Qualitt (lat. qualitas von qualis = wie beschaffen, gr. poiots), d.h. Beschaffenheit, wird Dingen, Begriffen und Urteilen zugeschrieben. Die Qualitten eines Dinges sind seine durch die Sinne in der Empfindung erfaten Eigenschaften, wie Licht, Farbe, Geruch, Geschmack, Wrme, Klte, Hrte usw. Die philosophische Besinnung fhrt aber zu der Erkenntnis, da diese Qualitten nur in der Empfindung des Subjektes existieren und dem Dinge ohne Beziehung auf ein erkennendes Bewutsein abzusprechen sind. Diese Erkenntnis drang schon im Altertum bei den Atomisten durch. In der Neuzeit ist sie einer der Grundgedanken der Physik, welche die Qualitten auf quantitative Verhltnisse zurckfhrt. Ihren philosophischen Ausdruck fand sie durch Locke (1632 -1704), der die Qualitten sekundre, die Quantitten primre Eigenschaften nennt. Bei Kant (1724-1804), der alle rumlichen und zeitlichen Verhltnisse fr subjekiv hlt, hat dieser Unterschied Lockes keinen Platz. Er setzt aber Quantitt und Qualitt als extensive und intensive Gre einander gegenber. Qualitt als Kategorie a priori ist ihm also dasjenige, was sich an jeder Empfindung, als Empfindung a priori erkennen lt. (Kr. d. r. V. S. 166 ff.) - Die Qualitten eines Begriffs sind seine Merkmale, die seinen Inhalt ausmachen. Man denkt einen Begriff logisch genau, wenn man sich nach seiner Qualitt richtet. - Bei Urteilen nennt man gewhnlich das Verbindungsverhltnis zwischen Subjekt und Prdikat Qualitt. Die Urteile sind demgem der Qualitt nach bejahende oder verneinende (auch limitierende). Dieser Begriff der Qualitt ist nur ein Beziehungsbegriff und hat mit dem sonstigen Begriff der Qualitt nichts gemein.