O bezeichnet in der Logik ein besonders verneinendes Urteil, z.B.: Einiges Glnzende ist nicht Gold, whrend i ein besonders bejahendes und e ein allgemein verneinendes bezeichnet. Die allgemeine Form eines besonders verneinenden Urteils ist: Einige S sind nicht P. Der besonders verneinende Satz kann auf drei Begriffsverhltnissen des Subjekts und Prdikates beruhen. 1. Entweder die beiden Begriffe kreuzen sich; z.B.: Einige Raubtiere sind nicht Zehengnger; 2. oder der Subjektsbegriff ist der Gattungs-, der Prdikatsbegriff der Artbegriff; z.B.: Einige Phanerogamen sind nicht Dikotyledonen; 3. oder das besonders verneinende Urteil wird auf Grund eines allgemein verneinenden ausgesprochen, und die Begriffssphren von Subjekt und Prdikat haben nichts gemeinsam; z.B. wenn es zutrifft, da kein Mensch ohne Leid bleibt, so trifft es auch zu, da einige Menschen nicht ohne Leid bleiben, obwohl dann in letzterem Satze nur ein Teil, nicht das Ganze der Wahrheit zum Ausdruck kommt.