
Zweiter Zusatz.
Geheimer Artikel zum ewigen Frieden
Ein geheimer Artikel in Verhandlungen des ffentlichen Rechts ist objektiv, d.i. seinem Inhalte nach betrachtet, ein Widerspruch; subjektiv aber, nach der Qualitt der Person beurteilt, die ihn diktiert, kann gar wohl darin ein Geheimnis statt haben, da sie es nmlich fr ihre Wrde bedenklich findet, sich ffentlich als Urheberin desselben anzukndigen.
Der einzige Artikel dieser Art ist in dem Satze enthalten: Die Maximen der Philosophen ber die Bedingungen der Mglichkeit des ffentlichen Friedens sollen von den zum Kriege gersteten Staaten zu Rate gezogen werden.
Es scheint aber fr die gesetzgebende Autoritt eines Staats, dem man natrlicherweise die grte Weisheit beilegen mu, verkleinerlich zu sein, ber die Grundstze seines Verhaltens gegen andere Staaten bei Untertanen (den Philosophen) Belehrung zu suchen; gleichwohl aber sehr ratsam, es zu tun. Also wird der Staat die letztere stillschweigend (also, indem er ein Geheimnis daraus macht) dazu auffordern, welches soviel heit, als: er wird sie frei und ffentlich ber die allgemeine Maximen der Kriegsfhrung und Friedensstiftung reden lassen (denn das werden sie schon von selbst tun, wenn man es ihnen nur nicht verbietet) und die bereinkunft der Staaten unter einander ber diesen Punkt bedarf auch keiner besonderen Verabredung der Staaten unter sich in dieser Absicht, sondern liegt schon in der Verpflichtung durch allgemeine (moralische gesetzgebende) Menschenvernunft. Es ist aber hiemit nicht gemeint: da der Staat den Grundstzen des Philosophen vor den Aussprchen des Juristen (des Stellvertreters der Staatsmacht) den Vorzug einrumen msse, sondern nur, da man ihn hre. Der letztere, der die Waage des Rechts und, neben bei auch das Schwert der Gerechtigkeit sich zum Symbol gemacht hat, bedient sich gemeiniglich des letzteren, nicht von etwa blo alle fremde Einflsse von dem ersteren abzuhalten, sondern, wenn die eine Schale nicht sinken will, das Schwert mit hinein zu legen (vae victis), wozu der Jurist, der nicht zugleich (auch der Moralitt nach) Philosoph ist, die grte Versuchung hat, weil es seines Amts nur ist, vorhandene Gesetze anzuwenden, nicht aber, ob diese selbst nicht einer Verbesserung bedrfen, zu untersuchen, und rechnet diesen in der Tat niedrigeren Rang seiner Fakultt, darum weil er mit Macht begleitet ist (wie es auch mit den beiden anderen der Fall ist), zu den hheren. Die philosophische steht unter dieser verbndeten Gewalt auf einer sehr niedrigen Stufe. So heit es z.B. von der Philosophie, sie sei die Magd der Theologie (und eben so lautet es von den zwei anderen). Man sieht aber nicht recht, ob sie ihrer gndigen Frauen die Fackel vortrgt oder die Schleppe nachtrgt.
Da Knige philosophieren, oder Philosophen Knige wrden, ist nicht zu erwarten, aber auch nicht zu wnschen; weil der Besitz der Gewalt das freie Urteil der Vernunft unvermeidlich verdirbt. Da aber Knige oder knigliche (sich selbst nach Gleichheitsgesetzen beherrschende) Vlker die Klasse der Philosophen nicht schwinden oder verstummen, sondern ffentlich sprechen lassen, ist beiden zu Beleuchtung ihres Geschfts unentbehrlich und, weil diese Klasse ihrer Natur nach der Rottierung und Klubbenverbndung unfhig ist, wegen der Nachrede einer Propagande verdachtlos.