5. Die Monarchomachen


In kirchlichem Interesse verfochten auch der schottische Presbyterianer Buchanan ( 1582) und die franzsischen Hugenotten Hotman und Languet (der 1579 seine Vindiciae contra tyrannos unter dem Namen Junius Brutus schrieb) aufs schrfste das Prinzip der Volkssouvernitt gegenber der Monarchie, whrend aus demselben Grunde umgekehrt die deutschen Lutheraner, dem Vorbilde Luthers und Melanchthons folgend, das unantastbare Recht der Frsten und die gttliche Mission der Obrigkeit verteidigten. Dagegen behaupteten wiederum im Interesse ihrer Kirche die Jesuiten, dass der Staat ein menschliches Machwerk sei, durch einen ursprnglichen Vertrag zwischen Frsten und Volk entstanden, welches letztere sein ursprngliches Recht stets wieder an sich zu nehmen berechtigt sei, wenn der Knig sich der ihm bertragenen Macht unwrdig zeige: so auer dem schon oben ( 5) genannten Suarez die spanischen Jesuiten Molina, Bellarmin und namentlich Mariana (1537 bis 1624), der an die freiere Verfassung seiner Heimat Aragonien gewohnt war. Die Monarchie verdient zwar an sich den Vorzug, ist aber durch Gesetze in bestimmter Weise zu beschrnken. Der Tyrann dagegen, der den Staat zugrunde richtet, die ffentlichen Gesetze und - die heilige Religion verachtet, soll zuerst gewarnt, wenn das nicht hilft, abgesetzt, gegebenenfalls gettet werden; das letztere indes nur, wenn die ffentliche Volksstimme oder gelehrte und angesehene Mnner es gestatten (De rege et regis institutione, 1589). Welche praktischen Folgerungen daraus gezogen wurden, kam in der Ermordung Heinrichs IV. durch Ravaillac zutage, ebenso wie spter die Hinrichtung Karls I. von England eine Folge der monarchomachischen Theorien war. Unter dem Volk verstehen freilich diese Monarchomachen noch fast durchweg - die bevorrechteten Stnde!


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