4. Johannes Althusius (Althus)


Vertrat schon Bodin ein aus der Natur des Menschen flieendes Recht, so tritt dies, brigens schon von der Stoa und einem Teil der Scholastik (Thomas) gepflegte Naturrecht doch erst nach ihm deutlicher auf. Sein Begrnder in Deutschland ist Johannes Althusius (Althus), den der Berliner Rechtshistoriker Gierke durch seine Monographie (S. 322) aus unverdienter Vergessenheit gezogen hat. Geboren 1557 in der Nhe von Siegen, gestorben 1638 als Syndikus der Stadt Emden, trat Althus, im Gegensatz zu Bodin, in Leben und Lehre fr das Prinzip der Volkssouvernitt ein. Wie er das Recht der ostfriesischen Brger und Bauern mutig gegen den Adel verfocht und mit Begeisterung den Freiheitskampf der Niederlande gegen die spanische Tyrannei verfolgte, so betrachtet er auch theoretisch in seiner Politica (1603), die nicht weniger als acht Auflagen erlebte, als Quelle des Rechts den (natrlich nur idealen, nicht geschichtlichen) Gesellschaftsvertrag. Die Ephoren (Volkstribunen, Stnde) sind berechtigt, einen pflichtvergessenen Frsten zu vertreiben, ja hinzurichten. Einen fruchtbaren Gedanken Bodins weiterbildend, legt Althus viel Wert auf die Mittelglieder zwischen Individuum und Staat: Familie, Korporation, Gemeinde, Provinz. Dagegen ist dieser eifrige Verteidiger politischer Freiheit als leidenschaftlicher Calvinist Gegner der Religionsfreiheit. Der protestantisch-theologische Standpunkt macht sich auch in seinen sittlichen Anschauungen - abgesehen von einer Schrift ber die Umgangstugenden - stark bemerkbar. Und im ganzen bildet er mehr den Abschlu einer vorangegangenen Epoche, als dass er eine neue einleitete. Aber in seinen rechts- und staatsphilosophischen Ausfhrungen arbeitet er doch, wenn er sie auch mit Beispielen aus der biblischen Geschichte zu sttzen sucht, nicht, wie die meisten brigen Monarchomachen, mit theologischen Beweisen. Die Gewalt der Ephoren stammt z.B. nur mittelbar von Gott, unmittelbar vom Volke.


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Seite zuletzt aktualisiert: 27.10.2006 
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