Drittes Kapitel.
[Aufhebung der Freundschaft]


Man kann auch zweifeln, ob man die Beziehungen zu solchen Freunden, die nicht die Alten bleiben, abbrechen darf und soll, oder nicht. (1165b) Es scheint jedoch der Abbruch der auf dem Nutzen oder der Annehmlichkeit beruhenden freundschaftlichen Beziehungen, wenn diese Voraussetzung nicht mehr vorhanden ist, keinem Bedenken zu unterliegen. Man war ja nur Freund dieser Annehmlichkeit oder dieses Nutzens, und es ist natrlich, wenn mit ihrem Wegfall auch die Liebe aufhrt. Wohl aber drfte man sich beklagen, wenn jemand, der des Nutzens oder der Annehmlichkeit wegen Freundschaft hielt, sich stellte, als tte er dies wegen unseres Charakters. Denn die meisten Mihelligkeiten unter Freunden kommen, wie wir eingangs bemerkt haben, daher, dass die Freundschaft in Wahrheit eine andere ist, als man meint. Wenn nun jemand hier sich selbst getuscht und angenommen hat, er werde wegen seines Charakters geliebt, da doch der andere nichts dergleichen tat, so mag er die Schuld daran sich selbst zuschreiben; ist er aber durch die Verstellung des anderen getuscht worden, so kann er demselben mit Recht deshalb Vorwrfe machen, und das weit mehr als einem Falschmnzer, da die Sache, die hier von dem Betrug getroffen wird, weit hher an Wert steht.

Wenn man aber jemanden als einem ehrenhaften Charakter seine Freundschaft geschenkt hat, und derselbe dann schlecht wird und sich auch als schlecht zeigt, mu man ihm da die Freundschaft und Liebe bewahren? Oder ist das nicht mglich, wenn doch nicht alles liebenswert ist, sondern allein das Gute? Aber man hat nicht blo keine Verpflichtung, einen schlechten Mann wie einen Freund zu lieben, man darf es auch nicht. Denn man darf kein Freund des Bsen sein und sich dem Schlechten nicht gleich machen; das tte man aber bei der Fortsetzung der Freundschaft; denn, wie schon gesagt, gleich und gleich gesellt sich gern. Soll man aber nun in einem solchen Falle die Freundschaft sofort auflsen? Oder ist es nicht vielmehr so, dass sich das nicht immer und berall empfiehlt, sondern nur solchen Personen gegenber, die keine Aussicht auf Besserung bieten. Dagegen ist es eine weit hhere Pflicht, denjenigen, die noch einer Besserung fhig sind, dazu behilflich zu sein, als dem Freunde materiellen Beistand zu leisten, da das sittliche Moment hheren Wert hat und enger mit der Freundschaft zusammenhngt. Wer aber die Freundschaft auflst, tut nichts verkehrtes. Denn die bisherige Neigung galt einem solchen Menschen nicht. Da er also ein anderer geworden ist, und man ihm nicht wieder aufhelfen kann, so scheidet man von ihm.

Wenn aber der eine Freund der alte bliebe, der andere aber tugendhafter wrde und hierin den ersten um vieles bertrfe, knnte er ihn da noch fort und fort als seinen Freund behandeln? dass das unmglich wre, sieht man am besten bei groem Abstnde beider Teile, wie er z. B. bei Freundschaften aus der Knabenzeit sich herausbilden kann. Bliebe der eine geistig ein Kind, und der andere wrde einer der besten Mnner seiner Zeit, wie knnten sie da Freunde bleiben, da sie nicht denselben Geschmack htten, und das, was ihnen Lust oder Unlust erweckte, nicht das Gleiche wre? Auch aneinander wrde ihnen nicht das Gleiche gefallen oder mifallen, und ohne das erschien uns eine Freundschaft als unmglich, da kein Zusammenleben mehr sein knnte. Wir haben uns darber schon ausgesprochen.

Mu man sich nun in diesem Falle zu dem ehemaligen Freunde etwa gar nicht anders stellen, als wenn er niemals unser Freund gewesen wre? Gewi nicht! Einer alten Vertrautheit darf man nicht vergessen, und wie man glaubt, gegen Freunde geflliger sein zu mssen als gegen Fremde, so mu man auch gewesenen Freunden um der frheren Freundschaft willen etwas zugestehen, wenn nicht die Trennung wegen gar zu groer Schlechtigkeit erfolgt ist.


 © textlog.de 2004 06.09.2026 14:18:20
Seite zuletzt aktualisiert: 17.10.2006 
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