Kalkl und Hazard


berblickt man diesen ganzen Mechanismus, so springt zunchst eins in die Augen: die Unrichtigkeit der Meinung, als knne man aus der Form des Termingeschfts als solchen auf die Unreellitt und den Spielcharakter desselben schlieen. Es wird nicht zu leugnen sein, da in unserm frheren Beispiel der Getreideimporteur A sowohl als der Mller E, fr welchen sein Kommissionr D das Geschft abschlo, durchaus reelle Zwecke: Sicherung eines bestimmten Preises fr die Zukunft, damit verfolgten. Es wre sogar, wenn es sich nicht um Geschftshuser mit ganz gewaltigen Kapitalien handelt, unter Umstnden eine direkte Unsoliditt, wenn sie ihren Betrieb den Einflssen unberechenbarer Preisschwankungen aussetzten und damit jede Grundlage fr eine solide Gewinnberechnung (Kalkl) zugunsten hazardartiger Chancen beseitigten. Das Beispiel stellt aber keineswegs einen Einzelfall dar. Wer z.B. in der Zeit stark schwankender Preise des russischen Papiergelds Waren aus Ruland bestellte und also knftig dorthin in Rubeln zu bezahlen hatte oder wer Bestellungen auf Waren aus Ruland erhielt, also in Rubeln knftige Zahlungen versprochen erhielt, htte oft ein ganz unberechenbares Risiko auf sich genommen, wenn er nun htte abwarten wollen, zu welchem Preise, in Mark berechnet, er seinerzeit diese Rubelnoten wrde kaufen oder verkaufen knnen. Jedes solide Geschft htte dabei aufgehrt. Er konnte dieses Element der absoluten Unsicherheit aus seinen Berechnungen nur beseitigen, wenn er schon im Moment des Abschlusses des Vertrages mit seinen russischen Kunden sich den jetzigen Preis der Rubel fr den Zeitpunkt der Erfllung seines Geschftes sicherte, indem er ein entsprechendes Quantum Rubel, je nachdem er in Zukunft in Rubel zu zahlen oder Zahlung zu empfangen hatte, auf den geeigneten zuknftigen Termin kaufte oder verkaufte. Nun knnte man etwa meinen, mindestens dann, wenn jemand, wie oben B und C, auf denselben Termin ge- und verkauft habe, handle es sich jedenfalls um ein reines Spekulieren auf steigende oder sinkende Preise ohne Zusammenhang mit irgendeinem anderen reellen Geschftszweck. Allein auch das trifft nicht zu. Ein Mller z.B., welcher groe Mengen Getreide loko gegen bar zum Vermahlen gekauft hat, unterliegt der Gefahr, da whrend des Vermahlens die Getreidepreise sinken, was selbstverstndlich auf die Mehlpreise ziemlich schnell zurckwirkt, sehr oft so schnell, da, wenn das aus den Vorrten hergestellte Mehl zum Verkauf kommt, der Mller Verlust erleiden wrde. Hiergegen sichert er sich, indem er zur Zeit des Getreideeinkaufs gleichzeitig auf den Zeitpunkt, zu welchem er das Mehl auf den Markt zu bringen hofft, Getreide auf Termin verkauft. Sinken nun die Getreidepreise, so verkauft er zwar sein Mehl mit Verlust, aber er gewinnt das Entsprechende wieder, indem er das auf Termin verkaufte Getreide entsprechend billiger einkauft, steigen sie, so bringt das Termingeschft, welches er durch teureren Einkauf eindecken mu, Verlust, aber dafr gewinnt er an den gestiegenen Mehlpreisen. Obwohl also hier von Anfang an die bestimmte Absicht vorliegt, jedenfalls nur durch ein Gegengeschft, nicht durch Lieferung aus eigenen Vorrten, zu erfllen, obwohl also auf die Differenz spekuliert wird, ist der geschftliche Zweck: Versicherung gegen die Gefahr der Preisschwankungen, sicherlich ein hchst reeller und solider, und das Unterlassen dieser in Form des Termingeschftes erfolgenden Versicherung wre ebensowenig solid wie etwa das Unterlassen der Versicherung gegen Feuersgefahr. Die Beispiele lassen sich beliebig vermehren. Es zeigt sich, da nicht die uere Form des Geschftsabschlusses (auf Termin) oder der Geschftserfllung (durch Gegengeschft und Differenzzahlung) es ist, was ber den Charakter des Geschfts entscheidet, sondern der innere konomische Zweck, welchen man dem einzelnen Geschft nicht ansehen kann.


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Seite zuletzt aktualisiert: 27.10.2004 
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