
3. Staatslehre und Sozialphilosophie
Auch die Staatslehre wird von Rousseau auf ein Gefhl gegrndet, das Gefhl der Freiheit und Gleichheit, das den natrlichen Menschen beseelt. Die Ergnzung zu seinem zweiten Diskurs, der die Tatsache der Ungleichheit verkndet hatte, bildet der Contrat social (1762), der den neuen, auf dem Boden der libert und galit zu errichtenden Staat verknden will.*) Wenn er zu diesem Zweck die Entstehung des Staates berhaupt aus dem Gesellschaftsvertrag darlegt, so soll das nicht, wie man oft geglaubt hat, eine geschichtliche Entwicklung, sondern einen idealen Mastab bedeuten. Man mu wissen, was sein soll, um richtig zu beurteilen, was ist. Durch den Gesellschaftsvertrag verzichtet der einzelne freiwillig auf seine ursprngliche Freiheit zugunsten der Gesamtheit, deren Glied er ist. Rousseau verficht nicht mehr den Konstitutionalismus eines Locke und Montesquieu, sondern die demokratische Republik, nicht mehr die Trennung der Gewalten, sondern die Volkssouvernitt. Freilich ist die reine Demokratie ein nur annhernd und nur in kleinen Staaten (Rousseau mag an sein Genf gedacht haben) durch fhrbares Ideal. Je grer das Land, desto strker wird die Zentralgewalt sein mssen; fr sehr groe Staatsgebilde empfiehlt sich am besten die Konfderation (wie sie bald nachher von den Vereinigten Freistaaten Nordamerikas praktisch durchgefhrt ward). Whrend es nur eine einzige Staatsform, eben die der Souvernitt des Volkes, das nie stirbt, geben kann, so knnen die Formen der Regierung wechseln. Die ausbende Gewalt kann nur in den Hnden weniger, einer Art Wahlaristokratie, liegen; aber sie soll durch den direkt geuerten Volkswillen kontrolliert werden. Dieser Gemeinwille (volont gnrale), der Kernbegriff der Rousseauschen Sozialphilosophie, ist nicht einerlei mit der Summe der nur ihr persnliches Interesse verfolgenden Einzelwillen (volont de tous); denn er ist seiner Natur nach nicht auf Einzelgegenstnde oder -personen, etwa einen Monarchen, sondern auf das Wohl des Ganzen gerichtet. Ein sicheres Merkmal desselben fehlt freilich, ebenso die Durchfhrung im einzelnen. Nur ist zu bemerken, dass Rousseau sich in der Anwendung weit zurckhaltender zeigt, als man nach seinem abstrakt-radikalen Prinzip erwarten sollte. Sein Gefhlsstandpunkt zeigt sich auch hier in der Bevorzugung des Landlebens vor dem Stadtleben, des Ackerbaus und des Handwerks vor dem Handel und der Industrie.
Schon aus diesem Grunde ist es nicht angebracht, ihn als Vorlufer des modernen Sozialismus zu betrachten. In der Richtung des letzteren geht hchstens sein Kampf gegen eine immer mehr sich steigernde Arbeitsteilung, die den wirtschaftlich Schwcheren vom Willen des Strkeren abhngig macht. Die persnliche Abhngigkeit des Menschen vom Menschen will Rousseau in eine rein gesetzliche verwandeln. Von einer Aufhebung des Privateigentums ist jedoch keine Rede. Im Gegenteil, wie sein Staatsbrger (citoyen) durch den Gesellschaftsvertrag statt der natrlichen die brgerliche Freiheit eintauscht, so erhlt er durch denselben, statt des unbeschrnkten Rechtes auf alles, das Eigentumsrecht von allem, was er besitzt.
berhaupt zeigt sich bei Rousseau ein Schwanken zwischen Individualismus und Staatsallmacht. Der citoyen wird gezwungen, frei zu sein! Dass Rousseaus Freiheitsstaat im letzten Grunde doch despotisch ist, zeigt die den Schlu des Contrat social bildende Forderung einer Staatsreligion, die aus vier Artikeln besteht: 1. Dasein Gottes, 2. Vergeltung nach dem Tode, 3. Heiligkeit der Staatsverfassung und der Gesetze und 4. Ausschlieung der - Intoleranz, whrend zu dieser Staatsreligion doch jeder Brger bei Strafe der Verbannung verpflichtet sein soll!
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*) Neben dieser Hauptschrift kommt noch der fr die Enzyklopdie geschriebene Artikel Economie politique in Betracht, in dem eine mehr ethische Auffassung vorherrscht.