Zinsen, Dividende


Diese modernen Tributpflichten sind das Produkt einer langen Entwicklung. Einst war der Zins das Zeichen der Unfreiheit. Unter Brdern lieh man nicht gegen Zins. Ihn nahm der fremde Eroberer als Kopfzins von der Person, als Bodenzins vom Lande, oder der Herr des Bodens von dem Besitzlosen und deshalb nicht Vollfreien, dem er Land lieh. Der Bodenbesitz ist die lteste Quelle von Zinsrechten. Heute ist er es zwar auch noch: zumal die Mietszinsen in den Stdten zeugen davon, allein mchtiger ist jetzt jener andere Tributherr. Seine Eigenart ist es, unpersnlich zu sein. Der Zinsbauer steuerte seinem Grundherrn, der ihn persnlich beherrschte und den er kannte, heute kennt der Besitzer zinstragender Papiere diejenigen nicht, deren Einkommen fr ihn besteuert wird, und der Gutsbesitzer, der von einer Hypothekenbank Geld gegen Verpfndung seines Grundstcks dargeliehen erhlt, kennt die nicht, welche dieser Bank das von ihr so verwendete Geld darleihen und dagegen Pfandbriefe, d.h. zinstragende Urkunden erhalten, fr welche die Gesamtheit der der Bank zinspflichtigen und verpfndeten Grundstcke weiter verpfndet ist. Die Unpersnlichkeit der Beziehungen zwischen Zinsherrn und Zinspflichtigen ist das Charakteristische dieser heutigen Tributpflichten. Deshalb spricht man von der Herrschaft des Kapitals und nicht von derjenigen der Kapitalisten. Wer sind nun die Inhaber dieser Papiere, an welche das Recht auf den Zinstribut geknpft ist? Das kommt auf die soziale Struktur und Vermgensverteilung innerhalb des einzelnen Volkes an und man mu sich hten, zu glauben, sie seien mit Notwendigkeit an eine dnne Schicht kuponschneidender Faulenzer gebunden. In Frankreich z.B. reicht der Besitz von Staatsschuldverschreibungen und hnlichen Papieren bis in Volksschichten, welche derartige Papiere bei uns nie zu Gesicht bekommen. Das hat seinen Grund teils in dem Bestehen einer weit breiteren Schicht eines immer noch wohlhabenden Bauernstandes, als wir sie bei uns finden, unleugbar aber auch in der bei den Franzosen blichen Einschrnkung der Kinderzahl (Zwei-Kinder-System), welche den Zerfall der Vermgen durch Erbteilung hindert, freilich zweifellos andererseits die Gefahr schwerer sittlicher Schden in sich trgt6. In Deutschland rechnet man, bei ca. 11 Millionen Familien mit 50 Millionen Kpfen, da ca. 10 Millionen Personen Sparkassenbcher besitzen, zwischen 21/2-4 Millionen Kapitalzins in irgendeiner Form beziehen und von diesen 11/2-2 Millionen solchen in Form von Wertpapierzinsen oder Dividenden einnehmen. Damit haben wir die zweite Hauptform des Tributes an das Kapital, die Dividende, schon erwhnt. Wir mssen auch sie etwas nher betrachten. Einen anderen Charakter nmlich als jene bisher betrachteten Obligationen, welche Glubiger-Rechte darstellen, haben die Aktien und die ihnen hnlichen Werte (Bergwerksanteile: sog. Kuxe, Schiffsanteile: sog. Schiffsparten usw.). Sie bedeuten Anteilrechte an einem Unternehmen (Eisenbahn, Fabrik usw.). Das geschichtlich Ursprngliche ist, da z.B. die Gewerken, denen ein Bergwerk gemeinschaftlich gehrt, selbst den Abbau der Erze durch gemeinschaftliche Arbeit besorgen, die Reeder, denen ein Schiff gehrt, alle oder zum Teil die Fahrt persnlich mitmachen. Spter, als der Besitz eines groen Schiffes oder der planmige Betrieb eines Bergwerks die Aufbringung bedeutender Mittel forderten, schieden sich die Besitzenden allmhlich von den Arbeitenden (jetzt: gedungenen Lohnarbeitern). Die anteilsberechtigten Gewerken allein beschlieen heute ber die Angelegenheiten des Betriebes; von ihnen erhlt ein jeder auf seinen Kux anteilsweise das, was ber den Arbeitslohn und den sonstigen Bedarf fr den Bergwerksbetrieb an Einnahme eingeht, als Ausbeute verteilt, und wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, mu jeder anteilsweise Zubue zahlen oder seinen Anteil zugunsten der anderen aufgeben7.

 

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6 Auch in England besitzen Arbeiter nicht selten zinstragende Papiere, dort sind es die groen Gewerkvereine der Trade Unions in Verbindung mit den gnstigen Produktionsbedingungen der englischen Industrie und namentlich der Weltmachtstellung des Staates zur See, welche einem Teil der Arbeiter Lhne sichern, die unter Umstnden eine Vermgensansammlung gestatten.

7 Der Besitz eines Kuxes welcher bertragbar ist , ist also fr den Geldbeutel des Inhabers eine hnlich riskante Sache wie das Arbeiten unter Tage fr das Leben des Arbeiters: groe Ausbeute wechselt mit der Verpflichtung nachzuzahlen.

 


 © textlog.de 2004 06.09.2026 13:34:30
Seite zuletzt aktualisiert: 27.10.2004 
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