zur Vollstndigkeit der Darstellung des Systems Ja, die Ethik hat sogar vor der Transzendental-Philosophie (der theoretischen Vernunft) den Vorteil, dass sie ihre Grundstze insgesamt auch in concreto, zusamt den praktischen Folgen, wenigstens in mglichen Erfahrungen geben kann (Kr. 453). Schon methodisch liegt in dem Begriff des Sollens die Mglichkeit des Wirkens. Die bloe Form eines Gesetzes, welches die Materie einschrnkt, mu zugleich ein Grund sein, diese Materie zum Willen hinzuzufgen. Der Mensch kann, was er soll, und wenn auch zwischen dem Naturbegriff und dem Freiheitsbegriff, der Welt des Sinnlichen und des bersinnlichen eine unbersehbare Kluft befestigt ist, so soll doch diese auf jene einen Einflu haben, nmlich der Freiheitsbegriff soll den durch seine Gesetze aufgegebenen Zweck in der Sinnenwelt wirklich machen Die Beziehung auf die psychologische Beschaffenheit, die seelisch-krperliche Organisation des Menschen mute bei der Begrndung der reinen Ethik abgelehnt werden, um ihr eine desto fruchtbarere Anwendung zu ermglichen.
Schon die Tatsache, dass Kants eigene literarische Ttigkeit sich nicht auf die Begrndung der reinen Ethik beschrnkt, sondern sich, sogar mit Vorliebe, der angewandten Ethik zugewandt hat, sollte ihn vor dem Verdachte bewahren, als ob er die Unentbehrlichkeit der letzteren verkannt htte. Ehe wir indes einen Blick auf die besonderen Anwendungen, d.h. seine Tugend- und Rechtslehre, seine Pdagogik, Geschichts- und Religionsphilosophie werfen ( 41), haben wir noch einige allgemeine Begriffe seiner angewandten Ethik zu kennzeichnen.
2. Der kategorische Imperativ, das Gefhl der Achtung und der Begriff der Pflicht. a) Wir haben einen sehr bekannten Begriff der Kantischen Ethik bisher noch gar nicht erwhnt: den kategorischen Imperativ. Das Sittengesetz kleidet sich in die Befehlsform (Handle usw.), weil es sich an den empirischen. Menschen mit allen seinen, zum Teil widerstrebenden, Gefhlen und Neigungen wendet. Imperative sind Formeln, das Verhltnis objektiver Gesetze des Wollens berhaupt zu der subjektiven Unvollkommenheit des Willens dieses oder jenes vernnftigen Wesens, z.B. des menschlichen Willens, auszudrcken. Sie gehren daher in das Gebiet der angewandten Ethik und werden deshalb in der Grundlegung ausfhrlich, in der Kr. d. pr. V. nur beilufig behandelt. Von den hypothetischen oder bedingten Imperativen, die nur Vorschriften der Klugheit (Geschicklichkeit) zur Erreichung bestimmter Zwecke, z.B. der eigenen Glckseligkeit, sind, unterscheidet sich der kategorische dadurch, dass er unmittelbar gebietet, weil er auf den unbedingten Zweck des formalen Sittengesetzes geht.
b) Alles Wollen des Menschen ist mit einem Gefhle, sei es der Lust oder der Unlust, verbunden. Indem sich nun das Sittengesetz vermittelst des kategorischen Imperativs an den Erfahrungsmenschen wendet, entsteht in diesem das merkwrdige, aus Lust und Unlust gemischte Doppelgefhl der Achtung. Der sinnliche Mensch in uns, das pathologisch affizierte Subjekt fhlt sich gedemtigt im Bewutsein seiner Unangemessenheit zur Idee: das Gefhl seines Unterworfenseins unter die Strenge des Gesetzes fhrt ein Gefhl des Zwanges, mithin der Unlust mit sich. Der moralische Mensch in uns dagegen, unser besseres Selbst fhlt sich erhoben, ja hingerissen in dem Bewutsein, dass er selbst der Schpfer dieses Gesetzes ist (s. oben I, 2), dass er nur der Gesetzgebung seiner eigenen Vernunft gehorcht; die Unterwerfung wird nun eine freie, der Zwang zum freien Selbstzwang. Hat man blo seinen Eigendnkel (nicht die wahre, vernnftige Selbstliebe) abgelegt, so kann man sich an der Herrlichkeit des Sittengesetzes nicht satt sehen, und die Seele glaubt sich in dem Mae selbst zu erheben, als sie das heilige Gesetz ber sich und ihre gebrechliche Natur erhaben sieht. Wir fhlen die Erhabenheit unserer Bestimmung in dem Gefhle jenes unerklrbaren Etwas in uns, das sich getrauen darf, mit allen Krften der Natur in dir und um dich in Kampf zu treten und sie, wenn sie mit deinen sittlichen Grundstzen in Streit kommen, zu besiegen Achtung ist, weil sie vom Sittengesetze notwendig und unmittelbar bewirkt wird, das einzige Gefhl, das wir a priori erkennen knnen; sie ist das wahre moralische Gefhl. Der Umstand, dass wir keinem anderen Gesetze gehorchen als dem, das wir uns (als Vernunftwesen) selbst geben, verleiht uns einen inneren Wert, der unbedingt und ber allen Marktpreis hoch erhaben ist, d.h. Wrde.
c) Indem nun das Sittengesetz vermittelst des Gefhls der Achtung zur Triebfeder unserer Handlungen wird, entsteht in uns das Bewutsein der Pflicht. Es ist methodisch bezeichnend, dass Kant, whrend er in der von der populren sittlichen Weltweisheit ausgehenden Grundlegung (1785) das Sittengesetz noch von der Pflicht ableitet, bereits in der zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft (1787) den Pflichtbegriff von dem System der reinen Sittlichkeit ausschliet (ebd. S. 29); in der Kritik der praktischen Vernunft erscheint er dann ganz deutlich als Grundbegriff der angewandten Ethik. Bekannt ist die Strenge, mit welcher Kant diesen seinen Pflichtbegriff aller Neigungsmoral entgegensetzt. Es ist sehr schn, aus Liebe zu Menschen und teilnehmendem Wohlwollen ihnen Gutes zu tun, aber das ist noch nicht die echte moralische Maxime unseres Verhaltens... Pflicht und Schuldigkeit sind die Benennungen, die wir allein unserem Verhltnis zum moralischen Gesetze geben mssen. Die Ehrwrdigkeit der Pflicht hat nichts mit Lebensgenu zu schaffen; sie hat ihr eigentmliches Gesetz... und wenn man beide auch noch so sehr zusammenschtteln wollte, um sie vermischt, gleichsam als Arzneimittel, der kranken Seele zuzureichen, so scheiden sie sich doch alsbald von selbst. Solche Stellen, deren noch viele angefhrt werden knnten, haben Kant vielfach den Vorwurf des Rigorismus zugezogen; ungerechtfertigterweise, soweit er sich auf Kants sittliche Gesamtanschauung bezieht.
Methodisch aber ist diese Strenge vollstndig gerechtfertigt; denn die formale Ethik mu auch in ihrer Anwendung frei gehalten werden von allem Eudmonismus. Um ihn ganz rein zu haben, mu der Mensch sein Verlangen nach Glckseligkeit vllig vom Pflichtbegriffe absondern. Mag er auch vielleicht nie seine erkannte und von ihm auch verehrte Pflicht ganz uneigenntzig (ohne Beimischung anderer Triebfedern) ausgebt haben; vielleicht wird auch nie einer bei der grten Bestrebung so weit gelangen. Aber... zu jener Reinigkeit hinzustreben... das vermag er: und das ist auch fr seine Pflichtbeobachtung genug. Dass dieser im Interesse der Methode notwendige Rigorismus oder Formalismus bei Kant keine karthuserartige Gemtsstimmung zur Folge hatte, geht nicht blo aus seiner ganzen sittlich-heiteren Persnlichkeit, sondern auch aus zahlreichen Stellen seiner Schriften, deren einige wir bereits oben (zu I, 2) angefhrt, whrend wir andere an anderem Orte gesammelt haben,*) mit voller Klarheit hervor. So auch aus der berhmten Apostrophe an die Pflicht (pr. V. 105), mit deren erstem Teil wir diesen Abschnitt beschlieen wollen: Pflicht! Du erhabener, groer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich fhrt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst, doch auch nichts drohest, was natrliche Abneigung im Gemte erregte und schreckte, um den Willen zu bewegen, sondern blo ein Gesetz aufstellst, welches von selbst im Gemte Eingang findet.
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*) K. Vorlnder, Kant - Schiller - Goethe. Leipzig 1907. Hier ist die ganze Frage im Zusammenhang behandelt und zugleich die wesentliche bereinstimmung Kants mit Schiller gezeigt.