1. Das Kunstwerk als Produkt menschlicher Ttigkeit

 

Was den ersten Punkt betrifft, da ein Kunstwerk ein Produkt menschlicher Ttigkeit sei, so ist aus dieser Ansicht

a) die Betrachtung hervorgegangen, da diese Ttigkeit als bewutes Produzieren eines uerlichen auch gewut und angegeben und von anderen gelernt und befolgt werden knne. Denn was der eine macht, vermchte auch, kann es scheinen, der andere zu machen oder nachzumachen, wenn er nur erst die Art des Verfahrens kenne, so da es bei allgemeiner Bekanntschaft mit den Regeln knstlerischer Produktion nur Sache des allgemeinen Beliebens wre, in gleicher Art dasselbe zu exekutieren und Kunstwerke hervorzubringen. In dieser Weise sind die oben besprochenen regelgebenden Theorien und ihre auf praktische Befolgung berechneten Vorschriften entstanden. Was sich nun aber nach solchen Angaben ausfhren lt, kann nur etwas formell Regelmiges und Mechanisches sein. Denn nur das Mechanische ist von so uerlicher Art, da, um es in die Vorstellung aufzunehmen und ins Werk zu setzen, nur eine ganz leere wollende Ttigkeit und Geschicklichkeit erforderlich bleibt, welche in sich selbst nichts Konkretes, durch allgemeine Regeln nicht Vorzuschreibendes mitzubringen bentigt ist. Dies tut sich am lebendigsten hervor, wenn sich dergleichen Vorschriften nicht auf das rein uerliche und Mechanische beschrnken, sondern auf die inhaltsvoll geistige, knstlerische Ttigkeit ausdehnen. In diesem Gebiet enthalten die Regeln nur unbestimmte Allgemeinheiten, z. B. das Thema solle interessant sein, man solle jeden seinem Stande, Alter, Geschlecht, Lage gem sprechen lassen. Sollen hier Regeln gengen, so mten ihre Vorschriften zugleich mit solcher Bestimmtheit eingerichtet sein, da sie ohne weitere eigene Geistesttigkeit, ganz in der Art, wie sie ausgedrckt sind, auch ausgefhrt werden knnten. Doch ihrem Inhalte nach abstrakt, zeigen sich deshalb solche Regeln in ihrer Prtention, da sie das Bewutsein des Knstlers auszufllen geschickt wren, durchaus ungeschickt, indem die knstlerische Produktion nicht formelle Ttigkeit nach gegebenen Bestimmtheiten ist, sondern als geistige Ttigkeit aus sich selbst arbeiten und ganz anderen reicheren Gehalt und umfassendere individuelle Gebilde vor die geistige Anschauung bringen mu. Zur Not mgen daher jene Regeln, insoweit sie in der Tat etwas Bestimmtes und deshalb praktisch Brauchbares enthalten, doch nur etwa Bestimmungen fr ganz uerliche Umstnde abgeben.

b) So ist man denn auch ganz von dieser angedeuteten Richtung abgekommen, dafr jedoch ebensosehr wieder ins Gegenteil gefallen. Denn das Kunstwerk ward zwar nicht mehr als Produkt einer allgemein menschlichen Ttigkeit angesehen, sondern als ein Werk eines ganz eigentmlich begabten Geistes, welcher nun aber auch schlechthin nur seine Besonderheit, wie eine spezifische Naturkraft, gewhren zu lassen habe und von der Richtung auf allgemeingltige Gesetze wie von der Einmischung bewuter Reflexion in sein instinktartiges Produzieren ganz loszusprechen, ja davor zu bewahren sei, da seine Hervorbringungen durch solches Bewutsein nur knnten verunreinigt und verderbt werden. Man hat nach dieser Seite hin das Kunstwerk als Produkt des Talents und Genies angesprochen und hauptschlich die Naturseite, welche Talent und Genius in sich tragen, hervorgehoben. Zum Teil mit Recht. Denn Talent ist spezifische, Genie allgemeine Befhigung, welche der Mensch sich nicht nur durch eigene selbstbewute Ttigkeit zu geben die Macht hat; wovon noch spter ausfhrlicher zu sprechen ist.

Hier haben wir nur die falsche Seite dieser Ansicht zu erwhnen, da nmlich bei der knstlerischen Produktion alles Bewutsein ber die eigene Ttigkeit nicht nur fr berflssig, sondern auch fr nachteilig gehalten worden ist. Dann erscheint die Hervorbringung des Talents und Genies nur als ein Zustand berhaupt und nher als Zustand der Begeisterung. Zu solchem Zustande, heit es, werde das Genie teils durch einen Gegenstand erregt, teils knne es sich durch Willkr selber darein versetzen, wobei denn auch des guten Dienstes der Champagnerflasche nicht vergessen ward. In Deutschland tat sich diese Meinung zur Zeit der sogenannten Genieperiode hervor, welche durch Goethes erste poetische Produkte herbeigefhrt und dann durch die Schillerschen untersttzt wurde. Diese Dichter haben bei ihren ersten Werken mit Hintansetzung aller Regeln, die damals fabriziert waren, von vorne angefangen und absichtlich gegen jene Regeln gehandelt, worin sie denn andere noch bei weitem berboten. Doch in die Verwirrungen, welche ber den Begriff von Begeisterung und Genie herrschend gewesen und ber das, was die Begeisterung als solche schon alles vermge, noch heutigentags herrschend sind, will ich nicht nher eingehen. Als wesentlich ist nur die Ansicht festzustellen, da, wenn auch Talent und Genius des Knstlers ein natrliches Moment in sich hat, dasselbe dennoch wesentlich der Bildung durch den Gedanken, der Reflexion auf die Weise seiner Hervorbringung sowie der bung und Fertigkeit im Produzieren bedarf. Denn ohnehin ist eine Hauptseite dieser Produktion eine uerliche Arbeit, indem das Kunstwerk eine rein technische Seite hat, die bis gegen das Handwerksmige sich hin erstreckt; am meisten in der Architektur und Skulptur, weniger in der Malerei und Musik, am wenigsten in der Poesie. Zu einer Fertigkeit hierin verhilft keine Begeisterung, sondern nur Reflexion, Flei und bung. Solcher Fertigkeit aber ist der Knstler bentigt, um des ueren Materials sich zu bemeistern und durch die Sprdigkeit desselben nicht gehindert zu werden.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.09.2004 
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