S bezeichnet in der Logik das Subjekt eines Urteils und, da der Unterbegriff, eines kategorischen Schlusses bei regelmiger Stellung stets als Subjekt im Schlusatze erscheint, den Unterbegriff im Schlsse (s. d.). Ferner bedeutet s die einfache Umkehrung (simplex conversio) eines kategorischen Urteils, wobei Quantitt und Qualitt des Urteils unverndert bleiben. Vgl. Conversion.