Siebentes Kapitel.
[Kommutative Gerechtigkeit]


Mithin liegt darin, dass a mit c und b mit d verbunden wird, das Gerechte der Verteilung, und dieses Gerechte ist das Mittlere zwischen dem, was der Proportionalitt zuwiderluft. Denn das Proportionale ist die Mitte, und das Gerechte ist das Proportionale. Eine solche Proportion nennen die Mathematiker eine geometrische. Denn in der geometrischen Proportion verhlt sich das Ganze zum Ganzen wie das Glied zum Gliede. Diese Proportionalitt ist keine kontinuierliche, da die Person, der zugeteilt wird, und die Sache, die zugeteilt wird, nicht der Zahl nach eines sind.

Das Recht ist also dieses Proportionale, das Unrecht aber ist was wider die Proportionalitt anluft. Es ist also teils ein Mehr, teils ein Weniger, wie es auch tatschlich zutrifft. Denn wer Unrecht tut, eignet sich vom Guten zuviel an, und wer Unrecht leidet, bekommt davon zuwenig. Beim bel aber ist es umgekehrt. Denn das kleinere bel kann im Vergleich zum greren bel als ein Gut gelten, da das kleinere bel vor dem greren der Vorzug hat, und was den Vorzug hat, ein Gut ist, und zwar ein um so greres, je mehr es den Vorzug hat.

Das ist also die eine Art des Rechtes. Die noch brige ist die ausgleichende, die im Verkehr, dem freiwilligen wie dem unfreiwilligen, Anwendung findet. Dieses Recht hat eine andere Form als das erstere. Die das Gemeinsame austeilende Gerechtigkeit verfhrt immer nach der angegebenen Proportionalitt; wenn z. B. eine Geldverteilung aus ffentlichen Mitteln stattfindet, so mu sie nach dem Verhltnisse geschehen, das die Leistungen der Brger zu einander haben; und das diesem Rechte entgegengesetzte Unrecht ist was diesem Verhltnisse zuwiderluft. Dagegen ist das Recht im Verkehr zwar auch ein Gleiches und das Unrecht im Verkehr ein Ungleiches, (1132a) aber nicht nach Magabe der genannten, sondern gem der arithmetischen Proportionalitt. Es trgt ja nichts aus, ob ein guter Mann einen schlechten verkrzt oder ein schlechter einen guten, oder ob ein guter oder ein schlechter Mann einen Ehebruch begeht; vielmehr sieht das Gesetz nur auf den Unterschied des Schadens, und es behandelt die Personen als gleiche, wenn die eine Unrecht getan, die andere es erlitten, die eine Schaden zugefgt hat, die andere geschdigt worden ist. Daher versucht der Richter dieses Unrecht, als welches in der Ungleichheit besteht, auszugleichen. Denn wenn der eine geschlagen worden ist, der andere geschlagen hat, oder auch der eine gettet hat, der andere gettet worden ist, so ist dieses Leiden und jenes Tun in ungleiche Teile geteilt; aber der Richter sucht durch die Strafe einen Ausgleich herbeizufhren, indem er dem Tter seinen Vorteil entzieht.

In diesen Dingen redet man nmlich ganz allgemein von Vorteil, wenn auch der Ausdruck fr einzelne Verhltnisse nicht eigentlich pat, wie wenn z. B. der Schlger Vorteil und der Geschlagene Nachteil haben soll; aber bei Abmessung erlittenen Unrechtes ist es nun einmal so, dass man dasselbe Nachteil, das zugefgte Unrecht aber Vorteil nennt.

So ist denn das Gleiche die Mitte zwischen dem Zuviel und dem Zuwenig, der Vorteil und Nachteil aber sind in entgegengesetzter Weise ein Zuviel und ein Zuwenig, indem der Vorteil ein Zuviel des Guten und ein Zuwenig des bels, der Nachteil aber das Umgekehrte ist. Zwischen ihnen war die Mitte das Gleiche, das wir als das Recht bezeichnen. Und so wre denn das ausgleichende oder wiederherstellende Recht die Mitte zwischen Nachteil und Vorteil.

Deshalb nimmt man auch in zweifelhaften Fllen seine Zuflucht zum Richter. Zum Richter gehen heit aber soviel, als zur Gerechtigkeit gehen, da der Richter gleichsam die lebendige Gerechtigkeit sein soll. Auch sucht man in dem Richter einen Mann der Mitte, und Manche nennen sie Mittelsmnner, als trfen sie, wenn sie die Mitte treffen, das Recht. So ist denn das Recht ein Mittleres, wie es ja auch der Richter ist. Der Richter stellt die Gleichheit her und macht es, wie wenn er eine in ungleiche Teile geteilte Linie vor sich htte, von deren grerem Teile er das Stck, um welches derselbe grer ist als die Hlfte, wegnhme und zu dem kleineren Teile hinzutte. Wenn aber das Ganze in zwei Teile geteilt ist, so sagt man; Jeder hat seinen Teil, wenn sie gleiches bekommen haben. Das Gleiche aber ist die Mitte zwischen dem zu Groen und dem zu Kleinen nach der arithmetischen Proportion. Darum heit es auch dikaion (gerecht), weil es dicha (zweiteilig) ist, wie wenn man sagte dichaion und statt dikastes (Richter) dichastes (Zweiteiler). Denn wenn man von zwei gleichen Groen die eine um ein Stck vermindert und die andere um dasselbe Stck vermehrt, so bertrifft diese jene um diese beiden Stcke. (1132b) Wrde die eine nur vermindert, ohne dass die andere vermehrt wrde, so wrde diese jene nur um das einfache Stck bertreffen. So aber bertrifft sie die Mitte um das einfache Stck, und die Mitte wieder die verminderte Gre um dasselbe. Hieraus also mgen wir erkennen, was man dem, der zu viel hat, wegnehmen und dem, der zu wenig hat, hinzugeben mu. Dem, der zu wenig hat, mu man so viel hinzugeben, als die Mitte sein Teil bertrifft, und dem, der das Meiste hat, so viel wegnehmen, als die Mitte von seinem Teil bertroffen wird.

Die Linien aa', bb', cc' seien einander gleich. Von aa' werde ae' genommen und zu cc' als cd' hinzugesetzt, so dass die ganze Linie dcc' die Linie ea' um das Stck cd' und ef' bertrifft, und mithin die Linie bb' um das Stck cd'.

Das Gesagte mu auch noch in anderer Hinsicht, bei den Leistungen der verschiedenen Knste, vor Augen gehalten werden. Es wre um sie geschehen, wenn der Knstler nicht ttig ein Produkt schfe, das sich quantitativ und qualitativ bewerten liee, und nicht leidend dafr sowohl quantitativ als qualitativ entsprechend ausgelohnt wrde.

Die Ausdrcke Verlust (Einbue, Nachteil) einerseits und Gewinn (Zubue, Vorteil) anderseits stammen aus dem freiwilligen Verkehr. Gewinnen bedeutet nmlich eigentlich mehr erhalten, als man hatte, und Verlieren bedeutet weniger erhalten, als man vorher besa, wie bei Kauf und Verkauf und jedem solchen gesetzlich erlaubten Verkehr. Und wenn nicht mehr und nicht weniger vereinnahmt wird, sondern gleiches um gleiches, dann sagt man, man erhalte das Seinige und erleide weder Verlust noch mache man Gewinn.

So ist denn dieses Recht eine Mitte zwischen einem nicht auf freiem Willen beruhenden Gewinn und Verlust, also dies, dass man vor wie nach das Gleiche hat.


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Seite zuletzt aktualisiert: 15.10.2006 
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